162. Circular, concerning the packaging of parcels to Poland.

1842-10-15 · Circulair · 1842 · 1842_10_15

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OCR transcription

1842.
15. Oct.
162.
nd sploß sie bilgide
162. Circulair, betr. die Verpackung der Packete nach Polen.
Nach einer Mittheilung des Königl. Preußischen Postwesens sind über
die Verpackung der mit den Posten in das Königreich Polen einzuführen:
den Päckereien, von Seiten der Zollverwaltung, nachstehende Bestim:
mungen erlassen worden.o
malodas
and adoomi
*) Unterm 13ten Juli 1842 ist dem Altonaer Oberpräsidio in Uebereinstimmung
hiemit das Erforderliche von der Rentekammer eröffnet worden.

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OCR transcription

611
1842.
162.
1) Alle Collis müssen mit einer starken, haltbaren Schnur sorgfältig
kreuzweis und auf solche Art verschnürt seyn, daß die Schnur, 15. Oct.
woran die Plombe befestigt wird, und die Collis selbst, ohne sicht:
liche gewaltsame Verlegung, nicht geöffnet werden können, zu wel:
chem Ende die Schnur nicht aus einzelnen Stücken zusammenge:
knüpft seyn darf, sondern aus einem Stücke bestehen muß.
2) Beutel, Säcke, Leinwand oder Wachsleinwand u. s. w., welche zum
Verpacken der mit der Post zu befördernden Sendungen gebraucht
werden, müssen aus einem Stücke bestehen, und dürfen nicht geflickt,
si auch müssen die Náthe daran nach Innen zugekehrt seyn.
3) Die nicht auf gedachte Weise verpackten Collis werden von den Pol:
nischen Zollbehörden an der Grenze zurückgehalten und können nicht
an den Bestimmungsort weiter befördert werden.
Vorstehendes wird dem Königl. Postcomtoir zur genauen Beachtung
in vorkommenden Fällen mitgetheilt.simonbons so
Generalpostdirection, den 15ten Oct. 1842. do

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