162. Circular, concerning the packaging of parcels to Poland.
1842-10-15 · Circulair · 1842 · 1842_10_15
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1842. 15. Oct. 162. nd sploß sie bilgide 162. Circulair, betr. die Verpackung der Packete nach Polen. Nach einer Mittheilung des Königl. Preußischen Postwesens sind über die Verpackung der mit den Posten in das Königreich Polen einzuführen: den Päckereien, von Seiten der Zollverwaltung, nachstehende Bestim: mungen erlassen worden.o malodas and adoomi *) Unterm 13ten Juli 1842 ist dem Altonaer Oberpräsidio in Uebereinstimmung hiemit das Erforderliche von der Rentekammer eröffnet worden.
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611 1842. 162. 1) Alle Collis müssen mit einer starken, haltbaren Schnur sorgfältig kreuzweis und auf solche Art verschnürt seyn, daß die Schnur, 15. Oct. woran die Plombe befestigt wird, und die Collis selbst, ohne sicht: liche gewaltsame Verlegung, nicht geöffnet werden können, zu wel: chem Ende die Schnur nicht aus einzelnen Stücken zusammenge: knüpft seyn darf, sondern aus einem Stücke bestehen muß. 2) Beutel, Säcke, Leinwand oder Wachsleinwand u. s. w., welche zum Verpacken der mit der Post zu befördernden Sendungen gebraucht werden, müssen aus einem Stücke bestehen, und dürfen nicht geflickt, si auch müssen die Náthe daran nach Innen zugekehrt seyn. 3) Die nicht auf gedachte Weise verpackten Collis werden von den Pol: nischen Zollbehörden an der Grenze zurückgehalten und können nicht an den Bestimmungsort weiter befördert werden. Vorstehendes wird dem Königl. Postcomtoir zur genauen Beachtung in vorkommenden Fällen mitgetheilt.simonbons so Generalpostdirection, den 15ten Oct. 1842. do
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