170. Circular, concerning the observance of regulations regarding customs seals on postal goods.
1842-10-29 · Circulair · 1842 · 1842_10_29
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170. Circulair, betr. die Beobachtung der Vorschriften wegen dides Zollverschlusses an den Postgütern. Da die im Circulair vom 11ten Juni d. J. den Königl. Postcomtoiren für den Fall ertheilten Vorschriften, wenn der Zollverschluß an den da: selbst ankommenden Postgütern verletzt ist, von einigen Postcomtoiren an: geblich aus dem Grunde nicht befolgt sind, weil die gewöhnliche Posterpe: ditionszeit für die Gelebung dieser Bestimmungen nicht ausreiche, so wird den Königl. Postcomtoiren hiedurch zu erkennen gegeben, daß unter allen Umständen solche Packete, welche beschädigt werden, ohne Zeitverlust, in Gemäßheit des obgedachten Circulairs instandzusehen sind, und die Post, wenn es erforderlich werden sollte, aufzuhalten, und das Erforderliche im 80* 1842. 29. Oct. 170.
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1842. 170. 636 Stundenzettel zu bemerken ist. Die Königl. Postcomtoire an solchen 29. Oct. Orten, wo Waaren unter Zollverschluß zuerst auf die Post gegeben wer: den, haben überdies genau darauf zu halten, daß die desfällige im Cir: culair vom 19ten Jan. 1841 vorgeschriebene Annotation in der Postkarte geschieht, damit die nachfolgenden Postcomtoire, auf das Vorhanden seyn des Zollverschlusses noch mehr aufmerksam gemacht, ihren Postillons und Likenbrüdern die größte Behutsamkeit in dieser Beziehung einschärfen können. Sollte das Königl. Postcomtoir Sich hiewider vergehen, so hat Das: selbe eine den Umständen nach zu erkennende Ordnungsstrafe zu gewärtigen. Generalpostdirection, den 29sten Oct. 1842.
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