210. Patent, concerning the jurisdiction of customs and postal officials.
1842-12-30 · Patent · 1842 · 1842_12_30
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1842. 30. Dec. 210. 210. Patent, betr. den Gerichtsstand der Zoll- und Postbe- amten. Wir Christian der Achte c. thun kund hiemit: Zur Beseitigung von Zweifeln über den Gerichtsstand der Zoll: und Postbeamten in Unse: ren Herzogthümern Schleswig und Holstein haben Wir, nach eingezoge: nem Gutachten Unserer getreuen Provinzialstände des Herzogthums Schles: wig und des Herzogthums Holstein, folgende nähere Bestimmungen zu treffen Uns allerhöchst bewogen gefunden: d
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679 §. 1. In den nicht die Amtsgeschäfte und deren Verwaltung betreffenden Angelegenheiten sollen die Zollbeamten in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, mit Ausnahme der Oberzollinspectoren, Zollverwalter, Zollinspectoren und Zollcassirer, welche ihren persönlichen Gerichtsstand vor dem höheren Foro behalten, in erster Instanz unter der Gerichtsbar keit ihres Wohnorts stehen, in sofern sie nicht vermöge eines persönlichen Ranges unter das höhere Forum gehören. §. 2. Für Dienstsachen, welche zur gerichtlichen Erledigung verwiesen werden möchten, richtet sich das Forum nach dem persönlichen Gerichts: stande des betreffenden Zollbeamten. §. 3. In dem Umfange der S. 1 und 2. stehen auch die Postbeamten, mit Ausnahme der Postmeister, welche ihren persönlichen Gerichtsstand vor dem höheren Foro behalten, in Zukunft in erster Instanz unter der Gerichts: barkeit ihres Wohnorts. §. 4. Die gegenwärtig bereits angestellten, mit einer Königl. Bestallung versehenen Zollcontroleure und nicht den Amtstitel Postmeister führenden Postbeamten, welche bisher das höhere Forum sortirt haben, behalten solches auch fernerhin für ihre Person. Wornach 2c. Urkundlich 2c. Gegeben 2c. Kopenhagen, den 30sten Dec. 1842. 1842. 30. Dec. 210. Tas
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