Circular, concerning the declarations required for parcel shipments to the Kingdom of Poland.
1843-06-17 · Circulair · 1843 · 1843_06_17
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1843. 17. Jun. .121. 121. Circulair, betr. die bei Päckereisendungen nach dem Kö- nigreiche Polen erforderlichen Declarationen. Bufolge Anzeige des Königl. Preußischen Generalpostmeisters bedingen nach einer Mittheilung der Königl. Polnischen Oberpostbehörde die neuen Zollvorschriften im Königreiche Polen, daß jede aus dem Auslande kom:
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235 mende, nach dem genannten Königreiche bestimmte Päckereisendung bei der Beförderung mit der Post von zwei gleichlautenden Declarationen be: gleitet werde, wovon das eine Exemplar von der Grenzzollkammer an das Finanzministerium abgesandt wird, und das zweite Exemplar bei der Grenzzollkammer verbleibt. Diese Declarationen müssen enthalten: 1) das Datum, 2) die Gattung der Waaren, entweder im Allgemeinen, z. B. baum: wollene, seidene, wollene Zeuge 2c. oder besonders bezeichnet, als z. B. Atlas, Batist 2c., 3) die Anzahl der Stücke jeder Gattung von Waaren, 4) den Namen des Absenders und den Namen des Empfängers, 5) die Angabe des Orts, woher die Waaren abgesandt worden, und di des Orts, wohin sie bestimmt sind, 6) die Zeichen und Nummern der Collis. Vorstehendes wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch zur Nachricht und Nachachtung mitgetheilt. Generalpostdirection, den 17ten Juni 1843. 1843. 17. Jun. 121.
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