Circular, concerning the declarations required for parcel shipments to the Kingdom of Poland.

1843-06-17 · Circulair · 1843 · 1843_06_17

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1843.
17. Jun.
.121.
121. Circulair, betr. die bei Päckereisendungen nach dem Kö-
nigreiche Polen erforderlichen Declarationen.
Bufolge Anzeige des Königl. Preußischen Generalpostmeisters bedingen
nach einer Mittheilung der Königl. Polnischen Oberpostbehörde die neuen
Zollvorschriften im Königreiche Polen, daß jede aus dem Auslande kom:

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mende, nach dem genannten Königreiche bestimmte Päckereisendung bei
der Beförderung mit der Post von zwei gleichlautenden Declarationen be:
gleitet werde, wovon das eine Exemplar von der Grenzzollkammer an das
Finanzministerium abgesandt wird, und das zweite Exemplar bei der
Grenzzollkammer verbleibt. Diese Declarationen müssen enthalten:
1) das Datum,
2) die Gattung der Waaren, entweder im Allgemeinen, z. B. baum:
wollene, seidene, wollene Zeuge 2c. oder besonders bezeichnet, als
z. B. Atlas, Batist 2c.,
3) die Anzahl der Stücke jeder Gattung von Waaren,
4) den Namen des Absenders und den Namen des Empfängers,
5) die Angabe des Orts, woher die Waaren abgesandt worden, und
di des Orts, wohin sie bestimmt sind,
6) die Zeichen und Nummern der Collis.
Vorstehendes wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch zur Nachricht
und Nachachtung mitgetheilt.
Generalpostdirection, den 17ten Juni 1843.
1843.
17. Jun.
121.

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