Announcement, concerning the introduction of carriage passes for extra post transports.
1843-07-08 · Bekanntmachung · 1843 · 1843_06_08
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1843. 8. Jul. 131. audra arto 19 mabing page 131. Bekanntmachung, betr. die Einführung von Wagenpåssen bei Ertrapostbeförderungen. R Se. Majestät der König haben auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection mittelst allerhöchster Resolution vom 9ten v. M. u. a. Folgendes allergnädigst zu bestimmen geruhet: mid sid §. 1. hiur Auf den Hauptrouten in den Herzogthümern sollen sogenannte Wagenpåsse eingeführt werden dergestalt, daß ein Reisender für Beför derung mit Extrapost durch mehrere Stationen die Bezahlung am Ab: gangsorte erlegen kann, und daß die Stationschefs auf den Zwischen: stationen nach Vorzeigung des in dieser Veranlassung ausgestellten Wa: genpaffes pflichtig sind, sofort und zwar diejenige Beförderung, auf welche der Paß lautet, soweit möglich zu verschaffen, und später die Bezahlung für selbige von dem Aussteller des Passes entgegenzunehmen. §. 2. onst Für die Ausstellung eines solchen Wagenpasses wird vom Reisenden
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251 .81843. 32 rbß. oder 10 ßl. Courant erlegt, oder, sofern die Beförderung durch einen Laufzettel vorausbestellt wird, 48 rbß. oder 15 ßl. Cour. Welches zur Nachricht und Nachlebung Aller, die es angeht, hie: Durch bekannt gemacht wird. Generalpostdirection, den 8ten Juli 1843. Da bi se 8. Jul. 131.
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