Rescript to His Serene Highness Landgrave and Governor Christian the Seventh etc.

1780-09-23 · Rescript · 1774 - 1780 · 1780_09_23

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1780.
23. Sept.
51.
1780.
23. Sept.
52.
51. Rescript an des Herrn Landgrafen und Statthalters D.
Christian der Siebente 2c. Da wir den von Ew. Lbd. gethanen
Vorschlag, daß die, wegen der Receptionsgebühren bey den Handwerks-
zünften, den 28sten September 1744 erlassene bisher nicht durchgängig
beobachtete Verfügung, für Unser Herzogthum Schleswig und den stets
Königl. Antheil am Herzogthum Holstein nebst Unserer Herrschaft Pinne:
berg und Grafschaft Ranzau, durch ein Circulare an die Oberbeamten in
deren District zunftberechtigte Flecken sind, wie auch an alle Magistrate in
den Städten, aufs neue eingeschärft und zugleich der Morgensprache nebst
den Aelterleuten jener Zunft zur Pflicht geleget werde, den angehenden
Amtsmeister, für die von ihm erlegte Sechs Rthlr. Receptionsgebühren
ordentlich zu quitiren, genehmiget haben; so geben wir solches Denenselben
zur weitern Verfügung hiemit zu erkennen und c. Gegeben 2c. Kopen:
hagen den 23 sten September 1780.
(Die hiernach erlassene Circularverfügung ist vom 4ten Oct. e. a.)
52. Placat.
Dem Publico wird hiemit bekannt gemacht, daß nach einer allerhöchsten
Königl. Resolution vom 13ten September d. J. der bisher von dem Post:
meister zu Sonderburg gehaltene Postwagen zwischen Sonderburg und
Flensburg, der einmal wöchentlich, nemlich des Donnerstags von Sonder:

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52.
burg und des Freytags von Flensburg geht, vom Anfang des bevorstehen:
den Octobermonats an für Königl. Rechnung soll verwaltet, und darauf 23. Sept.
also die Placate vom 21sten Junii und 19ten September 1777 sowohl
in Ansehung der Tare als des sämmtlichen übrigen Inhalts ausgedehnt
werden. Königl. Generalpostamt zu Kopenhagen den 23 sten Sept. 1780.
53. Placat.
Dem Publico wird hiedurch bekannt gemacht, daß nach einer allerhöchsten
Königl. Resolution vom 13ten September d. J. vom bevorstehenden isten
Oct. an statt des bisherigen Botengangs zwischen Burg und Heiligenhafen
zweymal wöchentlich, nemlich Sonntags und Donnerstags, eine fahrende
Post gehen soll, welche außer Briefen auch Paquete und Reisende für die in
den Placaten vom 21sten Junii und 19ten September 1777 bestimmten
Zare mitnimmt, doch so, daß die Reisenden die Ueberfahrt über den Sund
nach der Fährtare selbst bezahlen. Königl. Generalpoftamt den 23sten
Sept. 1780.
I
1780.
23. Sept
53.

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