Circular, concerning the appointment of Royal Postal Inspectors.
1843-10-07 · Circulair · 1843 · 1843_10_07
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195. Circulair, betr. die Anstellung von Königl. Postin- spectoren. Nachdem Se. Majestät der König auf allerunterthänigste Vorstellung der Generaldosidirection allergnädigst zu genehmigen geruht haben, daß zwei 1843. 7. Oct. 195.
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1843. 7. Dct. 195. 401 368 Königl. Postinspectoren, einer für Dänemark und ein anderer für die Herzogthümer, angestellt werden mögen, hat die Generalpostdirection in Folge der dazu allerhöchst ertheilten Autorisation, den Kammerherrn und Postmeister Holstein, Ritter des Dannebrogordens, in Flensburg con: stituirt, bis weiter als Postinspector in den Herzogthümern zu fungiren, in welcher Eigenschaft derselbe, dadurch, daß er zu unbestimmten Zeiten die verschiedenen Postrouten bereiset, die erforderliche Aufsicht darüber zu führen haben wird, daß sämmtliche Postbeamte und Bediente die ihnen obliegenden Pflichten genau erfüllen; daß die Postillone sich keine Post: defraudationen dadurch zu Schulden kommen lassen, daß sie unkartirte Briefe und Frachtpostsachen mitnehmen oder uneingeschriebene Reisende unterweges aufnehmen; daß die Frachtfuhrleute und Führer der Wochen: wagen sich genau nach den bestehenden, sie betreffenden Postgesehen rich: ten u. s. w. Zugleich wird er darauf zu sehen haben, daß auf den ver: schiedenen Beförderungsstationen die sämmtlichen Beförderungsrequi: site u. s. w. stets in der befohlenen Ordnung sind, und endlich die Con trole darüber zu führen haben, daß Alles, was zum Rechnungswesen ge: hört, auf den Königl. Postcomtoiren und Poststationen sich zu jeder Zeit in der gehörigen Ordnung befindet, und in Folge hievon zugleich die er: forderlichen Caffenuntersuchungen vorzunehmen haben. Generalpostdirection, den 7ten Oct. 1843.
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