Announcement, concerning the liability of goods seized due to unauthorized transport for the fines to be paid. Circular, concerning the routing of letters to the customs collection control at Hoheluft on Pinneberg.
1843-12-30 · Array · 1843 · 1843_12_30
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241. Bekanntmachung, betr. die Haftung der wegen unerlaub- ter Beförderung angehaltenen Waaren für die deshalb zu erlegenden Brüchen. Nach einer Mittheilung der Generalpostdirection haften die wegen uner: laubter Beförderung angehaltenen Waaren sowohl für die von dem Be: förderer als von dem Absender derselben zu erlegenden Brüchen, und sind, deshalb, wie solches auch im Interesse der Anhalter liegt, nicht eher an die Adressaten auszuliefern, bis die vorgedachten Brüchen mit resp. 8 Rbthlr. und 8 Rbthlr. für jedes Packet, deponirt worden sind. Mit Bezug auf das Circulair vom 27sten Juli 1841 werden die Zoll: beamten beauftragt, vorkommenden Falls es hiernach zu verhalten. Königl. Generalzollkammer: und Commerz: Collegium, den 30sten Dec. 1843. 1843. 30. Dec. 241. 1843. 60
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1843. 30. Dec. 242. 474 242. Circulair, betr. die Kartirung der Briefe an die Zollhe- bungscontrole zu Hoheluft auf Pinneberg. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachachtung mitgetheilt, daß Briefe c. an die Zollhebungscontrole zu Hoheluft auf Pinneberg zu kartiren sind. Generalpostdirection, den 30sten Dec. 1843. 28181532
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