Circular, concerning the issuance of a postal badge to postal officials.

1844-02-24 · Circulair · 1844 · 1844_02_24

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OCR transcription

25. Circulair, betr. die Ertheilung eines Postzeichens an die
Postbeamte.
bise aid
an die
mia badio as
1844.
24. Febr.
25.
ein Königl. Post:
Bufolge allerhöchster Resolution wird dem Herrn
zeichen mit dem Auftrage zugestellt, Sich durch dasselbe erforderlichen
Falles bei Dienstverrichtungen, namentlich bei den in Gemäßheit der Ver:
ordnung vom 7ten Nov. 1781 (§. 8 am Ende) von den Postbedienten
vorzunehmenden Anhaltungen derjenigen Fuhrleute zu legitimiren, welche
der Uebertretung der Postanordnungen verdächtig sind. sid and drier
Dieses Zeichen können Sie auch von Demjenigen gebrauchen lassen,
der als Gevollmächtigter bei Ihnen im Dienste steht. Sollten Sie für
den einzelnen Fall, wo Sie oder Ihr Gevollmächtigter behindert wären,
wünschen, daß ein Anderer dieses Zeichen benuße, so kann Solches nicht
ohne die besondere Genehmigung der Generalpostdirection geschehen. Diese
Erlaubniß steht nur hinsichtlich einer bestimmt aufgegebenen Person zu
gewärtigen, welche nach beigebrachten Beweisthümern als dazu geeignet
betrachtet werden kann.

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OCR transcription

11844.
25.
118
Nachrichtlich wird noch hinzugefügt, daß die Fuhrleute durch Veran:
24. Febr. staltung der Königl. Regierung auf Gottorf von der geschehenen Mitthei:
lung des Postzeichens und dem Zwecke desselben in Kenntniß gesetzt und
angewiesen werden, sich, wofern Sie oder Ihr Gevollmächtigter das
Zeichen ihnen vorgewiesen haben, der Anhaltung unterweges durchaus
nicht zu widersehen, auch bei der Ankunft am Stationsorte zuerst behuf
der Nachsicht vor's Postcomtoir vorzufahren. Auch werden zur Warnung
der Fuhrleute, deren Lißenbrüder und Wirthe die gefeßlichen Bestimmungen
wegen unerlaubter, resp. Beförderung, Annahme und Bestellung von
Briefen und Frachtpostsachen eingeschärft werden.
Generalpostdirection, den 24sten Febr. 1844.
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