96. Circular, concerning the calculation of road toll for travelers by extra post.

1844-07-13 · Circulair · 1844 · 1844_07_13

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96. Circulair, betr. die Berechnung des Chauffeegeldes für 1844.
die mit Extrapost Reisenden.
Da
Da es von der Generalpostdirection bemerkt worden, daß mehrere Post:
stationen von den mit Extrapost Reisenden das Chauffeegeld sowohl für
die Hintour, als auch für die Rücktour, auf welcher der Postillon mit dem
Fuhrwerk leer zurückfährt, erheben, so wird der Königl. Poststation, zur
Nachricht und Nachachtung hiedurch eröffnet, daß die gedachten Reisen:
den das Chausseegeld nur für die Hintour zu entrichten haben. Benußen
dahingegen die Reisenden die Extrapost retour, ist es eine Selbstfolge,
daß sie das Chausseegeld auch für die Rücktour abzuhalten haben werden.
Generalpostdirection, den 13ten Juli 1844.
13. Juli.
96.

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