16. Circular, concerning the transport of postal-obligatory items by carters. / 17. Circular, concerning the postal dispatch of the 'Wochenblatt für das Transportwesen' (Weekly Journal for Transport) published in Frankfurt a/M. / 18. Circular, concerning the price of the 'Götheborg Handels- och Sjöfarts-Tidning' (Gothenburg Trade and Maritime Newspaper).

1846-01-24 · Circulair · 1846 · 1846_01_24

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1846.
24. Jan.
16.
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16. Girculair, betr. die Beförderung von postpflichtigen Sa-
chen durch die Fuhrleute.
Wenn es nach dem Patent vom 4ten Juli 1842 Jedem freisteht, an
denjenigen Tagen, an welchen eine fahrende Post vom Absendungsorte
nicht abgeht, sich zur Versendung seiner Gelder und Sachen, lose Briefe
ausgenommen, einer beliebigen Beförderung zu bedienen, so wird, um
die unbegründete Anhaltung der von Fuhrleuten überbrachten Sachen
und Gelder von einem Gewichte von nur 40 Pfund zu verhüten, dem
Königl. Postcomtoir, soweit es Dasselbe angeht, hiedurch Folgendes zur
Nachricht und Wahrnehmung des darnach Erforderlichen zu erkennen
gegeben.
So wie, seitdem nach Eröffnung der Altona Kieler Eisenbahn und
der mit derselben in Verbindung stehenden Glückstadt: Elmshorner und
Rendsburg Neumünsterschen Eisenbahn zwischen Hamburg: Altona
und den verschiedenen Eisenbahn:Stationen täglich Sachen und Gelder
pr. Post auf diesen Eisenbahnen versandt werden, von Fuhrleuten an
keinem Tage Sachen und Gelder von nur 40 Pfund Gewicht zwischen
den vorher bezeichneten Eisenbahn: Stationen befördert werden dürfen,
ebensowenig dürfen von den Fuhrleuten an den Tagen, an welchen die
von einer Eisenbahn: Station abgesandten, nach den außerhalb der
Eisenbahn belegenen Stationen bestimmten postpflichtigen Sachen nach
diesen pr. Frachtpost weiter versandt werden können, postpflichtige Sachen
von nur 40 Pfund an Gewicht befördert werden. 88

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17
1846.
16.
129 Was nun insbesondere die Versendungen von Hamburg: Altona nach
dem Herzogthume Schleswig und dem Königreiche anlangt, so wird Dem: 24. Jan.
selben hiedurch eröffnet, daß die Hauptfrachtpost schon des Mittewochs
und Sonnabends Abends von Hamburg nach dem Altonaer Bahnhofe
befördert, daher der Mittewoch und Sonnabend als die Tage zu betrach
ten sind, an welchen die Frachtpost von Hamburg nach dem Herzogthume
Schleswig und dem Königreiche abgeht, daß aber, weil die von Altona
nach dem Herzogthume Schleswig und dem Königreiche bestimmte Fracht:
post, wenn sie auch schon des Mittewochs und Sonnabends Abends nach
dem Bahnhofe hinausgebracht wird, doch von Altona aus erst des Don:
nerstags und Sonntags Vormittags auf der Eisenbahn abgeht, der Don:
nerstag und Sonntag als die Tage hier in Betracht kommen, an welchen
die Hauptfrachtpost von Altona abgeht.
Dem Gewichte nach postpflichtige Sachen nach dem Herzogthume
Schleswig und dem Königreiche dürfen daher von Fuhrleuten am Mit
tewoch und Sonnabend nicht von Hamburg, und am Don
nerstag und Sonntag nicht von Altona aus befördert werden.
Nachrichtlich wird annoch bemerkt, daß die von Hamburg, Altona,
Pinneberg, Glückstadt, Elmshorn, Ikehoe (Wrist) und Neumünster
nach den Städten Schleswig und Eckernförde, sowie nach Cappeln be:
stimmten Frachtpostsachen schon am Mittewoch und Sonnabend Nach:
mittag auf der Eisenbahn nach Kiel und von da weiter durch die fah:
rende Post befördert werden.
Generalpostdirection, den 24sten Jan. 1846.
0181
.81
17. Circulair, betr. die Postversendung des zu Frankfurt a/m.
erscheinenden,,Wochenblatts für das Transportwesen".
Se. Majestät der König haben auf allerunterthänigste Vorstellung der
Generalpostdirection mittelst allerhöchster Resolution vom 9ten Jan. d. J.
1846.
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14
1846.
24. Jan.
17.

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1846.
17.
18
dem von dem Fürstlich Thurn und Taxisschen Postrevisor Vogtherr
24. Jan. zu Frankfurt a. M. vom Anfange d. J. an herausgegebenen,,Wochen:
blatte für das Transportwesen" die portofreie Versendung mit den Po:
sten, insofern es auf Bestellung bei den Königl. Postcomtoiren bezogen.
wird, im Königreiche und in den Herzogthümern Schleswig, Holstein
und Lauenburg Allergnädigst zu bewilligen geruhet.
1846.
24. Jan.
18.
Von Vorstehendem werden die Königl. Postcomtoire hiedurch zur
Nachricht und Nachachtung in Kenntniß gesetzt.
Generalpostdirection, den 24sten Jan. 1846.
18. Girculair, betr. den Preis der Götheborg Handels- och
Sjöfarts-Tidning".
Die Königl. Postcomtoire werden hiedurch davon in Kenntniß gesetzt,
Daß zufolge einer hieselbst eingegangenen Anzeige der Preis der „Gd:
theborg Handels: och Sjöfarts: Tidning" (Gothenburger Handelszeitung)
vom Anfange des gegenwärtigen Jahres an folgendermaaßen erhöht
worden ist:
Einkaufspreis auf
dem beikommenden
fremden Post-
comtoir.
Abgabe
an die
Sämmtli
che Post- polytechni-
pr. Quartal.
Gesammtbelauf der von den Post-
abonnenten zu erlegenden Bezahlung wie oft
ausgaben. fche Lehr- a. pr. Expl. in den b. pr. Erpl. in
anstalt. Herzogthümern.
Dänemark.
S. M. Cour.
Rbt. bs. Rthl. Bl.
Wie lange
die Zeitung
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tommt.
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S. M.
Rbt. bf.
Cour.
Rthl. Bl.
S. M. Cour. S. W. Cour.
bs. BI. bſ. Bl.
2 24 1 1954 17
Generalpostdirection, den 24sten Jan. 1846.
S. Wt.
Rbt. bf.
14 4 2 78
Sour.
Rthl. Bl.
1 36 2 92
1 40
6 Mal
wöchent
lich.
1 Jahr.

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