Circular concerning letter dispatch to and from Schwartau.

1846-12-29 · Circulair · 1846 · 1846_12_29

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1846.
29. Dec.
191.
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191. Circulair, betr. die Briefversendung von und nach
Schwartau.
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Damit die nach dem im Fürstenthum Lübeck belegenen Flecken Schwar:
tau, woselbst eine in besondern Dienstverhältnissen zu den Postcom:
toiren in Eutin und Lübeck stehende Postexpedition befindlich ist, welcher
zur Zeit nur das Recht zusteht, Postcharten auf Eutin und Lübeck aus:
zustellen, bestimmten Briefe von allen Orten in den Herzogthümern
Schleswig, Holstein und Lauenburg von den Absendern direct nach
Schwartau frankirt oder in Porto abgesandt, und umgekehrt die von
Schwartau nach jeglichem Orte in den drei Herzogthümern abzusendenden
Briefe direct nach dem Bestimmungsorte in Porto abgesandt werden kön:
nen, ohne daß ein directer Chartenwechsel zwischen den Königl. Post:
comtoiren und Schwartau eintrete, wird den Königl. Postcomtoiren hie:
durch zur Nachricht und Wahrnehmung des Erforderlichen zu erkennen
gegeben, daß die nach Schwartau bestimmten Briefe, wenn sie auf der
Route von Hamburg, Altona, Wandsbeck, Ahrensburg und Oldesloe
kommen, auf Lübeck, wenn sie aber auf der Route von Fehmarn, Hei:
ligenhafen und Oldenburg kommen, auf Neustadt, die von allen übrigen
Orten aber nach Schwartau bestimmten Briefe auf Eutin zu chartiren,
und wie nachher bemerkt wird, zu tariren sind; umgekehrt werden die
von Schwartau nach den verschiedenen Orten bestimmten, mit dem
Schwartauer Poststempel versehenen Briefe, je nachdem sie dem Vor:
stehenden nach über Lübeck, Neustadt oder Eutin versandt werden, resp.
von dem Postcomtoir in Lübeck, Neustadt und Eutin nach dem Post:
comtoir des Bestimmungsorts umchartirt und dergestalt tarirt werden,
daß zu dem tarmäßigen Porto für Briefe von Neustadt, Lübeck oder Eutin
nach den resp. Bestimmungsorten für einen einfachen Brief von Schwar:
tau stets 1 ßl. Cour. oder 3 rbß. an Porto in der Charte hinzugerechnet,
und wenn der Brief mehr als einfach ist, dieser 1 ßl. Cour. einfacher
Portosak nach den in der allgemeinen Brieftare vorgeschriebenen Pro:

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gressionen um so viel höher berechnet wird; z. B. wenn ein einfacher
Brief von Schwartau über Eutin nach Kiel in Porto versandt wird, so
wird in der vom Eutiner Postcomtoir für Kiel auszufertigenden Charte
der mit dem Schwartauer Stempel versehene Brief als von Schwartau
abgesandt bezeichnet und zu dem Portosak von 6 rbß. für einen einfachen
Brief von Eutin nach Kiel das 1 ßl. Cour. oder 3 rbß. betragende Porto
von Schwartau nach Eutin hinzugelegt, so daß also in Kiel für den
fraglichen Brief 9 rbß. an Porto zu erheben sind.
Ebenso wird umgekehrt der von Kiel nach Schwartau über Eutin
bestimmte Brief in der Charte von Kiel nach Eutin als nach Schwartau
bestimmt ausdrücklich zu bezeichnen, und das Porto oder Franco unter
Hinzulegung des für den einfachen Brief von Eutin nach Schwartau zu
1 ßt. Cour. oder 3 rbß. bestimmten Porto's in der Charte mit zusammen
9 rbß. zu berechnen seyn. Die nach Maaßgabe des Vorstehenden ein:
tretende Versendungsweise und Chartirung der Schwartauer Briefe soll
sofort ihren Anfang nehmen.
Generalpostdirection, den 29sten Dec. 1846.
1846.
29. Dec.
191.

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