50. Circular, concerning a new postal convention with the Royal Norwegian Government regarding an expanded steamboat postal connection between Denmark and Norway.
1847-03-13 · Circulair · 1847 · 1847_03_13
OCR transcription
50. Circulair, betreffend eine neue Postconvention mit der Königl. Norwegischen Regierung über eine erweiterte Dampfschiffspostverbindung zwischen Dänemark und Norwegen. In Folge einer mit der Königl. Norwegischen Regierung abgeschlossenen Postconvention, betr. eine erweiterte Postverbindung zwischen Dänemark und Norwegen mittelst Dampfschiffe sowohl rücksichtlich der Versendung von Briefen als Frachtpostsachen, werden dem Königl. Postcomtoir hie: durch folgende Bestimmungen zur Nachricht und Wahrnehmung des Erforderlichen mitgetheilt: A. Die Dampfschiffsrouten. Während des Sommers werden Dampfschiffe Ein Mal wöchentlich zwischen Frederiksværn und Kopenhagen gehen, anlaufend Helsingør, 16* 1847. 13. März. 50.
OCR transcription
1817. 50. 124 und ein Mal wöchentlich zwischen Frederiksværn und Kiel, anlaufend 13. März. Korsder; während des Winters ein oder zwei Mal wöchentlich zwischen Frederiksværn und Frederikshavn; namentlich wird ein Dampfschiff in diesem Frühjahre von Frederiksværn nach Friedrichshavn gehen an den Sonntagen dem 21sten, 28sten März und dem 4ten April, und von Frederikshavn an den Montagen dem 22sten, 29sten März und 5ten April des Abends retourniren. B. Frankirungsfreiheit. Alle Brief: und Frachtpost: Versendungen nach und von Norwegen mit den norwegischen Dampfschiffen können entweder unfrankirt, oder ganz frankirt, oder frankirt bis zur Anlaufstelle des Dampfschiffs in Dänemark abgehen. C. Briefversendung. 1. Die Taxirung. Das Porto wird zusammengesetzt aus: a) dem dänischen Porto, nach der zu jeder Zeit geltenden Briefpost: tare, vom Absendungsorte bis zur Anlaufstelle des betreffenden Dampfschiffs in Dänemark; so daß die bisher geltende Bestim: mung, daß Briefe pr. Dampfschiff von und nach Norwegen als resp. in Helsingør und Helsingborg abgeliefert betrachtet werden sollten, in Folge hievon aufgehoben worden ist; b) dem norwegischen Seeporto, welches beträgt: Norw.Spß. Rbß. B.Cour. 124/5 4 zwischen Frederiksværn und Frederikshavn 8 Kopenhagen 16 253/5 8 Helsingør 16 253/5 8 Korsøer 16 253/5 253/5 8. - Kiel 20 32 10
OCR transcription
125 1847. c) dem norwegischen inländischen Porto von Frederiksværn nach dem Bestimmungsorte, welches nach der beifolgenden Tare zu berechnen 13. März. ist, aus welcher zugleich zu ersehen, daß die norwegische Brief: porto: Progression mit der dänischen übereinstimmt. Bufolge einer später empfangenen Nachricht wird außerdem eine Post: expedition am Ladungsplatz Hølen den 1sten April errichtet werden. Specielle Ausnahmen von den vorstehenden Tarirungsregeln sind folgende: Für Briefe, welche pr. Dampfschiff von oder nach Norwegen durch Danemark nach oder von dem Auslande über Hamburg, Altona oder Kopenhagen und Stettin befördert werden, wird ein gleichförmiges dänisches Transitporto von 8 ßl. Cour. und ein gleichförmiges norwegisches Seeporto von 15 norweg. Sp. Schill. oder 7½ ßl. Cour. außer dem norwegischen inländischen Porto berechnet, und auf dieselbe Weise werden Briefe zwischen Norwegen und Hamburg so wie Altona tarirt, welche auf den obengedachten Dampfschiffsrouten befördert werden. Für Briefe von und nach Norwegen, nach und von Kopenhagen so wie Helsinger, welche mit den nach Kopenhagen und Korsøer gehenden Dampfschiffen befördert werden, ist das dänische Porto 62/5 Rbß. oder 2 ßl. Cour. und das norw. Seeporto 16 Spßl. Norw. oder 253/5 Rbßl. oder 8 ßl. Cour. Für Briefe von und nach Norwegen, welche direct nach und von den übrigen Anlaufstellen hier im Reiche, Frederikshavn, Korseer und Kiel, chartirt sind, wird außer dem norwegischen Seeporto und inländischen Porto ein gleichförmiges dänisches Grenzporto von 4 Rbßl. oder 1/4 ßl. Crt. erlegt. 2. Die Chartirung. Briefe nach Norwegen sind für sich und stückweise auf die Anlauf: stellen in Dänemark zu chartiren, über welche sie versandt werden, um dort nach Norwegen umchartirt zu werden, in welcher Beziehung die 50.
OCR transcription
1847. 50. 126 erforderliche Anzahl Charten demnächst übersandt werden wird. Sämmt: 13. März. liche norwegische Stationen, nach welchen Briefe versandt werden, wer: den auf der Charte in alphabetischer Ordnung nach einander aufgeführt. Von Kopenhagen, Helsingør, Hamburg und Altona, sowie von den Anlaufstellen des Dampfschiffes wird chartirt und umchartirt direct nach den Stationen in Norwegen nach dem angeschlossenen Verzeichnisse über die Orte, worauf Briefe direct chartirt werden sollen, und über die Orte, nach welchen die directe Chartirung nicht stattfindet, mit einer Angabe, wohin sie chartirt werden sollen. Es wird bemerkt, daß in den Rechnungen besondere Contos einzu: richten sind für Briefe von und nach Norwegen auf jeder der verschie: denen Dampfschiffsrouten. 3. Die Sortirung. Die Briefe nach Norwegen sind in dieselben Briefbeutel niederzulegen, in welche die Briefe nach den Anlaufstellen, wo sie umchartirt werden, niederzulegen sind. Die versiegelten Briefsäcke, in welchen die Briefe von und nach Norwegen, nach und von Kopenhagen, Helsingør, Altona und Hamburg versandt werden, dürfen weder auf den Anlaufstellen noch auf irgend einem Poſtcomtoir unterwegs geöffnet werden. 4. Uneingeldste Briefe. Uneingeldste Briefe von Norwegen, auf welchen norwegisches Porto haftet, sollen innerhalb 2 Monaten nach der Anlaufstelle, wo sie um: chartirt worden sind, zurückgesandt werden, damit sie von da nach dem Abgangsorte versandt werden können; poste restante Briefe aber bleiben 3 Monate am Bestimmungsorte, bevor sie zurückgesandt werden. Zurückzusendende Briefe werden auf besondern Charten aufgeführt und werden zu demselben Porto, als bei der Hinfrankirung, angesetzt, so daß kein Porto für die Retour berechnet wird. Auf einem jeden solchen
OCR transcription
127 Briefe muß zugleich angeführt werden, ob er zurückgesandt wird, weil 1847. der Adressat nicht hat erfragt werden können, oder weil er den Brief nicht 13. März. abgefordert hat oder denselben nicht hat annehmen wollen. 5. Die Wahl der Route. Da der bisherige Postengang zwischen Dänemark und Norwegen über Helsingør und Helsingborg auch ferner beibehalten wird, sollen Briefe nach Norwegen, sofern der Absender nicht durch eine Bemerkung auf denselben ausdrücklich zu erkennen gegeben hat, auf welcher Route er sie versandt wünscht, mit der Post befördert werden, mit welcher sie am Schnellsten ihre Bestimmung erreichen. So sollen mit dem vorge: dachten von Frederikshavn abgehenden Dampfschiffe die Briefe nach Norwegen abgesandt werden, welche zur Versendung mit den von Ham: burg und Altona auf der Eisenbahn Donnerstag und Sonnabend Morgen nach Aalborg abgehenden und den diesen Posten einzuverleibenden Posten eingeliefert werden; und mit den von Kopenhagen Freitag Abend über Fühnen und Sonnabend Abend über Kallundborg nach Aalborg und weiter nach Frederikshavn abgehenden, und den diesen Posten einzuver: leibenden Posten. Für die durch Schweden nach Norwegen zu befördernden Briefe besteht der Francozwang übrigens noch bis weiter, und Briefe auf dieser Route sollen wie bisher stets nach Helsingborg bezahlt werden; rücksichtlich der Tarirung und Behandlung solcher Briefe ist es daher ganz auf die bisherige Weise zu verhalten. D. Frachtpostversendung. Rücksichtlich dieser wird das Erforderliche näher bekannt gemacht werden; es wird nur bemerkt, daß vorläufig bestimmt ist, daß mit dem Dampfschiff, welches in diesem Frühjahr zwischen Frederiksværn und Frederikshavn geht, nicht Frachtpoſtgüter versandt werden können. Generalpostdirection, den 13ten März 1847. 50.
Notes
No notes yet.