50. Circular, concerning a new postal convention with the Royal Norwegian Government regarding an expanded steamboat postal connection between Denmark and Norway.

1847-03-13 · Circulair · 1847 · 1847_03_13

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50. Circulair, betreffend eine neue Postconvention mit der
Königl. Norwegischen Regierung über eine erweiterte
Dampfschiffspostverbindung zwischen Dänemark und
Norwegen.
In Folge einer mit der Königl. Norwegischen Regierung abgeschlossenen
Postconvention, betr. eine erweiterte Postverbindung zwischen Dänemark
und Norwegen mittelst Dampfschiffe sowohl rücksichtlich der Versendung
von Briefen als Frachtpostsachen, werden dem Königl. Postcomtoir hie:
durch folgende Bestimmungen zur Nachricht und Wahrnehmung des
Erforderlichen mitgetheilt:
A. Die Dampfschiffsrouten.
Während des Sommers werden Dampfschiffe Ein Mal wöchentlich
zwischen Frederiksværn und Kopenhagen gehen, anlaufend Helsingør,
16*
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13. März.
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und ein Mal wöchentlich zwischen Frederiksværn und Kiel, anlaufend
13. März. Korsder; während des Winters ein oder zwei Mal wöchentlich zwischen
Frederiksværn und Frederikshavn; namentlich wird ein Dampfschiff in
diesem Frühjahre von Frederiksværn nach Friedrichshavn gehen an den
Sonntagen dem 21sten, 28sten März und dem 4ten April, und von
Frederikshavn an den Montagen dem 22sten, 29sten März und 5ten
April des Abends retourniren.
B. Frankirungsfreiheit.
Alle Brief: und Frachtpost: Versendungen nach und von Norwegen
mit den norwegischen Dampfschiffen können entweder unfrankirt, oder
ganz frankirt, oder frankirt bis zur Anlaufstelle des Dampfschiffs in
Dänemark abgehen.
C. Briefversendung.
1. Die Taxirung.
Das Porto wird zusammengesetzt aus:
a) dem dänischen Porto, nach der zu jeder Zeit geltenden Briefpost:
tare, vom Absendungsorte bis zur Anlaufstelle des betreffenden
Dampfschiffs in Dänemark; so daß die bisher geltende Bestim:
mung, daß Briefe pr. Dampfschiff von und nach Norwegen als
resp. in Helsingør und Helsingborg abgeliefert betrachtet werden
sollten, in Folge hievon aufgehoben worden ist;
b) dem norwegischen Seeporto, welches beträgt:
Norw.Spß. Rbß. B.Cour.
124/5 4
zwischen Frederiksværn und Frederikshavn
8
Kopenhagen 16
253/5 8
Helsingør
16
253/5 8
Korsøer
16
253/5
253/5 8.
-
Kiel
20
32 10

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c) dem norwegischen inländischen Porto von Frederiksværn nach dem
Bestimmungsorte, welches nach der beifolgenden Tare zu berechnen 13. März.
ist, aus welcher zugleich zu ersehen, daß die norwegische Brief:
porto: Progression mit der dänischen übereinstimmt.
Bufolge einer später empfangenen Nachricht wird außerdem eine Post:
expedition am Ladungsplatz Hølen den 1sten April errichtet werden.
Specielle Ausnahmen von den vorstehenden Tarirungsregeln sind
folgende:
Für Briefe, welche pr. Dampfschiff von oder nach Norwegen durch
Danemark nach oder von dem Auslande über Hamburg, Altona oder
Kopenhagen und Stettin befördert werden, wird ein gleichförmiges
dänisches Transitporto von 8 ßl. Cour. und ein gleichförmiges norwegisches
Seeporto von 15 norweg. Sp. Schill. oder 7½ ßl. Cour. außer dem
norwegischen inländischen Porto berechnet, und auf dieselbe Weise werden
Briefe zwischen Norwegen und Hamburg so wie Altona tarirt, welche
auf den obengedachten Dampfschiffsrouten befördert werden.
Für Briefe von und nach Norwegen, nach und von Kopenhagen so
wie Helsinger, welche mit den nach Kopenhagen und Korsøer gehenden
Dampfschiffen befördert werden, ist das dänische Porto 62/5 Rbß. oder
2 ßl. Cour. und das norw. Seeporto 16 Spßl. Norw. oder 253/5 Rbßl.
oder 8 ßl. Cour.
Für Briefe von und nach Norwegen, welche direct nach und von den
übrigen Anlaufstellen hier im Reiche, Frederikshavn, Korseer und Kiel,
chartirt sind, wird außer dem norwegischen Seeporto und inländischen
Porto ein gleichförmiges dänisches Grenzporto von 4 Rbßl. oder 1/4 ßl. Crt.
erlegt.
2. Die Chartirung.
Briefe nach Norwegen sind für sich und stückweise auf die Anlauf:
stellen in Dänemark zu chartiren, über welche sie versandt werden, um
dort nach Norwegen umchartirt zu werden, in welcher Beziehung die
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erforderliche Anzahl Charten demnächst übersandt werden wird. Sämmt:
13. März. liche norwegische Stationen, nach welchen Briefe versandt werden, wer:
den auf der Charte in alphabetischer Ordnung nach einander aufgeführt.
Von Kopenhagen, Helsingør, Hamburg und Altona, sowie von den
Anlaufstellen des Dampfschiffes wird chartirt und umchartirt direct nach
den Stationen in Norwegen nach dem angeschlossenen Verzeichnisse über
die Orte, worauf Briefe direct chartirt werden sollen, und über die Orte,
nach welchen die directe Chartirung nicht stattfindet, mit einer Angabe,
wohin sie chartirt werden sollen.
Es wird bemerkt, daß in den Rechnungen besondere Contos einzu:
richten sind für Briefe von und nach Norwegen auf jeder der verschie:
denen Dampfschiffsrouten.
3. Die Sortirung.
Die Briefe nach Norwegen sind in dieselben Briefbeutel niederzulegen,
in welche die Briefe nach den Anlaufstellen, wo sie umchartirt werden,
niederzulegen sind.
Die versiegelten Briefsäcke, in welchen die Briefe von und nach
Norwegen, nach und von Kopenhagen, Helsingør, Altona und Hamburg
versandt werden, dürfen weder auf den Anlaufstellen noch auf irgend
einem Poſtcomtoir unterwegs geöffnet werden.
4. Uneingeldste Briefe.
Uneingeldste Briefe von Norwegen, auf welchen norwegisches Porto
haftet, sollen innerhalb 2 Monaten nach der Anlaufstelle, wo sie um:
chartirt worden sind, zurückgesandt werden, damit sie von da nach dem
Abgangsorte versandt werden können; poste restante Briefe aber bleiben
3 Monate am Bestimmungsorte, bevor sie zurückgesandt werden.
Zurückzusendende Briefe werden auf besondern Charten aufgeführt
und werden zu demselben Porto, als bei der Hinfrankirung, angesetzt,
so daß kein Porto für die Retour berechnet wird. Auf einem jeden solchen

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Briefe muß zugleich angeführt werden, ob er zurückgesandt wird, weil
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der Adressat nicht hat erfragt werden können, oder weil er den Brief nicht 13. März.
abgefordert hat oder denselben nicht hat annehmen wollen.
5. Die Wahl der Route.
Da der bisherige Postengang zwischen Dänemark und Norwegen
über Helsingør und Helsingborg auch ferner beibehalten wird, sollen
Briefe nach Norwegen, sofern der Absender nicht durch eine Bemerkung
auf denselben ausdrücklich zu erkennen gegeben hat, auf welcher Route
er sie versandt wünscht, mit der Post befördert werden, mit welcher sie
am Schnellsten ihre Bestimmung erreichen. So sollen mit dem vorge:
dachten von Frederikshavn abgehenden Dampfschiffe die Briefe nach
Norwegen abgesandt werden, welche zur Versendung mit den von Ham:
burg und Altona auf der Eisenbahn Donnerstag und Sonnabend Morgen
nach Aalborg abgehenden und den diesen Posten einzuverleibenden Posten
eingeliefert werden; und mit den von Kopenhagen Freitag Abend über
Fühnen und Sonnabend Abend über Kallundborg nach Aalborg und
weiter nach Frederikshavn abgehenden, und den diesen Posten einzuver:
leibenden Posten.
Für die durch Schweden nach Norwegen zu befördernden Briefe
besteht der Francozwang übrigens noch bis weiter, und Briefe auf dieser
Route sollen wie bisher stets nach Helsingborg bezahlt werden; rücksichtlich
der Tarirung und Behandlung solcher Briefe ist es daher ganz auf die
bisherige Weise zu verhalten.
D. Frachtpostversendung.
Rücksichtlich dieser wird das Erforderliche näher bekannt gemacht
werden; es wird nur bemerkt, daß vorläufig bestimmt ist, daß mit dem
Dampfschiff, welches in diesem Frühjahr zwischen Frederiksværn und
Frederikshavn geht, nicht Frachtpoſtgüter versandt werden können.
Generalpostdirection, den 13ten März 1847.
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