126. Circular, concerning the establishment of a letter post connection between Altona and Hull by means of private ships sailing between the two ports.

1847-08-14 · Circulair · 1847 · 1847_08_14

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126. Circulair, betreffend die Einrichtung einer Briefpoftver- 1847.
126.
bindung zwischen Altona und Hull mittelst der zwischen 14. Auguft.
beiden Häfen fahrenden Privatschiffe.
Nachdem mit dem Großbritannischen Generalpostamte in London darüber
correspondirt worden, daß eine Briefpostverbindung zwischen Altona und
Hull mittelst der Privatschiffe, welche zwischen beiden Häfen fahren,
eingerichtet werde, ist zufolge einer der Generalpostdirection von dem ge:
dachten Generalpostamte zugegangenen Mittheilung nunmehr die Ein:
richtung getroffen worden, daß von jekt an eine Auswechselung von
Briefsäcken und eine desfällige Abrechnung zwischen dem Postamte zu
Hull und dem Postcomtoir in Altona stattfindet.

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1847.
126.
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In Folge dieser Verfügung werden die von und nach sowie über Hull
14. August. nach und von sowie über Altona weiter zu versendenden Briefe in jeglicher
Beziehung nach denselben Regeln zu behandeln und tariren sein, welche
zufolge der nach Abschließung der Postconvention vom 26sten Juni v. J.
von der Generalpostdirection erlassenen Vorschriften auf die Briefe An:
wendung finden, welche mit den zwischen Altona und London gehenden
Postdampfschiffen und Privatschiffen versandt werden.
Mithin können Briefe von Orten im Königreiche und in den Herzog:
thümern nach Orten in Großbritannien und Irland und umgekehrt nach
dem Belieben der Absender bis zum Bestimmungsorte bezahlt werden,
oder unbezahlt abgehen, gleichviel ob sie mit den Privatschiffen von und
nach Altona, nach und von Hull oder mit den zwischen Altona und London
gehenden Postdampfschiffen und Privatschiffen versandt werden; die über
Hull gehenden Schiffsbriefe sind daher nach derselben Tare und Progref:
sion wie die über London gehenden Briefe zu behandeln, und wie für
lehtere eine theilweise Frankirung nicht gestattet ist, so ist diese ebenfalls
für die über Hull gehenden unzulässig.
Da die nach und von Großbritannien und Irland zu versendenden
Briefe, je nachdem sie auf dem einen oder andern Wege ihre Bestimmung
am Schnellsten erreichen, bald mit den Londoner, bald mit den Huller
Schiffen werden versandt werden, so versteht sich von selbst, daß die auf
dem Königl. Postcomtoir eingelieferten nach Großbritannien und Irland
bestimmten Briefe sofort mit der ersten Post auf Altona chartirt zu vers
senden sind, um von dort auf die schnellste Weise nach dem Bestimmungs:
ort versandt zu werden.
Generalpostdirection, den 14ten August 1847.

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