126. Circular, concerning the establishment of a letter post connection between Altona and Hull by means of private ships sailing between the two ports.
1847-08-14 · Circulair · 1847 · 1847_08_14
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126. Circulair, betreffend die Einrichtung einer Briefpoftver- 1847. 126. bindung zwischen Altona und Hull mittelst der zwischen 14. Auguft. beiden Häfen fahrenden Privatschiffe. Nachdem mit dem Großbritannischen Generalpostamte in London darüber correspondirt worden, daß eine Briefpostverbindung zwischen Altona und Hull mittelst der Privatschiffe, welche zwischen beiden Häfen fahren, eingerichtet werde, ist zufolge einer der Generalpostdirection von dem ge: dachten Generalpostamte zugegangenen Mittheilung nunmehr die Ein: richtung getroffen worden, daß von jekt an eine Auswechselung von Briefsäcken und eine desfällige Abrechnung zwischen dem Postamte zu Hull und dem Postcomtoir in Altona stattfindet.
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1847. 126. 232 In Folge dieser Verfügung werden die von und nach sowie über Hull 14. August. nach und von sowie über Altona weiter zu versendenden Briefe in jeglicher Beziehung nach denselben Regeln zu behandeln und tariren sein, welche zufolge der nach Abschließung der Postconvention vom 26sten Juni v. J. von der Generalpostdirection erlassenen Vorschriften auf die Briefe An: wendung finden, welche mit den zwischen Altona und London gehenden Postdampfschiffen und Privatschiffen versandt werden. Mithin können Briefe von Orten im Königreiche und in den Herzog: thümern nach Orten in Großbritannien und Irland und umgekehrt nach dem Belieben der Absender bis zum Bestimmungsorte bezahlt werden, oder unbezahlt abgehen, gleichviel ob sie mit den Privatschiffen von und nach Altona, nach und von Hull oder mit den zwischen Altona und London gehenden Postdampfschiffen und Privatschiffen versandt werden; die über Hull gehenden Schiffsbriefe sind daher nach derselben Tare und Progref: sion wie die über London gehenden Briefe zu behandeln, und wie für lehtere eine theilweise Frankirung nicht gestattet ist, so ist diese ebenfalls für die über Hull gehenden unzulässig. Da die nach und von Großbritannien und Irland zu versendenden Briefe, je nachdem sie auf dem einen oder andern Wege ihre Bestimmung am Schnellsten erreichen, bald mit den Londoner, bald mit den Huller Schiffen werden versandt werden, so versteht sich von selbst, daß die auf dem Königl. Postcomtoir eingelieferten nach Großbritannien und Irland bestimmten Briefe sofort mit der ersten Post auf Altona chartirt zu vers senden sind, um von dort auf die schnellste Weise nach dem Bestimmungs: ort versandt zu werden. Generalpostdirection, den 14ten August 1847.
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