21. Circular of the General Post Directorate, concerning the price of the English newspaper "The Morning Chronicle".
1848-03-11 · Circulair · 1848 · 1848_03_11
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21. Girculair der Generalpostdirection, betreffend den Preis 1848. 21.. des englischen Blattes,,The Morning Chronicle". 11. März. Im Verfolg des diesseitigen Circulairs vom 12ten Februar d. J. werden die Königl. Postcomtoire hiedurch davon in Kenntniß gesezt, daß zufolge einer ferneren der Generalpostdirection zugegangenen Mittheilung der Preis des englischen Blattes The Morning Chronicle" für das laufende Quartal zu 14 bt. 32 bßl. = 26 Mk. 14 ßl. Courant oder 1 £ 10 Sch. 9. P., und vom 1sten April d. J. an zu 15 Rbt. 835 bßl.: 29 Mk. 12 ßl. Courant oder 1 £ 14 Sch. quartaliter festgesezt wor den ist. Generalpostdirection, den 11ten März 1848. 22. Girculair an die Hebungsbehörden, betr. die Annahme Preußischer Thaler zu dem Werthe von 39 ßl. Cour. in den Caffen der Herzogthümer Schleswig und Holstein. Zufolge einer Anzeige der Finanzdeputation ist es durch Königliche Re- solution vom 23sten Februar d. I. gestattet worden, daß bei den Amt- 1848. 11. März. 22.
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1848. 48 stuben und allen übrigen Hebungsstellen in den Herzogthümern Schles- 11. März. wig und Holstein bis weiter die nach dem 14 Thalerfuß ausgeprägten ganzen sogenannten Preußischen Silberthaler zu dem Werthe von 39 ßl. Courant oder 1 Rbt. 284/5 bßl. angenommen werden. 22. Dabei ist es jedoch allen Königlichen Kassen, welche Auszahlungen zu besorgen haben, auf das Strengste untersagt, von Strengste untersagt, von den bei ihnen ein- gegangenen Preußischen Thalern zu irgend einem Preise oder Zwecke wieder auszugeben. Alle größeren Kaffebehalte von dieser Münzsorte werden daher zu vermeiden und alle eingegangenen Preußischen Thaler gesondert an die Schleswig-Holsteinische Hauptcasse einzusenden sein. Zugleich ist für die Fälle, daß bei einzelnen Hebungsstuben so viele Preußische Thaler eingehen sollten, daß die eingenommenen inländischen Münzen nicht zu den Jenen entweder ein für allemal oder besonders aufgetragenen Auszahlungen ausreichen würden, die Veranstaltung ge- troffen, daß die Schleswig Holsteinische Hauptcaffe, an welche die be- treffenden Hebungsstuben sich zeitig deshalb zu wenden haben werden, Diesen gegen Einsendung Preußischer Thaler a 39 ßl. Courant sofort die nöthigen Summen an inländischen Münzen zuschicken wird. Königliche Rentekammer, den 11ten März 1848. Theos do hi 18 21
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