21. Circular of the General Post Directorate, concerning the price of the English newspaper "The Morning Chronicle".

1848-03-11 · Circulair · 1848 · 1848_03_11

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21. Girculair der Generalpostdirection, betreffend den Preis
1848.
21..
des englischen Blattes,,The Morning Chronicle". 11. März.
Im Verfolg des diesseitigen Circulairs vom 12ten Februar d. J. werden
die Königl. Postcomtoire hiedurch davon in Kenntniß gesezt, daß zufolge
einer ferneren der Generalpostdirection zugegangenen Mittheilung der
Preis des englischen Blattes The Morning Chronicle" für das laufende
Quartal zu 14 bt. 32 bßl. = 26 Mk. 14 ßl. Courant oder 1 £
10 Sch. 9. P., und vom 1sten April d. J. an zu 15 Rbt. 835 bßl.:
29 Mk. 12 ßl. Courant oder 1 £ 14 Sch. quartaliter festgesezt wor
den ist.
Generalpostdirection, den 11ten März 1848.
22. Girculair an die Hebungsbehörden, betr. die Annahme
Preußischer Thaler zu dem Werthe von 39 ßl. Cour.
in den Caffen der Herzogthümer Schleswig und Holstein.
Zufolge einer Anzeige der Finanzdeputation ist es durch Königliche Re-
solution vom 23sten Februar d. I. gestattet worden, daß bei den Amt-
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11. März.
22.

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stuben und allen übrigen Hebungsstellen in den Herzogthümern Schles-
11. März. wig und Holstein bis weiter die nach dem 14 Thalerfuß ausgeprägten
ganzen sogenannten Preußischen Silberthaler zu dem Werthe von 39 ßl.
Courant oder 1 Rbt. 284/5 bßl. angenommen werden.
22.
Dabei ist es jedoch allen Königlichen Kassen, welche Auszahlungen
zu besorgen haben, auf das Strengste untersagt, von
Strengste untersagt, von den bei ihnen ein-
gegangenen Preußischen Thalern zu irgend einem Preise oder Zwecke
wieder auszugeben. Alle größeren Kaffebehalte von dieser Münzsorte
werden daher zu vermeiden und alle eingegangenen Preußischen Thaler
gesondert an die Schleswig-Holsteinische Hauptcasse einzusenden sein.
Zugleich ist für die Fälle, daß bei einzelnen Hebungsstuben so viele
Preußische Thaler eingehen sollten, daß die eingenommenen inländischen
Münzen nicht zu den Jenen entweder ein für allemal oder besonders
aufgetragenen Auszahlungen ausreichen würden, die Veranstaltung ge-
troffen, daß die Schleswig Holsteinische Hauptcaffe, an welche die be-
treffenden Hebungsstuben sich zeitig deshalb zu wenden haben werden,
Diesen gegen Einsendung Preußischer Thaler a 39 ßl. Courant sofort
die nöthigen Summen an inländischen Münzen zuschicken wird.
Königliche Rentekammer, den 11ten März 1848.
Theos
do hi
18 21

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