27. Circular of the General Post Directorate, concerning the transport of shipwrecked sailors and mariners with ordinary freight posts.
1848-03-21 · Circulair · 1848 · 1848_03_21
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1848. 21. März. 27. 27. Circulair der Generalpoſtdirection, betreffend die Be- förderung verunglückter Schiffer und Matrosen mit den ordinairen Fracht-Posten. Wenn, nach Maaßgabe der Circulairverfügung vom 6ten März 1779 und des § 18 No. 5 der Instruction für die Postmeister, Schiffer und Matrosen, die ihr Schiff und Gut verloren haben, für die Hälfte der Taxe mit den ordinairen Frachtposten befördert werden sollen, so ist dieſe Beſtimmung dahin zu verstehen, daß nicht bloß die eigentliche Fracht sondern auch die Gebühren mit Inbegriff der Postillonstrinkgelder nur mit der Hälfte des anordnungsmäßigen Belaufs zu erheben sind.
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53 1848. Vorstehendes wird den Königl. Postcomtoiren unter Bezugnahme auf das Circulair der Generalpostdirection vom 30sten September 1845 21. März. zur Nachricht und Nachachtung hiedurch mitgetheilt. 27. Generalpostdirection, den 21sten März 1848.
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