38. Ordinance, concerning the transfer of supreme supervision over the police administration in the city of Kiel to the Schleswig-Holstein Government.
1848-03-31 · Verfügung · 1848 · 1848_03_31
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59 38. Verfügung, betreffend die Uebertragung der Oberaufsicht 1848. über die Verwaltung der Polizei in der Stadt Kiel 31. März. an die Schleswig-Holsteinische Regierung. Zur Herbeiführung einer größeren Uebereinstimmung in der Oberauf- sicht über die Polizeiverwaltung verfügt die provisorische Regierung der Herzogthümer Schleswig-Holstein wie folgt: $ 1. Die Bestimmungen der Instruction vom 10ten Juli 1832 und des Rescripts vom 9ten September 1834, nach welchen von dem Curator und außerordentlichen Regierungsbevollmächtigten bei der Kieler Uni- versität die Oberaufsicht über die Verwaltung der Polizei in der Stadt Kiel zu führen ist, werden hierdurch aufgehoben. $ 2. Die Stadt Kiel wird in Polizeiangelegenheiten unter die Schleswig- Holsteinische Regierung gelegt. Rendsburg, den 31sten März 1848. S 4887 Die provisorische Regierung. 38. 8181
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