38. Ordinance, concerning the transfer of supreme supervision over the police administration in the city of Kiel to the Schleswig-Holstein Government.

1848-03-31 · Verfügung · 1848 · 1848_03_31

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38. Verfügung, betreffend die Uebertragung der Oberaufsicht
1848.
über die Verwaltung der Polizei in der Stadt Kiel 31. März.
an die Schleswig-Holsteinische Regierung.
Zur Herbeiführung einer größeren Uebereinstimmung in der Oberauf-
sicht über die Polizeiverwaltung verfügt die provisorische Regierung der
Herzogthümer Schleswig-Holstein wie folgt:
$ 1.
Die Bestimmungen der Instruction vom 10ten Juli 1832 und des
Rescripts vom 9ten September 1834, nach welchen von dem Curator
und außerordentlichen Regierungsbevollmächtigten bei der Kieler Uni-
versität die Oberaufsicht über die Verwaltung der Polizei in der Stadt
Kiel zu führen ist, werden hierdurch aufgehoben.
$ 2.
Die Stadt Kiel wird in Polizeiangelegenheiten unter die Schleswig-
Holsteinische Regierung gelegt.
Rendsburg, den 31sten März 1848. S
4887 Die provisorische Regierung.
38.
8181

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