39. Provisional Ordinance, concerning the temporary suspension of the collection of road and bridge tolls on highways built at the expense of the state treasury.
1848-04-01 · Verfügung · 1848 · 1848_04_01
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39. Provisorische Verfügung, die einstweilige Sistirung der Erhebung des Wege- und Brückengeldes auf den für Rechnung der Staatscasse erbauten Chausseen betr. Da unter den gegenwärtigen Zeitumständen bei den vielen im öffent- lichen Interesse geleisteten Fuhren die Erhebung des Chauffeegeldes mit Schwierigkeiten und häufig mit Nachtheilen für das Staatsinteresse ver bunden ist, so beschließt die provisorische Regierung: 8* 1848. 1. April. 39.
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1848. 1. April. 39. 60 mit der Erhebung des Wege und Brückengeldes auf den für Rechnung der Staatscaffe erbauten Chausseen soll bis zur fer- neren Verfügung einstweilen inne gehalten werden. Rendsburg, den 1sten April 1848. Die provisorische Regierung.
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