To the Magistrate in Flensburg and Itzehoe. Further determination of fees for the adjustment and stamping of brandy containers to be shipped from Flensburg and Itzehoe to Norway.
1787-11-24 · P. M. · 1781 - 1787 · 1787_11_24
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1787. 78. An das Holsteinische Oberconsistorium zu Glückstadt. 24. Nov. 78. Resolution wegen Verlegung der zu Metersen bisher am Weihnachtabend gehaltenen Predigt auf den Nachmittag. Christian der Siebente c. Da Wir vernommen, daß zu Uetersen am Weihnachtabend ben Licht eine Predigt gehalten wird, so haben Wir age gega zu Verhütung der Gefahr und Unordnung, die daraus leicht entstehen Gefahr :c. könnten, resolvirer, daß solche Prebigt in Zukunft allemal and Cage bor am Weihnachten um zwey Uhr des Nachmittags vom Klosterprediger gehals ten werden und die Abendpredigt nicht mehr Statt finden solle. Wir gesinnen an Ew. Lbd. gnädigst und befehlen euch allergnädigst, hiernach die erforderliche Verfügung abzugeben und 2c. Gegeben 2c. Kopenhagen den 24sten Nov. 1787. - And
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147 79. An den Magistrat zu Flensburg und Ihehoe. Anderwei tige Bestimmung der Gebühren für die Justirung und Stempelung der von Flensburg und Ihehoe nach Norwe gen zu versendenden Brannteweinsgefäße. Wann Se. Königliche Majestät auf geschehene nähere Vorstellung der Generalzollkammer zu resolviren geruhet haben, daß für die Justirung und Stempelung der nach Norwegen zu versendenden Brannteweinsges fäße, wofür vorhin nur eine Gebühr von einem halben Lßl. für jedes Ge fäß zugestanden worden, odsland ga nunmehro dem Magistrat zu Flensburg für Gefäße von 120 Pott und darunter 2 Lßl. à Stück, und für größere Gefäße ohne Unter: schied 4 Lßt. bewilliget seyn sollen: id mdod (nunmehro dem Magistrat zu Izehoe I Lßl. bewilliget seyn solle:) so wird diese allerhöchste Königl. Resolution demselben zu seiner Nach: achtung und weitern Mittheilung an die dortigen Commercirenden und Brannteweinbrenner hiemit bekannt gemacht. Gottorf den 24sten Nov. 1787. fold og 1787. 24. Nov. 79. Bestimmung des 1787. 24. Nov. 80. An den Postmeister zu Hadersleben. Meilenmaaßes, nach welchem eine Extrapostbeförderung von dort nach Chriſtiansfeld im Winter zu bezahlen. Der Station zu Hadersleben wird zugestanden, in den sieben Wintermo: naten, vom isten October bis letzten April, während welcher der Königs: weg verschlossen, und die nicht gerade nach Christiansfeld führende allges meine Landstraße zwischen Hadersleben und Colding zu fahren ist, sich die Extrapostbeförderungen von Hadersleben nach Christiansfeld für eine halbe Meile mehr, und also für 2 Meilen, bezahlen zu lassen. Genee ralpostamt den 24sten Nov. 1787. dan didof us meginni £ 2 80.
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