To the Magistrate in Flensburg and Itzehoe. Further determination of fees for the adjustment and stamping of brandy containers to be shipped from Flensburg and Itzehoe to Norway.

1787-11-24 · P. M. · 1781 - 1787 · 1787_11_24

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1787. 78. An das Holsteinische Oberconsistorium zu Glückstadt.
24. Nov.
78.
Resolution wegen Verlegung der zu Metersen bisher am
Weihnachtabend gehaltenen Predigt auf den Nachmittag.
Christian der Siebente c. Da Wir vernommen, daß zu Uetersen
am Weihnachtabend ben Licht eine Predigt gehalten wird, so haben Wir
age gega
zu Verhütung der Gefahr und Unordnung, die daraus leicht entstehen
Gefahr
:c.
könnten, resolvirer, daß solche Prebigt in Zukunft allemal and Cage bor
am
Weihnachten um zwey Uhr des Nachmittags vom Klosterprediger gehals
ten werden und die Abendpredigt nicht mehr Statt finden solle.
Wir gesinnen an Ew. Lbd. gnädigst und befehlen euch allergnädigst,
hiernach die erforderliche Verfügung abzugeben und 2c. Gegeben 2c.
Kopenhagen den 24sten Nov. 1787. -
And

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79. An den Magistrat zu Flensburg und Ihehoe. Anderwei
tige Bestimmung der Gebühren für die Justirung und
Stempelung der von Flensburg und Ihehoe nach Norwe
gen zu versendenden Brannteweinsgefäße.
Wann Se. Königliche Majestät auf geschehene nähere Vorstellung der
Generalzollkammer zu resolviren geruhet haben, daß für die Justirung
und Stempelung der nach Norwegen zu versendenden Brannteweinsges
fäße, wofür vorhin nur eine Gebühr von einem halben Lßl. für jedes Ge
fäß zugestanden worden, odsland ga
nunmehro dem Magistrat zu Flensburg für Gefäße von 120 Pott
und darunter 2 Lßl. à Stück, und für größere Gefäße ohne Unter:
schied 4 Lßt. bewilliget seyn sollen: id
mdod
(nunmehro dem Magistrat zu Izehoe I Lßl. bewilliget seyn solle:)
so wird diese allerhöchste Königl. Resolution demselben zu seiner Nach:
achtung und weitern Mittheilung an die dortigen Commercirenden und
Brannteweinbrenner hiemit bekannt gemacht. Gottorf den 24sten
Nov. 1787.
fold og
1787.
24. Nov.
79.
Bestimmung des
1787.
24. Nov.
80. An den Postmeister zu Hadersleben.
Meilenmaaßes, nach welchem eine Extrapostbeförderung
von dort nach Chriſtiansfeld im Winter zu bezahlen.
Der Station zu Hadersleben wird zugestanden, in den sieben Wintermo:
naten, vom isten October bis letzten April, während welcher der Königs:
weg verschlossen, und die nicht gerade nach Christiansfeld führende allges
meine Landstraße zwischen Hadersleben und Colding zu fahren ist, sich
die Extrapostbeförderungen von Hadersleben nach Christiansfeld für eine
halbe Meile mehr, und also für 2 Meilen, bezahlen zu lassen. Genee
ralpostamt den 24sten Nov. 1787. dan didof us meginni
£ 2
80.

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