Order concerning the abolition of the delivery fee for letters.
1848-05-19 · Verfügung · 1848 · 1848_05_19
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73. Verfügung, betreffend die Aufhebung des Bestellgeldes für Briefe. Die provisorische Regierung verfügt hiedurch, daß das für das Austra gen der mit den Posten angekommenen Briefe bisher erhobene Bestell- geld zum Betrage von 2 Nbs. für jeden Brief, vom 1sten Juni d. I. an gerechnet, wegfallen soll, so daß mithin von dieſem Tage an für das Zubringen der Briefe von den beikommenden Adressaten keine Gebühr mehr zu erlegen sein wird. 1848. 17 1848. 19. Mai. 73.
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1848. 130 Diese Verfügung findet auch Anwendung auf diejenigen Briefe, 19. Mai. welche durch das Schleswig-Holsteinische Oberpostamt in Hamburg be- 73. stellt werden. Hinsichtlich der Erhebung des Bestellgeldes für Frachtpostsachen bleibt es bis weiter bei den bisherigen Bestimmungen. Rendsburg, den 19ten Mai 1848. Die provisorische Regierung.
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