Regulation concerning the uniform of postal officials and officers, as well as the seals and signs of post offices and the coats of arms on postal coaches.
1848-07-08 · Reglement · 1848 · 1848_07_08
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167 108. Reglement, betreffend die Uniform der Postbeamten 1848. und Officialen, wie auch die Siegel und Schilder der 8. Juli. Postämter und die Wappenschilder der Postwagen. Es ist von den Postbeamten und Officialen der Herzogthümer Schles- wig-Holstein, mit Ausnahme der Postillone, fortan folgende Uniform anzulegen und zu tragen: Ein Uniforms-Oberrock mit aufstehendem Kragen und Aufschlägen von dunkelblauem Tuche, mit Kanten von hellgelbem Tuche und zwei Reihen gelber Knöpfe mit dem Schleswig-Holsteinischen Wappen. Beinkleider von dunkelgrau melirtem Tuche. Uniforms-Müge von dunkelblauem Tuche mit Kanten von hellgel- bem Tuche und mit einem an der vorderen Seite oberhalb des Schirmes angebrachten vergoldeten Pofthorn. Als Unterscheidungen sollen fernerhin allein dienen: Für den Postinspector und die Postmeister: eine goldgestickte Palme auf jeder Seite des Kragens und auf jedem Aufschlage; Für die Posthalter: zwei Goldtreffen an jeder Seite des Kragens und an den Auf- schlägen; Für die Postführer und Post-Conducteure: eine Goldtresse an jeder Seite des Kragens und an den Auf- schlägen; Die Postillone sollen tragen statt des Rockes: eine dunkelblaue Jacke mit kurzen Schößen und gelbem Klap- pen-Besatz, jedoch auswendig paspolirt, einen Mantel von dun- kelgrauem melirten Tuch mit gelbem Kragen, einen schwarz- lakirten Hut mit breitem Rand und gelber Huttresse. Das Post- horn tragen dieselben an einer schwarz-roth-gelben Schnur mit Quästen. 108.
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1848. 8. Juli. 108. 168 Alle Postämter sind künftig durch Schilder, resp. mit Briefpostamt und Frachtpostamt zu bezeichnen. Als Siegel sollen die Postämter ein Pettschaft führen, welches le: diglich den Ortsnamen und die Bezeichnung als Postcomtoir oder Posterpedition enthält. Die Beförderungswagen der Post sollen künftig mit dem Schles: wig-Holsteinischen Wappen versehen sein. Rendsburg, den Sten Juli 1848. Die provisorische Regierung.
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