Tariff No. 17 for the Royal Carriage Posts in Denmark and the Duchies.
1788-02-23 · Tare · 1788 - 1791 · 1788_02_23
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17. Tare für die Königlichen fahrenden Posten in Dannemark und den Herzogthümern. Ein Reisender bezahlt I. Tare für Reisende. 1. Das volle Postgeld bis an den Ort, wohin er sich einschreiben läßt, bey dem Einschreiben voraus, und zwar für jede Meile, im Som: mer und Winter 10 2ßl. 1788. 23. Febr. 17.
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1788. 17. 18 wofür er an Reifegut, worauf er doch unterweges selbst acht zu 23. Febr. haben hat, es sey nun in einem Kuffert, der nicht über 1½ Et len lang seyn muß, oder auf eine andere kleinere Art eingepackt, 50 Pfd. fren hat; was er aber über 50 Pfd. ben sich führt, wird nach der allgemeinen Packettare nach dem Gewichte bezahlt, (siehe Seite 21.) 2. Einschreibegeld an das Postcontoir, wo er zuerst auf die Post kömmt, oder wo er sich von neuem wieder zur Fortseßung feiner Reise einschreiben läßt 2 £ßl. 2 261. Und, wenn er für die geschehene Einschreibung und das er: legte Postgeld einen Schein verlangt, dafür noch 3. Lißenbrudergeld auf den beyden Stationen, wo sich die Reise anfängt und endiget, für die Bestellung des Reiseguts nach oder von der Post: zu Kopenhagen, Altona, Hamburg und Lübeck 8 261. zu Flensburg, Kiel, Rendsburg, Schleswig, Odensee und Aalburg 6 2ßl. 4 261. auf den übrigen Stationen beträgt das Reisegut über 50 Pfund, wird verhältnißmäßig mehr bezahlt. Auf den Zwischen Stationen, wo kein Gut nach oder von der Post zu bringen ist, wird es den Reisenden überlassen, was sie dem Lißenbruder für die Dienste, die er ihnen leisten kann, zukommen lassen wollen. 4. Trinkgeld dem Postillion auf jeder Station, wo umge: 885 spannt wird 5. Eisgeld, wenn der Transport über die Wasser mit Eis: boten geschieht: 4 261. über den großen Belt 2 Rthlr. über den kleinen Belt zwischen Assens und Ardesund, imgl. über das Wasser zwischen Seeland und Falster zwischen Middelfart und Snoghöy I Rthlr. 24 £ßl.
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Anmerkungen. 19 a) Was der Weg unter einer halben Meile ist, wird für eine halbe Meile, und was er über eine halbe Meile ist, für eine volle Meile bezahlt. b) Für ein Kind bis ungefähr von 10 Jahren, welches aber nicht an ders zur Post angenommen wird, als wenn es von einer erwachsenen Person begleitet ist, wird nur die Hälfte des Post, Schreib, Attest, Lißenbruder, Trink: und Eisgeldes bezahlt; wogegen es aber auch nur 25 Pfund fren hat. c) Bey der Einschreibung hat der Reisende anzuzeigen, worin sein Reise: gut bestehe, ob in einem Kuffert, einer Kiste, einem Felleisen 2c. 2c., und wie schwer es ohngefähr sey; wodurch er die Bequemlichkeit er: hålt, daß es mit der Ablieferung bis etliche Stunden vor Abgang der Post beruhen kann. d) Nach Verlauf der für jedes Postcontoir zur Anmeldung bestimmten Zeit, kann niemand, der sich zur Beförderung mit der Post hat einschreiben lassen, wenn er nun sein Vorhaben ändert, das ein- mal erlegte Postgeld zurück verlangen; es sey denn, daß er erweise, dr daß er durch wirklich unüberwindliche Hindernisse von der Reise abgehalten werde min welchem Fall ihm dennoch aber bey der Rück: zahlung der Betrag des Fuhrlohns für einen Wagen bis zur näch sten Station abgezogen wird. e) Die Reisenden nehmen ihren Plaß auf dem Postwagen, so wie er ei nem jeden von dem Postmeister angewiesen wird; doch können sie allerdings verlangen, daß man dafür sorge, daß sie keinen unbeque men Siß haben. Gleichwie sie sich übrigens nirgends anders als bey dem Postcomtoir selbst, wo sie sich spätestens eine Viertelstunde vor Abgang der Post einzufinden haben, und ein Zimmer zum abtre ten erwarten können, auf die Post seßen sollen, so dürfen sie auch nirgends anders fals bey einem Postcontoir von der Post abgehn; es fen denn, daß die Reise nach einem zwischen zwey Postcontoiren liegen- € 2 1788. 23. Febr. 17.
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1788. 23. Febr. 17. 20 den Ort bestimmt sey, in welchem Falle sie sich auf der leßten Station mit einem unentgeltlich zu ertheilenden Beweis zu versehen haben, daß sie ungehindert von Seiten sowohl des Postwesens als des Zoll- wesens von der Post abgehen können. f) Die Reisenden haben sich nicht allein mit den angeordneten Pässen zu versehen, sondern auch dasjenige, was sie an Zoll und Licentbaren Waaren bey sich führen, getreulich gehörigen Orts anzugeben, und widrigenfalls die daraus entstehenden Folgen sich selbst zuzuschreiben. II. Tare für Sachen nach dem Gewicht. Alle Sachen und Waaren, welche mit der Post versendet werden, sie mögen in Packen, Ballen, Kasten, Kufferten, Körben, Fässern 2c. enthal ten, oder auf welche Art es wolle, eingepackt seyn, werden in Verhältniß der Länge des Weges entweder nach dem Gewicht,oder nach dem Werthe bezahlt. Diejenigen, welche nach dem Werth zu bezahlen sind, werden nach: her besonders specificiret, (siehe Seite 29 und folgende) alle übrigen sind nach dem Gewichte zu bezahlen. Die Grundregeln der Tare nach dem Gewichte sind folgende: 1) Daß auf eine Wegeslänge unter 6 Meilen 1 Pfund mit Lßl., auf eine Wegeslänge von vollen 6 doch unter 12 Meilen mit Lßl., und nachher für jegliche 4 Meilen mehr mit Lßt. mehr bezahlt wird. 2) Daß was nicht voll 1 Pfund ist, doch immer für ein volles Pfund gerechnet; imgleichen, was bey der Berechnung der Tare nicht voll einen Lßl. ausmacht, doch zu einem vollen Lßl. angeschlagen wird. 3) Daß indessen für die kleinern Packete die Tare etwas verhöhet wird, um sie mit der Brieftare in ein billiges Verhältniß zu sehen; wie Denn auch kein Packet, es werde nun nach Gewicht oder nach dem Werthe tarirt, zu weniger, als was ein einfacher Brief kostet, anzusehen ist. 4) Das dagegen aber für Packete über 50 Pfd. bis zu 66 Pfd. nur eben wie für 50 Pfd. bezahlt, und für Packete über 66 Pfd. ein Abschlag eines vierten Theils der Tare zugestanden wird. Die nähere Bestimmung dieser Regeln ist in folgender Tabelle enthalten:
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unter über über Allgemeine über über Gewichtstare. über Wegeslänge. I B 2 B 38 4.06 5 6 68 nter 6 Meilen. 2 £ß. 2 B. 2 LB. 3%B 4 £ß. 5 £5. und bis 1 bis 2 bis 3 bis 4 bis 5 bis über 6 Pfd. bis zu 50 Pfd. 50 bis 66 Pfd. ẞ. à über über 66 B über 6 bis 18 über 18 bis 50 6 LB. B. à B 17 LB. mit Abschl. olle 6 unter 12 M. 3 £ß. 3 LB. 4. 5. 6 LB. 7 £5. über 6 bis 12 über 12 bis 50 £ß. à b 8 £5. £ß. à 88 34 £ß. mit Abschl. olle 12 unter 16M. 4 LB. 5 £ß. 6%B 7 2. 8 2. 92. über 6 bis 10 über 10 bis 50 1 fẞ. à B 10 LB. I B. à 50 LB. mit Abschl. olle 16 unter 20m. 5 LB. 6. 7. 8 2ß. 9 LB. über 6 bis 8 10 £8. jüber 8 bis 50 1½ £ß. à 11 LB. 1 B. à 67 LB. mit Abschl. olle 20 unter 24M. 6 £ß. 7 £6. 8. 9. 9 LB. 10 LB. 11 LB. über 6 bis 7 über 7 bis 50 1 LB. à 12 B. 13 £ß. à 84 £6. mit Abschl. olle 24 unter 28M. 7 £6. 8 £6. 96. 10 LB. 11 £6. 12 LB. über 6 bis 7 über 7 bis 50 14 LB. 2 £ß. à 100 LB. 2 £ß. à mit Abschl. olle 28 unter 32M. 7 £6. 9 £ß. 10 LB. 11 Lß. 12 LB. 14 £ß. über 6 bis 7 über 7 bis 50 17 £6. 2 £ß. à 117 L. 2. à mit Abschl. olle 32 unter 36M. 8 LB. 10 LB. II 11 LB. 12 LB. 14 LB. 16 L. über 6 bis 7 über 7 bis 30 ! 19 LB. 23 £ß. à 134 £6. 23 £ß. à mit Abschl. olle 36 unter 40M. 8 LB. 10 LB. 12 LB. 13 £ß. 15 6 | 18 L. über 6 bis 7 über 7 bis 50 3 £ß. à 21 £6. 3 £ß. à 150 LB. mit Abschl. olle 40 unter 44M. 8 Lß. 10 LB. 13. 14 LB. ß. 17 B. 20 LB über 6 bis 7 jüber 7 bis 50 88 24 28. 24. 3 £ß. à 167 £5. 3 £ß. à B mit Abschl olle 44 unter 48M. 9 £12 £ß. 14 B. 15 LB. 19 LB. 22 Ls. über 6 bis 7 über 7 bis 500 26 £ß. 33 £ß. à 184 £6. 33 £ß. à mit Abschl. olle 48 unter 52M. 9 ß. 12 LB. 15 ß. 16 ß. 20 B 24 £ß. über 6 bis 7 über 7 bis 50 4 £ßl. à 28 £ß. 4 £6. à B 200 LB. mit Abschl. olle 52 unter 56M. 9. 12 LB. 16 %. 18 Lß. 22 Lß. 26 LB. über 6 bis 7 olle 56 unter 60 M. LB. bis 9 86. 12 £§. 17 £6. 20 85. 24 26. 28 28. über 6 bis 7 über 7,816 50 234 86 41 416. mit Abschl. 31 B. jüber 7 bis 50 43 £ß. à 217 £ß. 4£ßl. à Pf. mit Abschl. 43 33 4 lle 60 unter 64M. 9. 12 f. 18. 23 Lß. 25 L. 30 LB. über 6 bis 7 35 LB. lle 64 unter 68M. 10 L. 14 £ß. 19 £3. 25 Lß. 27 Lß. 32 LB. über 6 bis 7 38 £6. über 7 bis 5 £ß. à über 7 bis 50 5 LB. à B 50 08 250 LB. 5 Bl. à 267 £5. Zum Exempel: Von Kopenhagen nach Rothschild, 4 Meilen, kosten 19 Pfd. 7 Lß., 100 Pfd. 26 Lß. Von Kopenhagen nach Hadersleben, 31 Meilen, kosten 19 Pfd. 45 LB., LOO Pfd. 176 £ß. Von Kopenhagen nach Hamburg, 61 Meilen, kosten 19 Pfd. 95 3., 100 Pfo. 375 £6. mit Abschl. 5 £ßl. à mit Abschl. 21
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22 1788. Milderungen in dieser allgemeinen Tare für einige 23. Febr. besondere Artikel und Gegenden. 17. 1. Bücher, gedruckte Sachen, alle Arten von rohen Materalien zu inländischen Fabriken, alle im Lande verfertigten Fabrikwaaren, und alle Arten von Victualien, worunter auch sowohl wild als zahm Geflü gel begriffen wird, genießen einen Abschlag eines dritten Theils in der allgemeinen Tare; doch mit den Einschränkungen: 1) daß diese Milde: rung ben kleinen Gewichten bis 4 Pfund nicht Statt findet, und auch für größere Gewichte über 4 Pfund niemals weniger bezahlt wird, als was 4 Pfund nach der allgemeinen Tare kosten; 2) daß der schon in der allgemeinen Tare auf Gewichte über 50 Pfund zugestandene Abschlag wegfällt, nach folgender Tabelle. Tare für gedruckte Sachen, Victualien c. unter über über über Wegeslänge. und bis 1 bis 2 bis 3 bis über 4 Pfd. I 88 2.BB 388 4.08 unter 6 Meil. 2 £ß. 2 £ß. 2. £f. 3 £ß. über 4 bis 12 noch 3 £ß. über 12 £ßl. à mit Abschl. volle 6 unter 12 M. 3 6. 3 £ß. 4 £ß. 46. 56. über 4 bis 10 über 10 noch 5 Lß. £ẞ1. à volle12 unter 16 M. voller6 unte2ro M. 5 £ß. 4 £ß. 52ß. 6.2ß. 7. über 4 bis 10 noch 7 £ß. 6 LB. 7 LB 8 Lß. über 4 bis 9 noch 8£ß. volle20 unter24 M. 62ß. 7 £ß. 8 Lß. 9 Lß. über 4 bis 7 über 9 1½ Lßl. à Pf. jmit Abschl. über noch 9 Lß. 7 13 £ßl. à mit Abscht. mit Abschl. über 10 1 £ßl. à B mit Abschl. 9.08 Boje to time a mogeli
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unter über
über
8 bis über
Wegeslänge. und bis 1 bis 2 bis 3 bis
1
i 8
203
über 4 Pfd.
3 084 08
über 7
volle24 unter28M.
7 LB. 8 £ß.
9 £ß. 10 LB. noch 10 Lßl.
über 4 bis 78
2 fß. à
mit Abschl.
über 6
über 4 bis 6
volle28 unter32.
7 LB. 9 LB. 10 LB. 11 LB.
noch 11 LB.
2½ £ß. à
mit Abschl.
über 6 8
bole32 unter36. 8£p ro?. II lỆ. I2 lỆ.
volle36 unter40M. 8. 10 LB. 12 £ß. 13 £ß.
über 4 bis 6
23 £ß. à
noch 12 Lß.
mit Abschl.
über 6
über 4 bis 6
noch 13 Lß.
B
3 £ß. à
mit Abschl.
über 6
bollego unter4452. 8p. Iz{B. 13 P.
lp. I3
2.
14 lỗ.
über 4 bis 6
noch 14 LB.
B
3 £ß. à
mit Abschl.
über 6
sole44 unter48, 9 {B. Izlf. I4 lẼ.
£6.
12 LB. 14 26.
I5 lẼ.
über 4 bis 6
3 £ß. à
noch 15 26.
mit Abschl.
jüber 6
volle56 unter60M.
volle48
botte48 unter523. 9 B. In £6. 15 2. 16 lẼ.
volle 52 unter56M. 9 Lß. 12 LB. 16 Lß. 18 25. über 4 bis 6
9. I2 {B. I7 {p. 2o ?.
volle60 unter64M. 9 £ß. 12 LB. 18 £ß. 23 LF. über 4 bis 6
p.
noch 23 ß.
volle64 unter 68M 10 LB. 14/Lß. 19 Lß. 25 £f. über 4 bis 6
|
noch 25 LB.
über 6
5 £ß. à
mit Abschl.
über 6
5 fß. à
über 4 bis 6
8
15.
4. à
noch 16 £5.
mit Abschl.
über 6
B
4 £ß. à
noch 18 Lß.
mit Abschl.
iber 6
über 4 bis 6
43 £ß. à
noch 20£ß.
mit Abschl.
mit Abschl.
1788.
23. Febr.
17.
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1788. 24 Zum Erempel: 5 Pfd. gedrückte Sachen zwischen Hamburg und 23. Febr. Kopenhagen, 61 Meilen, fosten 23 Lßl., 19 Pfd. 64 Lßl. 17. 6 Pf. Wolle von Aarhuus nach Eckernförde, 33 Meilen, kosten 12 £ßl., 50 Pfd. 90 £ßt. 5 Pfd. Handschuh von Randers nach Hamburg, 52 Meilen, kosten 18 Lßl., 25 Pfd. 73 Lßl. 9 Pfo. Aal von Plon nach Hamburg, 12 Meilen, kosten 7 £ßl., 18 Pfd. 12 Lßt. Ein Korb von 6 Pfd. mit Fasanen oder Leipziger Lerchen von Ham: burg nach Kopenhagen, 61 Meilen, kosten 23 Lßl., 12 Pfd. 40 Lßl. 2. Alles Wild, das nicht Geflügel ist: genießt nicht allein densel bigen Abschlag eines dritten Theils, sondern selbiger fångt auch schon ben den geringern Gewichten an; und wenn solches Wild über 28 Mei: len lang auf der Post geht, wird dafür nur die Hälfte der allgemeinen Tare bezahlt; doch so, daß der für Gewichte über 50 Pfd. in der all gemeinen Tare zugestandene Abschlag wegfällt; nach folgender Tabelle, die so wie sie bis auf eine gewisse Anzahl Pfunde berechnet ist, auf sel bige Art weiter zu berechnen ist. D CRADOIF CI Taxe
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Zare für Wild. $5 Wegeslänge. bis über 6 Pfd. unter 6 Meilen. 2 £ß. 6 Pf. £ß. à mit Abschl. und hienach also: über 6 bis 9 Pfd. 2 £f. über 9 bis 12 Pfd. volle 6 unter 12 Meil: 3 LB. 3 £ß. 28. à B mit Abscht. über 6 bis 9 Pfd. 10 Pfd. 4 £6. volle 12 unter 16 Meit. 4 £ß. 1 £. à 5 LB. 6 £ß. mit Abschl. 7 Pfd. 5 LB. Aber 7 bis 9 Pfd. 10 Pfd. volle 16 unter 20 Meil. 62ß. 1 B. à £p. 7 £ß. über 10 bis 13 Pfd. über 13 bis 15 Vfd. 7 88. über 10 bis 12 Pfd. über 12 bis 18 Pfd. über 18 bis 21 Pfd. über 21 bis 27 Pfo. über 27 bis 30 pfo. über 30 bis 36 Pfd. 5 £6. 4 £ß. 6 LF. über 15 bis 18 Pfd. 8 £1. 7 26. 19 Pfd. 9.£ß. 8 6. Aber 19 bis 22 Pfd. 10 6. 13 Pfd. 7 Pfo. mit Abschl. über 7. bis 9 Pfd. 8 23. fiber 13 bis 15 Pfd. 7 £ß. volle 20 unter 28 Meil. 8 £ß. über 9 bis 11 Pfd. 9 £6. 16 Pfd. 10 Lp. II fß. 12 Pf. 7 £6. 13 £6. à 10 ß. 13 Pfd. 7 Pfd. II 2. 14 Pfd. mit Absch. 8 £ß. über 7 bis 9 Pf. 12 LB. 15 Pfd. 10 Pfd. 13 £ß. 10 £6. II Pfd. volle 28 unter 32 Meil. 7 £8. 2 £f. à -12 £ß. 12 Pfd. 13 Pfd. 7 Pfd. 13 LB. mit Abschl. 8 Pfd. 14 £6. 14 LB. 14 Pfd. 15 B. 9 £ß. 9 Pfd. 16 £6. 10 f. 10 Pfd. volle 32 unter 36 Meil. 23 £ß. à II £6. II Pfd. 8 £5. Pfd. 12 LB. mit Abschl 8 Pfd. 13 fp. 10 LB. 9 Pfo. volle 36 unter 40 Meil. II B. 10 Pfd. 9 £ß. 3 £ß. à 12 LB. 11 Pfo. 7 Pfd. 14 LB. mit Absch! 8 Pfd. 15 p. 12 Pfd. 14 £3. 12 Pfd. 16 . 13 Pfo. 16 £5. II £8. 9 Pfd. 12 f 10 Pfd. volle 40 unter 44 Meil. 10 £ß. 33 £. à 7 Pfd. 14 B. II Pfd. 12 Pfd. 15 £6. mit Abscht. 8 Pfd. 17 p. -18 £ß. 12 £ß. 9 Pfd. volle 44 unter 48 Meil. 11 LB. 3 ß. à 14 £3. 10 Pfd. 7 Pfd. 15 LB. II Pfo. 17 26. mit Abschl 8 Pfb. 19 . 12 Pfd. 13 Pfd. 18 LB. 13 Pfd. 20 LB. 13 Pfd. 20 LB. 13. . 9 Pfd. 22 £6. volle 48 unter 52 Meil. 15 L. 10 Pfd. II Pfd. 12 LB. 4 £ß. à 7 Pfd. 17 ff. 12 Pfd. 19 £6. mit Abscht. 8 Pfo. 21 LB. 22 LB. 14 LB. 9 Pfd, 16 LB. TO Pfd. volle 52 unter 56 Meil. 13 £ß. 4½ £ß. à 17 Pfd. 18 £ß. 20 £6. mit Abschl 8 Pfd. II Pfd. 22 £ß. 12 Pfd. 13 Pfd. 24 £6. 13 Pfd. 24 £ß. 16 £ß. 9 Pfd. 26 £6. 10 Pfd. 18 £6. II Pfd. volle 56 unter 60 Meil 43 £6. à 08 20 LB. 12 Pfd. 14 £6. 7 Pfd. 22 £6. 13 Pfd. mit Absch!. 8 Pfd. 24 £5. 26 2ẞ. 17 £8. 9 Pfd. 29 £6. 10 Pfd. volle 60 unter 64 Meil. 19 B. 11 Pfd. 15 LB. 5 £ß. à 21 £ß. 12 Pfd. 7 Pfd. 24 £6. 26 £6. 13 Pfd. mit Abschl. 8 Pfo. 28 £ß. 18 £8. 9 Pfd. 31 p. volle 64 unter 68 Meil. 20 Ls. 10 Pfd. 11 Pfd. 16 £ß. 5½ £ß. à 7 Vfd. 23 £ß. 12 Pfd. 25 £6. mit Abschl. 8 Pfb. 28 p. 19 £8. 9 Pfd. 30 £ß. 10 Pfd. 22 LB. II Pf. 24 B. 12 Pfd. 27 £6. 30 ff. 32 £§. 13 Pfd. 33 B. 13 Pfd. 35 £ß..
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27 26 Kopas 1788. 3. Für Kupfermünze wird nach dem Gewichte bezahlt, doch nur halb so viel als nach 23. Febr. der allgemeinen Gewichtstare; (siehe Seite 21.) 17. 4. Zwischen Kiel und Altona, 12 Meilen, so wie auch zwischen Kiel und Ham- burg, 13 Meilen, ist die allgemeine Tare, absonderlich für größere Packete, folgendermaßen herabgefekt: unter 1 bis 16 Pfd., nach der allgemeinen Tare, à Pfd. 1 Lß. über 16 bis 24 Pfd. über 24 bis 36 Pfd. über 36 bis 48 Pfd. über 48 bis 72 Pfd. über 72 bis 108 Pfd. über 103 Pfd. Hieben ist aber zu beobachten: wie 16 Pfo. 16 2ß. a fb. f 2. wie 36 Pfd. 24 £ß. à Pfo. Lß. wie 72 Pfd. 36 £ß. à Pfo. £ß. 1) Daß die kleinern Waarenpackete bis 6 Pfd. eben so bezahlt werden, als in der all- gemeinen Tare auf eine Entfernung von vollen 12 unter 16 Meilen bestimmt ist. 2) Daß für gedruckte Sachen, Materialien zu inländischen Fabriken, für einheimi- sche Fabrikwaaren, Victualien, Wild c., zwar auch von dieser gemilderten Tare noch der dritte Theil nach den vorgehenden beyden ersten Artikeln, jedoch nur bey Gewichten bis 24 Pfo., abgeschlagen wird, und hingegen bey Gewichten über 24 Pfd., da sie schon einen so beträchtlichen Abschlag genießen, aller weiterer Abschlag gänzlich wegfällt. Zum Exempel: Ein Packet solcher Waaren, die nicht besonders ausgenommen sind, von Pfo. kostet 9 Lß., 12 Pfd. 12 £ß., 18 Pfd. 16 £ß. 30 Pfd. 20 £ß., 44 Pfd. 24 £ß., 64 Pf. 32 £ß., 96 Pfd. 36 Lß., 114 Pfd. 38 £6. Hingegen von gedruckten Sachen, Victualien c. kosten 6 Pfd. nur 7 LB./. 12 Pfd. 8 £ß., 18 Pfd. 11 2ß. Und von Wild, das nicht Geflügel ist, kosten 6 Pfd. nur 4 Lß. 17. 5. Zwischen Tondern und Altona, 26 Meilen, wie auch zwischen 1788. Tondern und Hamburg, 274 Meilen, auf welche Entfernung die allge: 23. Febr. meine Tare 2 Lß. à Pfd. beträgt, wird der sogenannte Tondersche Zwirn, wenn die Packete über 50 Pf. sind, nur mit 1 Lß. à Pfd. bezahlt; wohin gegen die Packete unter 50 Pfd. nur den überhaupt für inländische Fabrik: waaren und für Materialien zu einheimischen Fabriken zugestandenen Abschlag eines dritten Theils genießen. Zum Erempel: 24 Pfd. solches Zwirns kosten 37 Pfd. bis 50 Pfd. 51 Pfd. 32 26. 50 = 51 : 6. Für die Wagrischen Posten, d. i. sowohl 1) für diejenige, welche zwischen Kiel und Fehmern über Lütjenburg, Oldenburg und Heiligen: hafen geht, als auch 2) für die Post zwischen Kiel und Neustadt über Preez, Plön und Eutin; imgleichen 3) für die Post zwischen Lübeck und Burg, theils auf der einen Straße über Plón, Lütjenburg, Ol denburg und Heiligenhafen, theils auf der andern Straße über Neustadt, Oldenburg und Heiligenhafen, wird folgende leichtere Tare zugestanden, welche sich aber nur auf das zwischen den genannten Städten nicht über sie hinaus gehende Gut erstreckt, und zwar so, daß da sie herabgefekt genug ist, feine weitere Milderungen für gedruckte Sachen, Victualien 2c. 2c. Statt finden. Q
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27 1788. 17. 5. Zwischen Tondern und Altona, 26 Meilen, wie auch zwischen Tondern und Hamburg, 27 Meilen, auf welche Entfernung die allge: 23. Febr. meine Tare 2 Lß. à Pfd. beträgt, wird der sogenannte Tondersche Zwirn, wenn die Packete über 50 Pf. sind, nur mit 1 Lß. à Pfd. bezahlt; wohin gegen die Packete unter 50 Pfd. nur den überhaupt für inländische Fabrik- waaren und für Materialien zu einheimischen Fabriken zugestandenen Abschlag eines dritten Theils genießen. Zum Erempel: 24 Pfd. solches Zwirns kosten 37 Pfd. bis 50 Pfd. 51 Pfd. 32 26. 5° : 51 = 6. Für die Wagrischen Posten, d. i. sowohl 1) für diejenige, welche zwischen Kiel und Fehmern über Lütjenburg, Oldenburg und Heiligen: hafen geht, als auch 2) für die Post zwischen Kiel und Neustadt über Preek, Plon und Eutin; imgleichen 3) für die Post zwischen Lübeck und Burg, theils auf der einen Straße über Plón, Lütjenburg, OL denburg und Heiligenhafen, theils auf der andern Straße über Neustadt, Oldenburg und Heiligenhafen, wird folgende leichtere Tare zugestanden, welche sich aber nur auf das zwischen den genannten Städten nicht über sie hinaus gehende Gut erstreckt, und zwar so, daß da sie herabgefeßt genug ist, keine weitere Milderungen für gedruckte Sachen, Victualien 2. c. Statt finden. Q
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28. 1788. 23. Febr. 17. Tare für die Wagrischen Posten. Weges: Junter über über lange. u. bis 1 bis 2 2.06 über über bis 3 bis 4 bis 3 B 4 08 über über 6 Pfd. bis 5 88 6 08 bis zu 50 Pfd. über 50bis 6888 über 69 bis über 100Pfd. TOO B unter 6 Meil. 2 LB. 2 LB. 2 LB. 2 LB. 3 £6. 3 Lß. über 6 bis über 16 bis 16 46. 50£ß. a 13 £ß 1. à mit Abschl. üb. 100 über 112 vis 112 LB. à volle 6 unter 12 Meil. 2 LB. 2 LB. 2 £ß. 3 £6.4 2.5 LB. über 6 bis über 12 bis 126 £6.50 £ß. à I 26 £6. 19LB. mit Abschl b. 100 über 114 23. àbis 114. à mit Abschl 388. mit Abschl Zum Erempel: Zwischen Kiel und Burg auf Fehmern, 10 Meilen, kosten 24 Pfd. 12 £ß., 72 Pfd. 27 £ß., 144 Pfd. 48 £ß. Zwischen Kiel und Neustadt, 8 Meilen, kosten 20 Pfd. 10 Ls., 80 Pfd. 30 L., 120 Pf. 40 £ß. Zwischen Kiel und Lütjenburg, 4 Meilen, fosten 36 Pfo. 9 Lß., 96 Pfd. 18 £ß., 168 Pfd. 28 Lß.
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III. Tare für Sachen nach dem Werthe. A. Für Silberbarren und Silbermünze wird nach folgender Tabelle bezahlt. 29 Wegeslänge. unter 6 Meil. bis 10 Rt. 20 Rt. bis bis 50 Rt. roo Rt bis bis 150 Rt. 200 Rt. bis über 200 Rthlr. 2 £5. 2 volle 6 unter 12 M. 3 L. 4 Lß. volle 12 unter 16.5 8.6 £6 volle 16 unter 32M.] 6 £8.8 £ß. volle 32 unter 44M. 8. L. 10 LB. volle 44 unter 48M. 9 LB. 12 L. volle 48 unter 64 9 LB. 12 LB. volle 64 unter 68M. 11 £3. 14 £ß. 3 £6.4 LB. 6 LB. 8 L. u.ff.von50zu50Rt. 1Ls.mehr 5 L 8 LB. 12 LB. 16 LB. 8 £12 £18 £6. 24 £3. 10 LB. 16 £6.24 £ß. 32 £ß. 13 £6.20 £6.30 £6.40 £0. 15 LB. 20 30 40 £30 £6.40 6. 15 LB. 24 £6.36 £6.48 26. 18 £6.28 £ß. 42 £8.56 26.1 + 4. 6 LB. 18. 1026. 10. 12 LB. 146.. Zum Exempel: Von Rendsburg nach Kopenbagen, 48 Meilen, kosten 1000 Rthlr in Silber 240 Lßl. Von Hamburg nach Kopenhagen, 61 Meilen, eben so viel. Von Kopenhagen nach Assens, 27 Meilen, kosten 1000 Rthlr. in Silber 160 Ls. Von Kolding nach Kopenhagen, 35 Meilen, Posten 1000 Rthlr. in Silber 200 2ß. D 2 031
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Anmerkungen. 31 1788. 17. 1. Wenn bey solchen zu versendenden Bancozetteln ein Brief geschrie: 23. Febr. ben wird, der mehr als die bloße Meldung der Summe mit Na mens, Orts, und Tages Unterschrift enthält, so ist der Brief be: sonders zu bezahlen. 2. Wenn bey Bancozetteln etwas Silbermünze unter 1 Rthlr. beyge fügt ist, wird solche nur als ein Zettel von i Rthlr. angesehn, und in der Taxirung berechnet. Beträgt die bengefügte Münze aber voll I Rthlr. und darüber, so werden sowohl die Zettel als die Münze jedes für sich tapirt; es sey denn, daß auf diese Weise mehr an Postgeld zu bezahlen seyn würde, als wenn alles in Sil dbergeld bestünde, in welchem Falle die ganze Summe nach der Silbergeldtare zu bezahlen ist; (siehe S. 29.) Zum Erempel: Zwischen Kopenhagen und Aalburg würden 10 Rthlr. in Bancozetteln, und 2½ Rthlr. in Sibermünze, wenn jedes für sich tarirt werden sollte, zu stehen kommen: Die 10 Rthlr. in Bancozetteln, als ein einfacher Brief auf 9 2ẞ. Die 2 Rthir. Münze für 6 2 Meilen auch auf 9. zusammen auf 18 £8. da doch die sämtlichen 12 Rthlr. in Silbermünze nur 1 2 2ß. kosten. D. Für Obligationen, Actien, und andre Verschrei bungen, die auf den Inhaber lauten, und in jedermanns Hånden gelten, wird, wenn sie von 500 Rthlr. und darunter sind, von jedem Hun- dert ein ganz Briefporto; wenn sie aber über 500 Rthlr. sind, von jedem Hundert nur ein halb Briefporto bezahlt; doch so, daß auch für Summen über 500 Rthlr. noch immer wenigstens so viel bezahlt wird, als die von 500 Rthlr. kosten.
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1788. 23. Febr. 17. 32 Zum Erempel: Zwischen Altona und Kopenhagen ist das Briefporto 6 £ßl., und kostet also eine solche Berschreibung von 500 Rthlr. 30 Lß.; über 500 bis 1000 Rthlr. gleichfalls 30 Lß.; von 1100 Rthlr. aber 33 Lßl.; von 3000 Rthlr. 90 Lß. Nota. Was für Obligationen, Actien, und andre Verschreibungen, welche auf einen bestimmten namentlich angegebenen Eigenthümer lauten, be: zahlt wird, findet sich nachher unter der Documententare S. 38. 310 E. Für andere Kostbarkeiten. 1. Für Juwelen, ächte Perlen und inländische Spißen wird die Fracht nach der Tare für Goldmünze bezahlt. Zum Exempel: Ein Ring oder eine Dose mit achten Steinen, oder eine Schnur ächte Perlen von 800 Rthlr. am Weth, kosten von Hamburg nach Kopenhagen, 61 Meilen, 108 £§. Tondersche Spiken von 250 Rthlr. an Werth, kosten von Tondern nach Kopenhagen, 45 Meilen, 35 £8. 2. Für verarbeitet Gold oder Silber, als Galonen, Uhren, Dosen, Etuis, reiche Stoffen, ausländische Spißen und Gold, Silber, Seide und Zwirn, wie auch überhaupt für alle feine Puß und Galan- teriewaaren, und kostbare Sachen, wird die Fracht nach der Tare für Silbermünze bezahlt. Zum Exempel: Eine goldne Dose, 300 Rthlr. werth, zwischen Hamburg nach Kopenhagen, 61 Meilen, kostet 72 Lß. Brabanter Spiken, 250 Rthlr. werth, kosten auf eben diese Ent- fernung 60 £ß. Allgemeine Anmerkungen zur Tare, sowohl nach dem, Gewichte, als dem Werthe. 1. Größere und schwerere Ballen, als auf den Postwagen bequem ge führt werden können, woben absonderlich auf die bis hiezu noch gewöhnlichen Kleinern Wagen in Seeland und Fyen Rücksicht zu nehmen ist; imgleichen
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33 1788. 17. Sachen, die entweder gefährlich werden können, als Schießpulver, oder zu beschwerlich und eckelhaft zu führen sind, als übel riechende Victualien: 23. Febr. wie auch Sachen, die augenscheinlich so schlecht eingepackt sind, daß man den Schaden, den sie entweder selbst nehmen oder an andern neben ihnen liegenden Sachen thun werden, voraus sehen kann, werden zur Befördes rung der Post gar nicht angenommen. 2. So wie nun alles, was auf die Post geliefert wird, gut und zu verlässig eingepackt, und absonderlich dasjenige, was in großen Stücken besteht, gehörig umwunden, auch alles auswendig nicht allein mit einem Merkzeichen, sondern auch mit dem Namen des Orts, wohin es bestimmt ist, deutlich versehen seyn muß: (mit welchem Merkzeichen große Stücke, welche bloß auf dem Wagen liegen, um mehrerer Gewißheit willen auf mehr als einer Seite zu zeichnen sind), so ist auch der zu dem Packet gehö rende Addreßbrief mit demselbigen Merkzeichen deutlich zu bezeichnen; und haben es sich) die Absender selbst beyzumessen, wenn entweder we: gen schlechter Einpackung das Gut unterweges Schaden leiden, oder aus Mangel eines deutlichen Merkzeichens bey der Ablieferung Aufent: halt und Verwechselung entstehen sollte. Der Addreßbrief darf zwar versiegelt, aber doch nur ein einfacher Brief seyn, wenn er nicht nach der Tare der reitenden Post besonders taxirt werden soll. 3. Die mit der Post abzusendenden Sachen sind von dem Absender oder demjenigen, der dessen Auftrag besorget, sowohl nach dem Inhalt, als nach dem Werth richtig anzugeben; und wenn Verdacht entstehet, daß ent- weder weniger oder anderes als angegeben worden, in dem Packet enthalten sen, kann der Postmeister entweder an dem Absendungsort, oder an dem Ablieferungsorte verlangen, daß das Packet in seiner Gegenwart von dem Absender oder Empfänger geöfnet werde. Werden nun die nach dem Werth zu tarirenden Waaren, Sachen und Gelder zu gering angegeben befun- den: so werden sie nicht eher ausgeliefert, als bis von demjenigen Theile des
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1788. 23. Febr. 17. 34 Werthes, um welchen das Packet zu gering angegeben ist, der Zehnte Theil zur Strafe erlegt ist, wovon die eine Hälfte dem Angeber, und die andere der Armenbüchse des Generalpoftamts zufällt. 4. Dahingegen steht die Post in Ansehung der nach dem Inhalt und Werthe richtig angegebenen Sachen drey Monat lang, von dem Tage der Einlieferung an, für alles dasjenige ein, was von demjenigen, was auf der Post zur Beförderung angenommen ist, durch Schuld der Post- bedienten verloren gehen möchte, welches sich doch in Ansehung der Bana cozettel und anderer Kostbarkeiten, welche ohne vorhergehende Vorzei gung auf dem Postcontoir unter des Absenders eigener Versiegelung abgegangen sind, nicht weiter erstrecken kann, als daß das Packet eben so unversehrt, als es eingeliefert ist, wieder abgeliefert werde, ohne daß der Inhalt selbst, der bey der Einlieferung nicht vorgewiesen ist, die Postcontoire weiter etwas angehet. Zur mehrern Sicherheit ist aber nicht allein in dem Falle, wenn ab: gehende Bancozettel und andere Kostbarkeiten vorher aufdem Postcon: toir vorgewiesen worden, sondern auch alsdann, wenn sie ohne vorher: gehende Vorzeigung unter des Absenders eigner Versiegelung abgehen, neben dem Siegel des Absenders, auch das Siegel des Postcontoirs dar: auf zu sehen, und das Packet an dem Orte, wohin es bestimmt ist, nicht anders von dem Postcontoir als gegen vollkommene Quitung auszulie: fern, vor deren Ertheilung es des Empfängers Sache ist, entweder auf dem Postcontoir selbst, oder vor den Augen des Ueberbringers, daß Packet zu öffnen und nachzusehen, wohingegen, wenn diese Vorsicht unterlassen wird, auf eine erst nachher erfolgende Angebung eines Mangels nicht die mindeste Rücksicht genommen werden kann. 5. Für solche Sachen aber, welche nach einem außer der Poststraße liegenden Ort bestimmt, und nicht an jemanden auf der letzten Station zur weitern Besorgung addressirt sind, stehet die Post nicht länger als bis zur
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35 leßten Station ein, von welcher der Eigenthümer die Abholung selbst zu besorgen hat: so wie auch für die außerhalb Landes über Hamburg, 23. Febr. Lübeck und Helsingör hinausgehenden Sachen die königl. Post nur so lange einstehet, bis sie gegen Empfangsschein an die fremden Postäm ter abgeliefert find. 1788. 17. 6. Die nach Maßgebung des Inhalts entweder nach dem Gewichs oder nach dem Werthe zu bestimmende Fracht, kann nach Gefallen ent: kann nach Gefallen weder bey der Einlieferung von dem Absender, oder bey der Abliefe: rung von dem Empfänger bezahlt werden; dabey ist aber noch zu be: merken: a) Daß wenn die Gewichtstare sich höher belaufen sollte, als die Tare nach dem Werthe, oder umgekehrt, nach der höhern zu bezahlen ist. Zum Erempel: Da ein Packet von 80 Pfo. am Gewicht, und 1100 Rthlr. am Werthe, zwischen Kopenhagen und Hamburg, 61 Meilen, nach dem Werthe nur 264 Lß. fosten würde, so wird es nach dem Gewichte bezahlt, nach welchem sich die Tare auf 300 Lß. beläuft. Und umgekehrt: Da ein Packet von 40 Pfd. am Gewicht, und 1100 Rthlr. am Werthe, auf dieselbige Entfernung nach dem. Gewichte nur 200 Lß. kosten würde, so wird es nach dem Werthe bezahlt, nach welchem sich die Tare auf 264 Lß. beläuft. b) Daß für leichte Sachen in Schachteln, Rollen, Futteralen, und andern Einpackungen von solcher Art, welche im Verhältniß ihres Gewichts oder ihres Werths sehr vielen Raum einnehmen, die Tare nach Befinden von dem Postmeister zu anderthalb, doppelt, und drenfach erhöhet werden kann. Da sich aber hiezu keine bestimmte Regeln vorschreiben lassen, so kann derjenige, der sich durch eine solche Verhöhung der Tare überseßt glaubt, und darüber Beschwerde zu führen denkt, darüber von dem Postmeister einen Beweis verlan ogen, der ihm unverweigerlich und unentgeldlich zu ertheilen ist. E
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1788. 17. 36 7. Uebrigens beziehen sich alle königl. Anordnungen, wodurch ir 23. Febr. gend eine Art von Portofreyheit verliehen ist, lediglich nur auf die rei tende Post; und von allem, was zur fahrenden Post gehöret, gehet schlechterdings nichts frey, als bloß nur gedruckte königl. Verordnun gen, wenn sie zur Bekanntmachung versendet werden. Außer demjes nigen aber, was seiner Natur nach zur fahrenden Post gehört, gehö ren dahin auch Packete mit Schriften und Documenten, sobald sie hin auch Packe 1 Pfund und darüber wiegen. $90 IV. Tare für Briefe, Acten und Documente, so weit sie mit der fahrenden Post gehen. fet besteld. i. solche, die weder mit Geld noch mit einem sind, gehören eigentlich nur zur reitenden Post. Theils aber in der Absicht, um die reitende Post zu erleichtern, theils weil in einigen Gegenden der Herzogthümer die fahrenden Posten auch die Stelle Der reitenden vertreten, wird überhaupt zugelassen, daß an den Oertern, welche wöchentlich keine zwey reitende Posten haben, auch bloße Briefe mit den fahrenden Posten gehen mögen, doch so, daß sie nicht allein ohne alle bey der fahrenden Post sonst zugelassenen Contoirgebüh ren bloßerdings nach der Tare der reitenden Post, bezahlt werden, son: dern daben auch alles dasjenige Statt findet, was wegen der Briefpor tofrenheit angeordnet ist: wie denn auch die Postmeister die Rechnung für solche bloße Briefe abgesondert von demjenigen zu halten haben, was eigentlich zur fahrenden Post gehört. Solche bloße Briefe sind nun entweder einfach, und werden alsdann auch nur einfach nach der Tare der reitenden Post bezahlt, oder sie ent: halten Einlagen an andere, oder Beylagen, die zum Briefe gehören. ss Einfach aber heißt ein jeder einzelner keine Einlagen oder Beylagen enthaltender Brief, der nicht über ein Loth wiegt, er mag übrigens aus einem viertel halben- oder ganzen Bogen bestehen, auch mit einem Um: schlag versehen seyn. Wiegt aber ein solcher einzelner Brief über ein Voth,
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37 1788. so fann er, wenn er auch ohne Einlagen und Beylagen ist, nicht lån ger für einen einfachen Brief gerechnet werden, sondern wird als 1½ 23. Febr. Brief bezahlta Einlagen an andere, sie mögen versiegelt oder unversiegelt seyn, sind als besondere Briefe zu bezahlen: und werden also solche Briefe, worin sich andere eingeschlossen finden, zu doppelten, dreyfachen, und noch mehr vervielfältigten Porto tarirt, alles nach dem besten Ermessen des Post- meisters, oder wenn man sich solchem nicht unterwerfen will, nach nähe rer Erörterung durch Defnung des Briefes, die aber nicht anders als in Gegenwart des Abfenders oder des Empfängers, oder derjenigen, die ihre Geschäfte besorgen, geschehen darf. Für Beylagen hingegen, welche zum Inhalte des Briefes gehö ren, als Wechsel, Connoissemente, Rechnungen c. 2c., wird folgen: dermaßen bezahlt: Ein fammt den Beylagen bis zu ein Loth wiegender Brief, wie 1 Briefe. Ein mit den Beylagen über ein Loth bis zu zwey Loth wiegender Brief, wie 2 Briefe. Ein solcher fiber zwey Loth bis zu drey Loth wiegender Brief, wie 3½ Briefe, und so weiter. Auf diese Weise nun werden Briefe mit Beylagen, sie mögen mit der reitenden oder fahrenden Post gehen, bis zu neun Loth inclusive bezahlt, doch ohne weder auf der reitenden noch fahrenden Post einigen weitern Contoirgebühren unterworfen zu seyn. Größere über neun Loth wiegende Briefpackete aber mit Acten, Documenten, Rechnungen zc. können zwar so wie bisher, so lange sie nicht über 1 Pfd. wiegen, wenn es um mehrerer Geschwindigkeit, wil- len verlangt wird, da wo reitende Posten gehen, mit selbigen versen- det werden, und werden in diesem Falle nach der gedachten Tare der reitenden Post bezahlt. Beard of 17. 2
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1788. 23. Febr. 17. 38 Außer diesem Fall aber und überhaupt in den Gegenden, wo die fah rende Post auch die Stelle der reitenden vertritt, mögen solche über neun Loth wiegende Packete mit Acten und Documenten zur fahrenden Post gerechnet werden, und werden außer den Gebühren, die alsdann dem Contoir eben wie von allen andern zur fahrenden Post gehörigen Sachen zukommen, folgendermaßen bezahlt: he über 9 bis 20 Loth, als für 10 Briefe; über 20 Loth bis 1 Pfund für 11 Briefe; über 1 Pfund bis 2 Pfund für 12 Briefe; über 2 Pfund bis 3. Pfund für 13 Briefe; über 3 Pfund bis 4 Pfund für 14 Briefe; sidi sid und so weiter für jedes hinzukommende Pfund ein einfaches Briefporto mehr. Zum Erempel: Ein Brief mit Beylagen, zusammen 3 Loth wie: gend, von Hadersleben nach Schleswig wird, wie 4 Brie: fe, zu 14 Lßl. angesetzt. Ein Briefpacket von 19 Loth zwischen eben diesen zwey Dertern, wenn es mit der reitenden Post versendet werden soll, kostet 19 Briefe 59 f. ** Hingegen auf der fahrenden Post, als 10 Briefe nur 30 Lß. Nach selbiger Documententare wird auch für solche Obligationen, Actien, und andere Verschreibungen, welche auf einen bestimmten na mentlich angegebenen Eigenthümer lauten, bezahlt, doch so, daß für die Summe, worauf sie lauten, wenn sie 1000 Rthlr. und darunter ist, ein einfach Briefporto, wenn sie über 1000 bis 2000 Rthlr. ist, ein zwenfach Briefporto, wenn sie über 2000 bis 3000 Rthlr. ist, ein dreyfach Briefporto, und so weiter, hinzugelegt wird.
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39 1788. Zum Erempel: Ein Brief mit solchen Beylagen von 2100 Rthlr. am Werthe, zusammen 34 Loth wiegend, kostet von Kopen; 23. Febr. hagen nach Ringstedt erstlich als 4 Briefe dazu wegen des Werths als für 3000 Rthlr. dreyfach Porto 9- 14 26. zusammen 23 Lß. Ein Packet von 19 Loth mit eben solchen Beylagen, auch 2100 Rthlr. am Werth, ebenfalls von Kopenhagen nach Ringstedt, kostet auf der fahrenden Post erstlich als ro Briefe sid30 LB. und wegen des Werths noch dreyfach Porto Die f 9: zusammen 39 LB. 17. Qed n Sto V. Contoirgebühren. Die von den Reisenden zu bezahlenden Contoirgebühren und Ne benausgaben sind zuvor unter der Tare für Reisende angeführt. In Ansehung der abgehenden Sachen, wird für jeden Brief mit Geld, und überhaupt jedes Packet, das auf die fahrende Post gelie: fert wird, nebst dem dazu gehörigen Addreßbriefe bezahlt: an Schreibgeld an Wågegeld 1 26. Für einen Empfangsschein, wenn solcher verlangt wird 2 £ß. Doch darf von solchen' Sachen, deren Fracht sich nicht volle 4 Lß. be läuft, an Schreib und Wågegeld, wie auch für den auf Verlangen zu ertheilenden Empfangsschein, in allem nicht mehr als 2 Lß. gefor dert werden. Auch wird das Schreib und Wågegeld nicht mehr als einmal bezahlt, nämlich auf demjenigen Postcontoir, wo das Packet zuerst auf die Post kommt.
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1788. 40 In Ansehung der angekommenen und von den Postcontoir abzulie: 23. Febr. fernden Sachen wird an Bestellgeld bezahlt: 17. Für Briefe mit Geld und kleine Handpackete, wofür quitirt werden soll, à Stück 119090 2 £f. Für andere Packete, Kasten, Ballen c. von I bis 12 Pfd. über 12 bis 40 Pfd. be über 40 bis 80 Pfd. 2 26. 4 £8. 6 LB. über 80 bis 100 Pfo. 8 26. über 100 Pfd. verhältnißmäßig mehr, und wenigstens so viel als an dem Orte ein Arbeitswagen bis dahin, wo die Ab: lieferung geschehen soll, kostet. Für Beutel oder Fässer mit klingender Münze wird nach dem eben angeführten Verhältnisse des Gewichts gleichermaßen bezahlt. Generalpostamt den 23sten Febr. 1788. (L. S.) Holmfkiold. Pauli. Lange. zum Hagen. Tho
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Abrensburg 3 Altona 253 25 Apentade 91519 Bramstedt 26|25| 9|20 Bredstedt 17 |20|26 |17|26 Burg 16|16 12 |10|12|14 Eckernförde 8| 4|22|6|22|23| 16 Elmshorn II |14|21|12|22|8| 918 Eutin |21|20|4|15 5271717 Flensburg 21 1714215 |22|8|12|18 |10 Friederichstadt 10 620 | 5 |21|22|14|| 2 | 17 |16|11 Glückstadt 30 29 44 24 |13|304|16|261|25| 8|18|25 Hadersleben 31125| 6 |26| 20 |16|5| 14 |21|18|7|30 Hamburg 18 1417 9| 18 |25|11| 9|21 13 3|8|21|15 Heide 14|18|23|15 24 211216|19|20|20|28|17|23| Heiligenhafen 2019 113 114 113|21|7|14|16|8|13|17|19|41|18|usum 118 |18|3|19|20|12|34|15 |14|92|23|8|6|18|1 Shehoe 10 6120|11|21|18|11| 5 |13|16|11|3|24|7|8|16|12| 1 Kellinghusen 13 1215 716 |10|3|13| 6 |11 | 12 | 12 |19|| 13 | 15 | 8|10|10|8 Kiel 610 |24|11|25 |10|12|14| 6 |20 12 |16|28| 9|21|8|19|14|12| 9 1115 1911 |20|6|7|17|4|15 16 16 |23|14|19 II Lübeck 444 124 Lütjenburg 41 Verzeichniß der Postcontoire in den Herzogthümern, zwischen welchen die fahrende Post gehet, samt dem zur Taxirung angenommenen Meilenmaas. Um zu wissen, wie weit es von diesen Dertern nach andern in Fyen, Seeland und Jutland sey, werden die Entfernungen sowohl des einen als des andern Drts von Hadersleben nach dieser und der folgenden Tabelle zusammen gerechnet. Zum Erempel: Von Hamburg nach Hadersleben sind 30 Mei- len, von Hadersleben nach Kopenhagen 31 Meilen, also von Hamburg nach Kopenhagen 64 Meilen. 20 |16|15|11|16|23| 9|11|19|11|1|10|19|7|2|21|28|10|13 | 22 |17 | Lunden 1613 |19|8|19|25|13|8|20|14| 4| 7 |23|13| 1|23| 6 5 615 1919 | 3 Meldorf 88217|15 | 8 | 8 | 9 |12|13|7|28|12 121253|49|8|14 10 Neumünster 10 14 23 14 |24|6|11|18| 2 |19 120 19 |27|13|23| 4|18|17 15 8 416 21 22 11 Neustadt 10 10 15 45|17 | 9|10|11|10|11| 9|19|10|1414107561101212213 Nortorf 1317 2214 |23|3|10|20%|5 | 18 | 19 | 19 |26|16|22|1|17|17|57|7|3|20|22 |11| 3 |13 Oldenburg 3 | 6|22| 8 |23|14|13|11|8|18|19|13 |27|6|17|17| 94|19|38|19|16|57|7|10 Oldesloe 6|2|24| 8 |24|23 |18|2|17|19|15 4|28|3|12|20|16|57|15 |12|17|14|10|10|16|12|19| 9 Pinneberg 9|12|19|10|20 | 9 | 7|16|| 2 | 15 | 16 |15 |23|12|19|6|14|13|11|4 |5|2|17 1874 921 5 6 15 Plon 11 |14|17| 9 |18 |115154 13 14 14 214 17 812121027415 17 | 66 | 87 | 8 |17|2 Preet 13 |12|12|7|13|14| 6 | 9|10 | 8 9 8 17 13 |12|12|7|6|7414 13 810|11|4|12|2|11|10|11816 Rendsburg 16|16|9|10|91|17|3 13 12453681449|6|15|10|63|10|84|6|13|13|151083 Schleswig 5/2016 |21|13 |11|12| 6 |16|17|11|25|8 |97|8|56|17|14|385 92 11 4 6 8 11 Segeberg 261251| 9| 2010 |26|12|22|22|5 15 |21|13|26|18 2431921 16 25 20 16 |19|17|24 1523 |23|24|20|18 |13| 9|21|Sonderburg 21 |17|16|12|17|24|10|12|20|12| 2 |11| |20|18 | 3 22391114 | 23 |18 |13| 4|15 22 13 21 2015 |18 |16|11|7|18|17 duningen 27|26|10|21|11|27|13|23|23|6|16|22|14|27|19|2542022 1726 21 17 |2018|25 |16|24 |24|25| 21 |19|14|10|22|11 118 Londern 7|3|21|2|22|19|12814174|7|26|4|11|17|16|5|3|13 13 13 10 | 416 | 6|16 |10 | 6 |12 |11|9 12 8 2214 |23|Ulzburg 2|25| 6 |261|20|16|5|13|21|18|7|30|11579813914 1713 813016531113|13|16| 7|26|18 |27|4andsbeck
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42 Aalburg 14 Aarhuus 354|21 Affens 2915 6 Christiansfeld 3117 42 Hadersleben 68154133 139 137 Helsingör 6515 130 36 34 | 3 Hirschholm 6 | 8 |29|23|25|62|50|obroe Verzeichniß der Postcontoire in Seeland, Fyen und Jutland, zwischen welchen die fahrende Post gehet, samt dem zur Tapirung angenommenen Meilenmaas. Um zu wissen, wie weit es von diesen Dertern nach andern in den Herzogthümern sey, werden die Entfernungen sowohl des einen als des andern Orts von Hadersleben nach dieser und der vorhergehenden Tabelle zusammen gerechnet. Zum Erempel: Von Kopenhagen nach Hadersleben sind 31 Meilen, von Hadersleben nach Hamburg 30 Meilen, also von Ko penhagen nach Hamburg 61 Meilen. 19 5 16 10 12 149 |46 132 Horsens 27 138 4 141 38 1218 Kolding 62|48|27 133 31 | 6 3 156143 135 Kopenhagen 48 34 13 19 17 20 17 421|29 21 14 Korsor 64 150 |28|34|32| 4| 12|58 |44|36|11|15 44 30 9 15 13 | 24 | 21 |38|25 17 18 40265 II 9 28 |25 |34|21 13 22 9 41 26 20 22 159 |56|3|10 18 153 54 40 19 25 23 | 14 | 11 |48|35 |27|8 6 9 10 14 45 Ringstedt 37|23|10|8|6 143 140 |31|18 |10|37|23 18819 15 28 29 Ripen 58144123 129 127 10 | 7 |52|39|31 4 TO 52 14 18 149 4 133 Rothschild 50|36|15 |21|19|18 |15 |44|31|23|12 2 132 6 10 41 UeberWiburg geht die fahr.Post nur während des dasigenUmschlags. 23 yngbye 419 Myburg 8 123 4 Odensee 39 |54|35 31 Randers 4 |25 8 Slagelse 52 38 17 23 21 16 13 [4633 [25 J10 14 |11|8|12|43|2|27|6|2 Sorde 9112 6 8 145 42 |17| 4|4|39|25 | 401|21|17 14 |31|14|35|27 10 | 931 25 27 164 161 | 4 | 15 |23 158 44 59240 36 5 50 133 154 146 148 |19 Wiburg 9 Weile
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43 Ridge 5 Kopenhagen 154 20 Maribot 19 244 4 Nachschou Verzeichniß der Postcontoire, zwischen welchen die Laländische fahrende Post gehet, samt dem zur Zapirung angenommenen Meilenmaß. j 16 12 17 34 7 Mykidbing 2 Nystedt 14 19 54 9 2 5 10 17 22 I 92 13 6 841 Prästde Da die fahrende Postnicht unmittelbar nach Nystedt, Stege und Stubbekibbing kommt, fowird dasjenige, was nach Nystedt bestimmt ist, aufNykibbing, und was nach Stege und Stubbekibbing bestimmt ist, auf Wordingburg cartirt. 7 12 Rodbie 155 14 19 15 2 4 9 3 Sarkidbing I 1015 101479 54 124 94 Stege 11168 12 4 6 6 9 4 9 11158 IO 6 6 Stubbekidbing 13 10 6 712 7 11 44 629 63 74 Windbyholt 32 34 Wordingburg E binne fo on pi and fidan mi? 0.00 .00
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1788. 23. Febr. 991 18. 44 18. An den Postmeister zu Flensburg. Schreiben, nach wel- chem Meilenmaß die Extrapost-Beförderung nach den be- nannten Dertern zu bezahlen ist. 10 Die königl. Poststation zu Flensburg wird hiemit autorisiret, sich künf tig die Extrapostbeförderung nach Rothen Krug für Möhthorst 4 Meilen 6 / Lygumkloster Rdest 55 15 1/2 HA HIN HIN 1788. 26. Febr. 19. bezahlen zu lassen. Generalpostamt den 23sten Febr. 1788. 19 An den Posthalter zu Eckernförde. Bestimmung des Mei- lenmaßes nach etlichen Nebendrtern. Die Die königl. Poststation zu Eckernförde wird hiemit autorisiret, sich künf- tig die Beförderung nach 1788. 29. Febr. 20. Fleckeby für Noer Ulsnis Olpenis bezahlen zu lassen. Generalpostamt den 26sten Febr. 1788. 1 Meilen 71232 2 1/1/201 23 20. Verordnung, wegen Einführung einer neuen Speciesmünze in den Herzogthümern Schleswig und Holstein ?c. Wir Christian der Siebente :c. Thun fund hiemit: Indem Wir, nach Erwägung des Uns von Unserm Finanzcollegio im Jahr 1785
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