Tariff No. 17 for the Royal Carriage Posts in Denmark and the Duchies.

1788-02-23 · Tare · 1788 - 1791 · 1788_02_23

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17. Tare für die Königlichen fahrenden Posten in Dannemark
und den Herzogthümern.
Ein Reisender bezahlt
I. Tare für Reisende.
1. Das volle Postgeld bis an den Ort, wohin er sich einschreiben
läßt, bey dem Einschreiben voraus, und zwar für jede Meile, im Som:
mer und Winter
10 2ßl.
1788.
23. Febr.
17.

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OCR transcription

1788.
17.
18
wofür er an Reifegut, worauf er doch unterweges selbst acht zu
23. Febr. haben hat, es sey nun in einem Kuffert, der nicht über 1½ Et
len lang seyn muß, oder auf eine andere kleinere Art eingepackt,
50 Pfd. fren hat; was er aber über 50 Pfd. ben sich führt, wird
nach der allgemeinen Packettare nach dem Gewichte bezahlt, (siehe
Seite 21.)
2. Einschreibegeld an das Postcontoir, wo er zuerst auf die
Post kömmt, oder wo er sich von neuem wieder zur Fortseßung
feiner Reise einschreiben läßt
2 £ßl.
2 261.
Und, wenn er für die geschehene Einschreibung und das er:
legte Postgeld einen Schein verlangt, dafür noch
3. Lißenbrudergeld auf den beyden Stationen, wo sich die Reise
anfängt und endiget, für die Bestellung des Reiseguts nach oder von
der Post:
zu Kopenhagen, Altona, Hamburg und Lübeck
8 261.
zu Flensburg, Kiel, Rendsburg, Schleswig, Odensee und
Aalburg
6 2ßl.
4 261.
auf den übrigen Stationen
beträgt das Reisegut über 50 Pfund, wird verhältnißmäßig mehr
bezahlt.
Auf den Zwischen Stationen, wo kein Gut nach oder von der
Post zu bringen ist, wird es den Reisenden überlassen, was sie dem
Lißenbruder für die Dienste, die er ihnen leisten kann, zukommen
lassen wollen.
4. Trinkgeld dem Postillion auf jeder Station, wo umge:
885 spannt wird
5. Eisgeld, wenn der Transport über die Wasser mit Eis:
boten geschieht:
4 261.
über den großen Belt
2 Rthlr.
über den kleinen Belt zwischen Assens und Ardesund,
imgl. über das Wasser zwischen Seeland und Falster
zwischen Middelfart und Snoghöy
I Rthlr.
24 £ßl.

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Anmerkungen.
19
a) Was der Weg unter einer halben Meile ist, wird für eine halbe Meile,
und was er über eine halbe Meile ist, für eine volle Meile bezahlt.
b) Für ein Kind bis ungefähr von 10 Jahren, welches aber nicht an
ders zur Post angenommen wird, als wenn es von einer erwachsenen
Person begleitet ist, wird nur die Hälfte des Post, Schreib, Attest,
Lißenbruder, Trink: und Eisgeldes bezahlt; wogegen es aber auch
nur 25 Pfund fren hat.
c) Bey der Einschreibung hat der Reisende anzuzeigen, worin sein Reise:
gut bestehe, ob in einem Kuffert, einer Kiste, einem Felleisen 2c. 2c.,
und wie schwer es ohngefähr sey; wodurch er die Bequemlichkeit er:
hålt, daß es mit der Ablieferung bis etliche Stunden vor Abgang
der Post beruhen kann.
d) Nach Verlauf der für jedes Postcontoir zur Anmeldung bestimmten
Zeit, kann niemand, der sich zur Beförderung mit der Post hat
einschreiben lassen, wenn er nun sein Vorhaben ändert, das ein-
mal erlegte Postgeld zurück verlangen; es sey denn, daß er erweise,
dr daß er durch wirklich unüberwindliche Hindernisse von der Reise
abgehalten werde min welchem Fall ihm dennoch aber bey der Rück:
zahlung der Betrag des Fuhrlohns für einen Wagen bis zur näch
sten Station abgezogen wird.
e) Die Reisenden nehmen ihren Plaß auf dem Postwagen, so wie er ei
nem jeden von dem Postmeister angewiesen wird; doch können sie
allerdings verlangen, daß man dafür sorge, daß sie keinen unbeque
men Siß haben. Gleichwie sie sich übrigens nirgends anders als
bey dem Postcomtoir selbst, wo sie sich spätestens eine Viertelstunde
vor Abgang der Post einzufinden haben, und ein Zimmer zum abtre
ten erwarten können, auf die Post seßen sollen, so dürfen sie auch
nirgends anders fals bey einem Postcontoir von der Post abgehn; es
fen denn, daß die Reise nach einem zwischen zwey Postcontoiren liegen-
€ 2
1788.
23. Febr.
17.

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1788.
23. Febr.
17.
20
den Ort bestimmt sey, in welchem Falle sie sich auf der leßten Station
mit einem unentgeltlich zu ertheilenden Beweis zu versehen haben,
daß sie ungehindert von Seiten sowohl des Postwesens als des Zoll-
wesens von der Post abgehen können.
f) Die Reisenden haben sich nicht allein mit den angeordneten Pässen zu
versehen, sondern auch dasjenige, was sie an Zoll und Licentbaren
Waaren bey sich führen, getreulich gehörigen Orts anzugeben, und
widrigenfalls die daraus entstehenden Folgen sich selbst zuzuschreiben.
II. Tare für Sachen nach dem Gewicht.
Alle Sachen und Waaren, welche mit der Post versendet werden, sie
mögen in Packen, Ballen, Kasten, Kufferten, Körben, Fässern 2c. enthal
ten, oder auf welche Art es wolle, eingepackt seyn, werden in Verhältniß der
Länge des Weges entweder nach dem Gewicht,oder nach dem Werthe bezahlt.
Diejenigen, welche nach dem Werth zu bezahlen sind, werden nach:
her besonders specificiret, (siehe Seite 29 und folgende) alle übrigen sind
nach dem Gewichte zu bezahlen.
Die Grundregeln der Tare nach dem Gewichte sind folgende:
1) Daß auf eine Wegeslänge unter 6 Meilen 1 Pfund mit Lßl.,
auf eine Wegeslänge von vollen 6 doch unter 12 Meilen mit Lßl., und
nachher für jegliche 4 Meilen mehr mit Lßt. mehr bezahlt wird.
2) Daß was nicht voll 1 Pfund ist, doch immer für ein volles Pfund
gerechnet; imgleichen, was bey der Berechnung der Tare nicht voll einen
Lßl. ausmacht, doch zu einem vollen Lßl. angeschlagen wird.
3) Daß indessen für die kleinern Packete die Tare etwas verhöhet
wird, um sie mit der Brieftare in ein billiges Verhältniß zu sehen; wie
Denn auch kein Packet, es werde nun nach Gewicht oder nach dem Werthe
tarirt, zu weniger, als was ein einfacher Brief kostet, anzusehen ist.
4) Das dagegen aber für Packete über 50 Pfd. bis zu 66 Pfd. nur
eben wie für 50 Pfd. bezahlt, und für Packete über 66 Pfd. ein Abschlag
eines vierten Theils der Tare zugestanden wird.
Die nähere Bestimmung dieser Regeln ist in folgender Tabelle enthalten:

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unter
über
über
Allgemeine
über über
Gewichtstare.
über
Wegeslänge.
I B
2 B
38
4.06
5
6 68
nter 6 Meilen.
2 £ß.
2 B.
2 LB.
3%B
4 £ß.
5 £5.
und bis 1 bis 2 bis 3 bis 4 bis 5 bis über 6 Pfd. bis zu 50 Pfd. 50 bis
66 Pfd.
ẞ. à
über
über
66 B
über 6 bis 18 über 18 bis 50
6 LB.
B. à B
17 LB.
mit Abschl.
olle 6 unter 12 M.
3 £ß.
3 LB.
4.
5.
6 LB.
7 £5.
über 6 bis 12
über 12 bis 50
£ß. à b
8 £5.
£ß. à 88
34 £ß.
mit Abschl.
olle 12 unter 16M.
4 LB.
5 £ß.
6%B
7 2.
8 2.
92.
über 6 bis 10
über 10 bis 50
1 fẞ. à B
10 LB.
I B. à
50 LB.
mit Abschl.
olle 16 unter 20m.
5 LB.
6. 7. 8 2ß.
9 LB.
über 6 bis 8
10 £8.
jüber 8 bis 50
1½ £ß. à
11 LB.
1 B. à
67 LB.
mit Abschl.
olle 20 unter 24M.
6 £ß.
7 £6.
8. 9.
9 LB.
10 LB.
11 LB.
über 6 bis 7
über 7 bis 50
1 LB. à
12 B.
13 £ß. à
84 £6.
mit Abschl.
olle 24 unter 28M.
7 £6.
8 £6.
96.
10 LB.
11 £6.
12 LB.
über 6 bis 7
über 7 bis
50
14 LB.
2 £ß. à
100 LB.
2 £ß. à
mit Abschl.
olle 28 unter 32M.
7 £6.
9 £ß.
10 LB.
11 Lß.
12 LB.
14 £ß.
über 6 bis 7
über 7 bis 50
17 £6.
2 £ß. à
117 L.
2. à
mit Abschl.
olle 32 unter 36M.
8 LB.
10 LB.
II
11 LB.
12 LB.
14 LB.
16 L.
über 6 bis 7
über 7 bis 30
!
19 LB.
23 £ß. à
134 £6.
23 £ß. à
mit Abschl.
olle 36 unter 40M.
8 LB.
10 LB.
12 LB.
13 £ß.
15 6
|
18 L.
über 6 bis 7
über 7 bis 50
3 £ß. à
21 £6.
3 £ß. à
150 LB.
mit Abschl.
olle 40 unter 44M.
8 Lß.
10 LB.
13.
14 LB.
ß.
17 B.
20 LB
über 6 bis 7
jüber 7 bis 50
88
24 28.
24.
3
£ß. à
167 £5.
3 £ß. à B
mit Abschl
olle 44 unter 48M.
9 £12 £ß.
14 B.
15 LB.
19 LB.
22 Ls.
über 6 bis 7
über 7 bis
500
26 £ß.
33 £ß. à
184 £6.
33 £ß. à
mit Abschl.
olle 48 unter 52M.
9 ß. 12 LB.
15 ß.
16 ß.
20 B
24 £ß.
über 6 bis 7
über 7 bis 50
4 £ßl. à
28 £ß.
4 £6. à B
200 LB.
mit Abschl.
olle 52 unter 56M.
9. 12 LB.
16 %.
18 Lß.
22 Lß.
26 LB.
über 6 bis 7
olle 56 unter 60 M.
LB.
bis
9 86. 12 £§. 17 £6. 20 85. 24 26. 28 28. über 6 bis 7 über 7,816 50 234 86 41 416.
mit Abschl.
31 B.
jüber 7 bis 50
43 £ß. à
217 £ß.
4£ßl. à Pf.
mit Abschl.
43
33 4
lle 60 unter 64M.
9.
12 f.
18.
23 Lß.
25 L.
30 LB. über 6 bis 7
35 LB.
lle 64 unter 68M.
10 L.
14 £ß. 19 £3.
25 Lß.
27 Lß.
32 LB. über 6 bis 7
38 £6.
über 7 bis
5 £ß. à
über 7 bis 50
5 LB. à B
50 08
250 LB. 5 Bl. à
267 £5.
Zum Exempel:
Von Kopenhagen nach Rothschild, 4 Meilen, kosten 19 Pfd. 7 Lß., 100 Pfd. 26 Lß.
Von Kopenhagen nach Hadersleben, 31 Meilen, kosten 19 Pfd. 45 LB., LOO Pfd. 176 £ß.
Von Kopenhagen nach Hamburg, 61 Meilen, kosten 19 Pfd. 95 3., 100 Pfo. 375 £6.
mit Abschl.
5 £ßl. à
mit Abschl.
21

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22
1788. Milderungen in dieser allgemeinen Tare für einige
23. Febr.
besondere Artikel und Gegenden.
17.
1. Bücher, gedruckte Sachen, alle Arten von rohen Materalien
zu inländischen Fabriken, alle im Lande verfertigten Fabrikwaaren, und
alle Arten von Victualien, worunter auch sowohl wild als zahm Geflü
gel begriffen wird, genießen einen Abschlag eines dritten Theils in der
allgemeinen Tare; doch mit den Einschränkungen: 1) daß diese Milde:
rung ben kleinen Gewichten bis 4 Pfund nicht Statt findet, und auch
für größere Gewichte über 4 Pfund niemals weniger bezahlt wird, als
was 4 Pfund nach der allgemeinen Tare kosten; 2) daß der schon in
der allgemeinen Tare auf Gewichte über 50 Pfund zugestandene Abschlag
wegfällt, nach folgender Tabelle.
Tare für gedruckte Sachen, Victualien c.
unter
über
über
über
Wegeslänge. und bis 1 bis 2 bis 3 bis
über 4 Pfd.
I 88
2.BB
388
4.08
unter 6 Meil.
2 £ß.
2 £ß.
2. £f.
3 £ß.
über 4 bis 12
noch 3 £ß.
über 12
£ßl. à
mit Abschl.
volle 6 unter 12 M.
3 6.
3 £ß. 4 £ß.
46.
56.
über 4 bis 10
über 10
noch 5 Lß.
£ẞ1. à
volle12 unter 16 M.
voller6 unte2ro M.
5 £ß.
4 £ß. 52ß. 6.2ß. 7. über 4 bis 10
noch 7 £ß.
6 LB. 7 LB 8 Lß. über 4 bis 9
noch 8£ß.
volle20 unter24 M. 62ß. 7 £ß. 8 Lß. 9 Lß. über 4 bis 7
über 9
1½ Lßl. à Pf.
jmit Abschl.
über
noch 9 Lß.
7
13 £ßl. à
mit Abscht.
mit Abschl.
über 10
1 £ßl. à B
mit Abschl.
9.08
Boje to time a
mogeli

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unter über
über
8 bis über
Wegeslänge. und bis 1 bis 2 bis 3 bis
1
i 8
203
über 4 Pfd.
3 084 08
über 7
volle24 unter28M.
7 LB. 8 £ß.
9 £ß. 10 LB. noch 10 Lßl.
über 4 bis 78
2 fß. à
mit Abschl.
über 6
über 4 bis 6
volle28 unter32.
7 LB. 9 LB. 10 LB. 11 LB.
noch 11 LB.
2½ £ß. à
mit Abschl.
über 6 8
bole32 unter36. 8£p ro?. II lỆ. I2 lỆ.
volle36 unter40M. 8. 10 LB. 12 £ß. 13 £ß.
über 4 bis 6
23 £ß. à
noch 12 Lß.
mit Abschl.
über 6
über 4 bis 6
noch 13 Lß.
B
3 £ß. à
mit Abschl.
über 6
bollego unter4452. 8p. Iz{B. 13 P.
lp. I3
2.
14 lỗ.
über 4 bis 6
noch 14 LB.
B
3 £ß. à
mit Abschl.
über 6
sole44 unter48, 9 {B. Izlf. I4 lẼ.
£6.
12 LB. 14 26.
I5 lẼ.
über 4 bis 6
3 £ß. à
noch 15 26.
mit Abschl.
jüber 6
volle56 unter60M.
volle48
botte48 unter523. 9 B. In £6. 15 2. 16 lẼ.
volle 52 unter56M. 9 Lß. 12 LB. 16 Lß. 18 25. über 4 bis 6
9. I2 {B. I7 {p. 2o ?.
volle60 unter64M. 9 £ß. 12 LB. 18 £ß. 23 LF. über 4 bis 6
p.
noch 23 ß.
volle64 unter 68M 10 LB. 14/Lß. 19 Lß. 25 £f. über 4 bis 6
|
noch 25 LB.
über 6
5 £ß. à
mit Abschl.
über 6
5 fß. à
über 4 bis 6
8
15.
4. à
noch 16 £5.
mit Abschl.
über 6
B
4 £ß. à
noch 18 Lß.
mit Abschl.
iber 6
über 4 bis 6
43 £ß. à
noch 20£ß.
mit Abschl.
mit Abschl.
1788.
23. Febr.
17.

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1788.
24
Zum Erempel: 5 Pfd. gedrückte Sachen zwischen Hamburg und
23. Febr. Kopenhagen, 61 Meilen, fosten 23 Lßl., 19 Pfd. 64 Lßl.
17.
6 Pf. Wolle von Aarhuus nach Eckernförde, 33 Meilen, kosten
12 £ßl., 50 Pfd. 90 £ßt.
5 Pfd. Handschuh von Randers nach Hamburg, 52 Meilen, kosten
18 Lßl., 25 Pfd. 73 Lßl.
9 Pfo. Aal von Plon nach Hamburg, 12 Meilen, kosten 7 £ßl.,
18 Pfd. 12 Lßt.
Ein Korb von 6 Pfd. mit Fasanen oder Leipziger Lerchen von Ham:
burg nach Kopenhagen, 61 Meilen, kosten 23 Lßl., 12 Pfd. 40 Lßl.
2. Alles Wild, das nicht Geflügel ist: genießt nicht allein densel
bigen Abschlag eines dritten Theils, sondern selbiger fångt auch schon
ben den geringern Gewichten an; und wenn solches Wild über 28 Mei:
len lang auf der Post geht, wird dafür nur die Hälfte der allgemeinen
Tare bezahlt; doch so, daß der für Gewichte über 50 Pfd. in der all
gemeinen Tare zugestandene Abschlag wegfällt; nach folgender Tabelle,
die so wie sie bis auf eine gewisse Anzahl Pfunde berechnet ist, auf sel
bige Art weiter zu berechnen ist.
D
CRADOIF
CI
Taxe

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Zare für Wild.
$5
Wegeslänge.
bis
über
6 Pfd.
unter 6 Meilen.
2 £ß.
6 Pf.
£ß. à
mit Abschl.
und hienach also:
über 6 bis 9 Pfd.
2 £f.
über 9 bis 12 Pfd.
volle 6 unter 12 Meil:
3 LB.
3 £ß.
28. à B
mit Abscht.
über 6 bis 9 Pfd.
10 Pfd.
4 £6.
volle 12 unter 16 Meit.
4 £ß.
1 £. à
5 LB.
6 £ß.
mit
Abschl.
7 Pfd.
5 LB.
Aber 7 bis 9 Pfd.
10 Pfd.
volle 16 unter 20 Meil.
62ß.
1 B. à
£p.
7 £ß.
über 10 bis 13 Pfd. über 13 bis 15 Vfd.
7 88.
über 10 bis 12 Pfd.
über 12 bis 18 Pfd. über 18 bis 21 Pfd. über 21 bis 27 Pfo. über 27 bis 30 pfo. über 30 bis 36 Pfd.
5 £6.
4 £ß.
6 LF.
über 15 bis 18 Pfd.
8 £1.
7 26.
19 Pfd.
9.£ß.
8 6.
Aber 19 bis 22 Pfd.
10 6.
13 Pfd.
7 Pfo.
mit Abschl.
über 7. bis 9 Pfd.
8 23.
fiber 13 bis 15 Pfd.
7 £ß.
volle 20 unter 28 Meil.
8 £ß.
über 9 bis 11 Pfd.
9 £6.
16 Pfd.
10 Lp.
II fß.
12 Pf.
7 £6.
13 £6. à
10 ß.
13 Pfd.
7 Pfd.
II 2.
14 Pfd.
mit Absch.
8 £ß.
über 7 bis 9 Pf.
12 LB.
15 Pfd.
10 Pfd.
13 £ß.
10 £6.
II Pfd.
volle 28 unter 32 Meil.
7 £8.
2 £f. à
-12 £ß.
12 Pfd.
13 Pfd.
7 Pfd.
13 LB.
mit
Abschl.
8 Pfd.
14 £6.
14 LB.
14 Pfd.
15 B.
9 £ß.
9 Pfd.
16 £6.
10 f.
10 Pfd.
volle
32 unter 36 Meil.
23 £ß. à
II £6.
II Pfd.
8 £5.
Pfd.
12 LB.
mit Abschl
8 Pfd.
13 fp.
10 LB.
9 Pfo.
volle 36 unter 40 Meil.
II B.
10 Pfd.
9 £ß.
3 £ß. à
12 LB.
11 Pfo.
7 Pfd.
14 LB.
mit Absch!
8 Pfd.
15 p.
12 Pfd.
14 £3.
12 Pfd.
16 .
13 Pfo.
16 £5.
II £8.
9 Pfd.
12 f
10 Pfd.
volle 40 unter 44 Meil.
10 £ß.
33 £. à
7 Pfd.
14
B.
II Pfd.
12 Pfd.
15 £6.
mit Abscht.
8 Pfd.
17 p.
-18 £ß.
12 £ß.
9 Pfd.
volle 44 unter 48 Meil.
11 LB.
3 ß. à
14 £3.
10 Pfd.
7 Pfd.
15 LB.
II Pfo.
17 26.
mit Abschl
8 Pfb.
19 .
12 Pfd.
13 Pfd.
18 LB.
13 Pfd.
20 LB.
13 Pfd.
20 LB.
13. .
9 Pfd.
22 £6.
volle 48 unter 52 Meil.
15 L.
10 Pfd.
II Pfd.
12 LB.
4 £ß. à
7 Pfd.
17 ff.
12 Pfd.
19 £6.
mit Abscht.
8 Pfo.
21 LB.
22 LB.
14 LB.
9 Pfd,
16 LB.
TO Pfd.
volle 52 unter 56 Meil.
13 £ß.
4½ £ß. à
17 Pfd.
18 £ß.
20 £6.
mit Abschl
8 Pfd.
II Pfd.
22 £ß.
12 Pfd.
13 Pfd.
24 £6.
13 Pfd.
24 £ß.
16 £ß.
9 Pfd.
26 £6.
10 Pfd.
18 £6.
II Pfd.
volle 56 unter 60 Meil
43 £6. à 08
20 LB.
12 Pfd.
14 £6.
7 Pfd.
22 £6.
13 Pfd.
mit Absch!.
8 Pfd.
24 £5.
26 2ẞ.
17 £8.
9 Pfd.
29 £6.
10 Pfd.
volle 60 unter 64 Meil.
19
B.
11 Pfd.
15 LB.
5 £ß. à
21 £ß.
12 Pfd.
7 Pfd.
24 £6.
26 £6.
13 Pfd.
mit Abschl.
8 Pfo.
28 £ß.
18 £8.
9 Pfd.
31 p.
volle 64 unter 68 Meil.
20 Ls.
10 Pfd.
11 Pfd.
16 £ß.
5½ £ß. à
7 Vfd.
23 £ß.
12 Pfd.
25 £6.
mit Abschl.
8 Pfb.
28 p.
19 £8.
9 Pfd.
30 £ß.
10 Pfd.
22 LB.
II Pf.
24
B.
12 Pfd.
27 £6.
30 ff.
32 £§.
13 Pfd.
33 B.
13 Pfd.
35 £ß..

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27
26
Kopas
1788. 3. Für Kupfermünze wird nach dem Gewichte bezahlt, doch nur halb so viel als nach
23. Febr.
der allgemeinen Gewichtstare; (siehe Seite 21.)
17.
4.
Zwischen Kiel und Altona, 12 Meilen, so wie auch zwischen Kiel und Ham-
burg, 13 Meilen, ist die allgemeine Tare, absonderlich für größere Packete,
folgendermaßen herabgefekt:
unter 1 bis 16 Pfd., nach der allgemeinen Tare, à Pfd. 1 Lß.
über 16 bis 24 Pfd.
über 24 bis 36 Pfd.
über 36 bis 48 Pfd.
über 48 bis 72 Pfd.
über 72 bis 108 Pfd.
über 103 Pfd.
Hieben ist aber zu beobachten:
wie 16 Pfo. 16 2ß.
a fb. f 2.
wie 36 Pfd. 24 £ß.
à Pfo. Lß.
wie 72 Pfd. 36 £ß.
à Pfo. £ß.
1) Daß die kleinern Waarenpackete bis 6 Pfd. eben so bezahlt werden, als in der all-
gemeinen Tare auf eine Entfernung von vollen 12 unter 16 Meilen bestimmt ist.
2) Daß für gedruckte Sachen, Materialien zu inländischen Fabriken, für einheimi-
sche Fabrikwaaren, Victualien, Wild c., zwar auch von dieser gemilderten Tare
noch der dritte Theil nach den vorgehenden beyden ersten Artikeln, jedoch nur bey
Gewichten bis 24 Pfo., abgeschlagen wird, und hingegen bey Gewichten über
24 Pfd., da sie schon einen so beträchtlichen Abschlag genießen, aller weiterer
Abschlag gänzlich wegfällt.
Zum Exempel: Ein Packet solcher Waaren, die nicht besonders ausgenommen
sind, von Pfo. kostet 9 Lß., 12 Pfd. 12 £ß., 18 Pfd. 16 £ß.
30 Pfd. 20 £ß., 44 Pfd. 24 £ß., 64 Pf. 32 £ß., 96 Pfd. 36 Lß.,
114 Pfd. 38 £6.
Hingegen von gedruckten Sachen, Victualien c. kosten 6 Pfd. nur 7 LB./.
12 Pfd. 8 £ß., 18 Pfd. 11 2ß. Und von Wild, das nicht Geflügel
ist, kosten 6 Pfd. nur 4 Lß.
17.
5. Zwischen Tondern und Altona, 26 Meilen, wie auch zwischen 1788.
Tondern und Hamburg, 274 Meilen, auf welche Entfernung die allge: 23. Febr.
meine Tare 2 Lß. à Pfd. beträgt, wird der sogenannte Tondersche Zwirn,
wenn die Packete über 50 Pf. sind, nur mit 1 Lß. à Pfd. bezahlt; wohin
gegen die Packete unter 50 Pfd. nur den überhaupt für inländische Fabrik:
waaren und für Materialien zu einheimischen Fabriken zugestandenen
Abschlag eines dritten Theils genießen.
Zum Erempel: 24 Pfd. solches Zwirns kosten
37 Pfd. bis 50 Pfd.
51 Pfd.
32 26.
50 =
51 :
6. Für die Wagrischen Posten, d. i. sowohl 1) für diejenige, welche
zwischen Kiel und Fehmern über Lütjenburg, Oldenburg und Heiligen:
hafen geht, als auch 2) für die Post zwischen Kiel und Neustadt über
Preez, Plön und Eutin; imgleichen 3) für die Post zwischen Lübeck
und Burg, theils auf der einen Straße über Plón, Lütjenburg, Ol
denburg und Heiligenhafen, theils auf der andern Straße über Neustadt,
Oldenburg und Heiligenhafen, wird folgende leichtere Tare zugestanden,
welche sich aber nur auf das zwischen den genannten Städten nicht über
sie hinaus gehende Gut erstreckt, und zwar so, daß da sie herabgefekt
genug ist, feine weitere Milderungen für gedruckte Sachen, Victualien
2c. 2c. Statt finden.
Q

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27
1788.
17.
5. Zwischen Tondern und Altona, 26 Meilen, wie auch zwischen
Tondern und Hamburg, 27 Meilen, auf welche Entfernung die allge: 23. Febr.
meine Tare 2 Lß. à Pfd. beträgt, wird der sogenannte Tondersche Zwirn,
wenn die Packete über 50 Pf. sind, nur mit 1 Lß. à Pfd. bezahlt; wohin
gegen die Packete unter 50 Pfd. nur den überhaupt für inländische Fabrik-
waaren und für Materialien zu einheimischen Fabriken zugestandenen
Abschlag eines dritten Theils genießen.
Zum Erempel: 24 Pfd. solches Zwirns kosten
37 Pfd. bis 50 Pfd.
51 Pfd.
32 26.
5° :
51 =
6. Für die Wagrischen Posten, d. i. sowohl 1) für diejenige, welche
zwischen Kiel und Fehmern über Lütjenburg, Oldenburg und Heiligen:
hafen geht, als auch 2) für die Post zwischen Kiel und Neustadt über
Preek, Plon und Eutin; imgleichen 3) für die Post zwischen Lübeck
und Burg, theils auf der einen Straße über Plón, Lütjenburg, OL
denburg und Heiligenhafen, theils auf der andern Straße über Neustadt,
Oldenburg und Heiligenhafen, wird folgende leichtere Tare zugestanden,
welche sich aber nur auf das zwischen den genannten Städten nicht über
sie hinaus gehende Gut erstreckt, und zwar so, daß da sie herabgefeßt
genug ist, keine weitere Milderungen für gedruckte Sachen, Victualien
2. c. Statt finden.
Q

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28.
1788.
23. Febr.
17.
Tare für die Wagrischen Posten.
Weges: Junter über
über
lange.
u. bis 1 bis 2
2.06
über über
bis 3 bis 4 bis
3 B
4 08
über
über 6 Pfd.
bis
5 88
6 08
bis zu 50 Pfd.
über
50bis
6888
über
69 bis
über 100Pfd.
TOO B
unter
6 Meil. 2 LB. 2 LB. 2 LB. 2 LB. 3 £6. 3 Lß.
über 6 bis über 16 bis
16 46. 50£ß. a
13 £ß
1. à
mit Abschl.
üb. 100 über 112
vis 112
LB. à
volle 6 unter
12 Meil.
2 LB. 2 LB. 2 £ß. 3 £6.4 2.5 LB.
über 6 bis über 12 bis
126 £6.50 £ß. à
I
26 £6.
19LB. mit Abschl
b. 100 über 114
23. àbis 114. à
mit Abschl
388. mit Abschl
Zum Erempel: Zwischen Kiel und Burg auf Fehmern, 10 Meilen,
kosten 24 Pfd. 12 £ß., 72 Pfd. 27 £ß., 144 Pfd. 48 £ß.
Zwischen Kiel und Neustadt, 8 Meilen,
kosten 20 Pfd. 10 Ls., 80 Pfd. 30 L., 120 Pf. 40 £ß.
Zwischen Kiel und Lütjenburg, 4 Meilen,
fosten 36 Pfo. 9 Lß., 96 Pfd. 18 £ß., 168 Pfd. 28 Lß.

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III. Tare für Sachen nach dem Werthe.
A. Für Silberbarren und Silbermünze
wird nach folgender Tabelle bezahlt.
29
Wegeslänge.
unter 6 Meil.
bis
10 Rt. 20 Rt.
bis
bis
50 Rt. roo Rt
bis
bis
150 Rt. 200 Rt.
bis
über 200 Rthlr.
2
£5. 2
volle 6 unter 12 M. 3 L. 4 Lß.
volle 12 unter 16.5 8.6 £6
volle 16 unter 32M.] 6 £8.8 £ß.
volle 32 unter 44M. 8. L. 10 LB.
volle 44 unter 48M. 9 LB. 12 L.
volle 48 unter 64 9 LB. 12 LB.
volle 64 unter 68M. 11 £3. 14 £ß.
3 £6.4 LB. 6 LB. 8 L. u.ff.von50zu50Rt. 1Ls.mehr
5 L 8 LB. 12 LB. 16 LB.
8 £12 £18 £6. 24 £3.
10 LB. 16 £6.24 £ß. 32 £ß.
13 £6.20 £6.30 £6.40 £0.
15 LB. 20 30 40
£30 £6.40 6.
15 LB. 24 £6.36 £6.48 26.
18 £6.28 £ß. 42 £8.56 26.1
+
4.
6 LB.
18.
1026.
10.
12 LB.
146..
Zum Exempel: Von Rendsburg nach Kopenbagen, 48 Meilen,
kosten 1000 Rthlr in Silber 240 Lßl.
Von Hamburg nach Kopenhagen, 61 Meilen,
eben so viel.
Von Kopenhagen nach Assens, 27 Meilen,
kosten 1000 Rthlr. in Silber 160 Ls.
Von Kolding nach Kopenhagen, 35 Meilen,
Posten 1000 Rthlr. in Silber 200 2ß.
D 2
031

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Anmerkungen.
31
1788.
17.
1. Wenn bey solchen zu versendenden Bancozetteln ein Brief geschrie: 23. Febr.
ben wird, der mehr als die bloße Meldung der Summe mit Na
mens, Orts, und Tages Unterschrift enthält, so ist der Brief be:
sonders zu bezahlen.
2. Wenn bey Bancozetteln etwas Silbermünze unter 1 Rthlr. beyge
fügt ist, wird solche nur als ein Zettel von i Rthlr. angesehn,
und in der Taxirung berechnet. Beträgt die bengefügte Münze
aber voll I Rthlr. und darüber, so werden sowohl die Zettel als
die Münze jedes für sich tapirt; es sey denn, daß auf diese Weise
mehr an Postgeld zu bezahlen seyn würde, als wenn alles in Sil
dbergeld bestünde, in welchem Falle die ganze Summe nach der
Silbergeldtare zu bezahlen ist; (siehe S. 29.)
Zum Erempel: Zwischen Kopenhagen und Aalburg würden
10 Rthlr. in Bancozetteln, und 2½ Rthlr. in Sibermünze,
wenn jedes für sich tarirt werden sollte, zu stehen kommen:
Die 10 Rthlr. in Bancozetteln, als ein einfacher
Brief auf
9 2ẞ.
Die 2 Rthir. Münze für 6 2 Meilen auch auf 9.
zusammen auf 18 £8.
da doch die sämtlichen 12 Rthlr. in Silbermünze nur 1 2 2ß. kosten.
D. Für Obligationen, Actien, und andre Verschrei
bungen, die auf den Inhaber lauten, und in
jedermanns Hånden gelten,
wird, wenn sie von 500 Rthlr. und darunter sind, von jedem Hun-
dert ein ganz Briefporto; wenn sie aber über 500 Rthlr. sind, von
jedem Hundert nur ein halb Briefporto bezahlt; doch so, daß auch für
Summen über 500 Rthlr. noch immer wenigstens so viel bezahlt wird,
als die von 500 Rthlr. kosten.

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1788.
23. Febr.
17.
32
Zum Erempel: Zwischen Altona und Kopenhagen ist das
Briefporto 6 £ßl., und kostet also eine solche Berschreibung von 500
Rthlr. 30 Lß.; über 500 bis 1000 Rthlr. gleichfalls 30 Lß.; von
1100 Rthlr. aber 33 Lßl.; von 3000 Rthlr. 90 Lß.
Nota. Was für Obligationen, Actien, und andre Verschreibungen, welche
auf einen bestimmten namentlich angegebenen Eigenthümer lauten, be:
zahlt wird, findet sich nachher unter der Documententare S. 38.
310
E. Für andere Kostbarkeiten.
1. Für Juwelen, ächte Perlen und inländische Spißen wird die Fracht
nach der Tare für Goldmünze bezahlt.
Zum Exempel: Ein Ring oder eine Dose mit achten Steinen, oder
eine Schnur ächte Perlen von 800 Rthlr. am Weth, kosten
von Hamburg nach Kopenhagen, 61 Meilen, 108 £§.
Tondersche Spiken von 250 Rthlr. an Werth, kosten von Tondern
nach Kopenhagen, 45 Meilen, 35 £8.
2. Für verarbeitet Gold oder Silber, als Galonen, Uhren, Dosen, Etuis,
reiche Stoffen, ausländische Spißen und Gold, Silber, Seide
und Zwirn, wie auch überhaupt für alle feine Puß und Galan-
teriewaaren, und kostbare Sachen, wird die Fracht nach der Tare
für Silbermünze bezahlt.
Zum Exempel: Eine goldne Dose, 300 Rthlr. werth, zwischen
Hamburg nach Kopenhagen, 61 Meilen, kostet 72 Lß.
Brabanter Spiken, 250 Rthlr. werth, kosten auf eben diese Ent-
fernung 60 £ß.
Allgemeine Anmerkungen zur Tare, sowohl nach dem,
Gewichte, als dem Werthe.
1. Größere und schwerere Ballen, als auf den Postwagen bequem ge
führt werden können, woben absonderlich auf die bis hiezu noch gewöhnlichen
Kleinern Wagen in Seeland und Fyen Rücksicht zu nehmen ist; imgleichen

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33
1788.
17.
Sachen, die entweder gefährlich werden können, als Schießpulver, oder
zu beschwerlich und eckelhaft zu führen sind, als übel riechende Victualien: 23. Febr.
wie auch Sachen, die augenscheinlich so schlecht eingepackt sind, daß man
den Schaden, den sie entweder selbst nehmen oder an andern neben ihnen
liegenden Sachen thun werden, voraus sehen kann, werden zur Befördes
rung der Post gar nicht angenommen.
2. So wie nun alles, was auf die Post geliefert wird, gut und zu
verlässig eingepackt, und absonderlich dasjenige, was in großen Stücken
besteht, gehörig umwunden, auch alles auswendig nicht allein mit einem
Merkzeichen, sondern auch mit dem Namen des Orts, wohin es bestimmt
ist, deutlich versehen seyn muß: (mit welchem Merkzeichen große Stücke,
welche bloß auf dem Wagen liegen, um mehrerer Gewißheit willen auf
mehr als einer Seite zu zeichnen sind), so ist auch der zu dem Packet gehö
rende Addreßbrief mit demselbigen Merkzeichen deutlich zu bezeichnen;
und haben es sich) die Absender selbst beyzumessen, wenn entweder we:
gen schlechter Einpackung das Gut unterweges Schaden leiden, oder
aus Mangel eines deutlichen Merkzeichens bey der Ablieferung Aufent:
halt und Verwechselung entstehen sollte. Der Addreßbrief darf zwar
versiegelt, aber doch nur ein einfacher Brief seyn, wenn er nicht nach
der Tare der reitenden Post besonders taxirt werden soll.
3. Die mit der Post abzusendenden Sachen sind von dem Absender
oder demjenigen, der dessen Auftrag besorget, sowohl nach dem Inhalt, als
nach dem Werth richtig anzugeben; und wenn Verdacht entstehet, daß ent-
weder weniger oder anderes als angegeben worden, in dem Packet enthalten
sen, kann der Postmeister entweder an dem Absendungsort, oder an dem
Ablieferungsorte verlangen, daß das Packet in seiner Gegenwart von dem
Absender oder Empfänger geöfnet werde. Werden nun die nach dem Werth
zu tarirenden Waaren, Sachen und Gelder zu gering angegeben befun-
den: so werden sie nicht eher ausgeliefert, als bis von demjenigen Theile des

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1788.
23. Febr.
17.
34
Werthes, um welchen das Packet zu gering angegeben ist, der Zehnte
Theil zur Strafe erlegt ist, wovon die eine Hälfte dem Angeber, und
die andere der Armenbüchse des Generalpoftamts zufällt.
4. Dahingegen steht die Post in Ansehung der nach dem Inhalt
und Werthe richtig angegebenen Sachen drey Monat lang, von dem Tage
der Einlieferung an, für alles dasjenige ein, was von demjenigen, was
auf der Post zur Beförderung angenommen ist, durch Schuld der Post-
bedienten verloren gehen möchte, welches sich doch in Ansehung der Bana
cozettel und anderer Kostbarkeiten, welche ohne vorhergehende Vorzei
gung auf dem Postcontoir unter des Absenders eigener Versiegelung
abgegangen sind, nicht weiter erstrecken kann, als daß das Packet eben
so unversehrt, als es eingeliefert ist, wieder abgeliefert werde, ohne daß
der Inhalt selbst, der bey der Einlieferung nicht vorgewiesen ist, die
Postcontoire weiter etwas angehet.
Zur mehrern Sicherheit ist aber nicht allein in dem Falle, wenn ab:
gehende Bancozettel und andere Kostbarkeiten vorher aufdem Postcon:
toir vorgewiesen worden, sondern auch alsdann, wenn sie ohne vorher:
gehende Vorzeigung unter des Absenders eigner Versiegelung abgehen,
neben dem Siegel des Absenders, auch das Siegel des Postcontoirs dar:
auf zu sehen, und das Packet an dem Orte, wohin es bestimmt ist, nicht
anders von dem Postcontoir als gegen vollkommene Quitung auszulie:
fern, vor deren Ertheilung es des Empfängers Sache ist, entweder auf
dem Postcontoir selbst, oder vor den Augen des Ueberbringers, daß Packet
zu öffnen und nachzusehen, wohingegen, wenn diese Vorsicht unterlassen
wird, auf eine erst nachher erfolgende Angebung eines Mangels nicht die
mindeste Rücksicht genommen werden kann.
5. Für solche Sachen aber, welche nach einem außer der Poststraße
liegenden Ort bestimmt, und nicht an jemanden auf der letzten Station zur
weitern Besorgung addressirt sind, stehet die Post nicht länger als bis zur

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35
leßten Station ein, von welcher der Eigenthümer die Abholung selbst
zu besorgen hat: so wie auch für die außerhalb Landes über Hamburg, 23. Febr.
Lübeck und Helsingör hinausgehenden Sachen die königl. Post nur so
lange einstehet, bis sie gegen Empfangsschein an die fremden Postäm
ter abgeliefert find.
1788.
17.
6. Die nach Maßgebung des Inhalts entweder nach dem Gewichs
oder nach dem
Werthe zu bestimmende Fracht, kann nach Gefallen ent:
kann nach Gefallen
weder bey der Einlieferung von dem Absender, oder bey der Abliefe:
rung von dem Empfänger bezahlt werden; dabey ist aber noch zu be:
merken:
a) Daß wenn die Gewichtstare sich höher belaufen sollte, als die Tare
nach dem Werthe, oder umgekehrt, nach der höhern zu bezahlen ist.
Zum Erempel: Da ein Packet von 80 Pfo. am Gewicht, und
1100 Rthlr. am Werthe, zwischen Kopenhagen und Hamburg,
61 Meilen, nach dem Werthe nur 264 Lß. fosten würde, so
wird es nach dem Gewichte bezahlt, nach welchem sich die Tare
auf 300 Lß. beläuft.
Und umgekehrt: Da ein Packet von 40 Pfd. am Gewicht, und
1100 Rthlr. am Werthe, auf dieselbige Entfernung nach dem.
Gewichte nur 200 Lß. kosten würde, so wird es nach dem Werthe
bezahlt, nach welchem sich die Tare auf 264 Lß. beläuft.
b) Daß für leichte Sachen in Schachteln, Rollen, Futteralen, und
andern Einpackungen von solcher Art, welche im Verhältniß ihres
Gewichts oder ihres Werths sehr vielen Raum einnehmen, die Tare
nach Befinden von dem Postmeister zu anderthalb, doppelt, und
drenfach erhöhet werden kann. Da sich aber hiezu keine bestimmte
Regeln vorschreiben lassen, so kann derjenige, der sich durch eine
solche Verhöhung der Tare überseßt glaubt, und darüber Beschwerde
zu führen denkt, darüber von dem Postmeister einen Beweis verlan
ogen, der ihm unverweigerlich und unentgeldlich zu ertheilen ist.
E

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1788.
17.
36
7. Uebrigens beziehen sich alle königl. Anordnungen, wodurch ir
23. Febr. gend eine Art von Portofreyheit verliehen ist, lediglich nur auf die rei
tende Post; und von allem, was zur fahrenden Post gehöret, gehet
schlechterdings nichts frey, als bloß nur gedruckte königl. Verordnun
gen, wenn sie zur Bekanntmachung versendet werden. Außer demjes
nigen aber, was seiner Natur nach zur fahrenden Post gehört, gehö
ren dahin auch Packete mit Schriften und Documenten, sobald sie
hin auch Packe
1 Pfund und darüber wiegen.
$90
IV. Tare für Briefe, Acten und Documente, so weit
sie mit der fahrenden Post gehen.
fet besteld. i. solche, die weder mit Geld noch mit einem
sind, gehören eigentlich nur zur reitenden Post. Theils
aber in der Absicht, um die reitende Post zu erleichtern, theils weil in
einigen Gegenden der Herzogthümer die fahrenden Posten auch die Stelle
Der reitenden vertreten, wird überhaupt zugelassen, daß an den Oertern,
welche wöchentlich keine zwey reitende Posten haben, auch bloße Briefe
mit den fahrenden Posten gehen mögen, doch so, daß sie nicht allein
ohne alle bey der fahrenden Post sonst zugelassenen Contoirgebüh
ren bloßerdings nach der Tare der reitenden Post, bezahlt werden, son:
dern daben auch alles dasjenige Statt findet, was wegen der Briefpor
tofrenheit angeordnet ist: wie denn auch die Postmeister die Rechnung
für solche bloße Briefe abgesondert von demjenigen zu halten haben,
was eigentlich zur fahrenden Post gehört.
Solche bloße Briefe sind nun entweder einfach, und werden alsdann
auch nur einfach nach der Tare der reitenden Post bezahlt, oder sie ent:
halten Einlagen an andere, oder Beylagen, die zum Briefe gehören.
ss Einfach aber heißt ein jeder einzelner keine Einlagen oder Beylagen
enthaltender Brief, der nicht über ein Loth wiegt, er mag übrigens aus
einem viertel halben- oder ganzen Bogen bestehen, auch mit einem Um:
schlag versehen seyn. Wiegt aber ein solcher einzelner Brief über ein Voth,

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37
1788.
so fann er, wenn er auch ohne Einlagen und Beylagen ist, nicht lån
ger für einen einfachen Brief gerechnet werden, sondern wird als 1½ 23. Febr.
Brief bezahlta
Einlagen an andere, sie mögen versiegelt oder unversiegelt seyn, sind
als besondere Briefe zu bezahlen: und werden also solche Briefe, worin
sich andere eingeschlossen finden, zu doppelten, dreyfachen, und noch mehr
vervielfältigten Porto tarirt, alles nach dem besten Ermessen des Post-
meisters, oder wenn man sich solchem nicht unterwerfen will, nach nähe
rer Erörterung durch Defnung des Briefes, die aber nicht anders als
in Gegenwart des Abfenders oder des Empfängers, oder derjenigen,
die ihre Geschäfte besorgen, geschehen darf.
Für Beylagen hingegen, welche zum Inhalte des Briefes gehö
ren, als Wechsel, Connoissemente, Rechnungen c. 2c., wird folgen:
dermaßen bezahlt:
Ein fammt den Beylagen bis zu ein Loth wiegender Brief, wie
1 Briefe.
Ein mit den Beylagen über ein Loth bis zu zwey Loth wiegender
Brief, wie 2 Briefe.
Ein solcher fiber zwey Loth bis zu drey Loth wiegender Brief, wie
3½ Briefe, und so weiter.
Auf diese Weise nun werden Briefe mit Beylagen, sie mögen mit der
reitenden oder fahrenden Post gehen, bis zu neun Loth inclusive bezahlt,
doch ohne weder auf der reitenden noch fahrenden Post einigen weitern
Contoirgebühren unterworfen zu seyn.
Größere über neun Loth wiegende Briefpackete aber mit Acten,
Documenten, Rechnungen zc. können zwar so wie bisher, so lange sie
nicht über 1 Pfd. wiegen, wenn es um mehrerer Geschwindigkeit, wil-
len verlangt wird, da wo reitende Posten gehen, mit selbigen versen-
det werden, und werden in diesem Falle nach der gedachten Tare der
reitenden Post bezahlt.
Beard of
17.
2

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1788.
23. Febr.
17.
38
Außer diesem Fall aber und überhaupt in den Gegenden, wo die fah
rende Post auch die Stelle der reitenden vertritt, mögen solche über
neun Loth wiegende Packete mit Acten und Documenten zur fahrenden
Post gerechnet werden, und werden außer den Gebühren, die alsdann
dem Contoir eben wie von allen andern zur fahrenden Post gehörigen
Sachen zukommen, folgendermaßen bezahlt:
he
über 9 bis 20 Loth, als für 10 Briefe;
über 20 Loth bis 1 Pfund für 11 Briefe;
über 1 Pfund bis 2 Pfund für 12 Briefe;
über 2 Pfund bis 3. Pfund für 13 Briefe;
über 3 Pfund bis 4 Pfund für 14 Briefe;
sidi sid
und so weiter für jedes hinzukommende Pfund ein einfaches Briefporto
mehr.
Zum Erempel: Ein Brief mit Beylagen, zusammen 3 Loth wie:
gend, von Hadersleben nach Schleswig wird, wie 4 Brie:
fe, zu 14 Lßl. angesetzt.
Ein Briefpacket von 19 Loth zwischen eben diesen zwey Dertern,
wenn es mit der reitenden Post versendet werden soll, kostet
19 Briefe 59 f.
**
Hingegen auf der fahrenden Post, als 10 Briefe nur 30 Lß.
Nach selbiger Documententare wird auch für solche Obligationen,
Actien, und andere Verschreibungen, welche auf einen bestimmten na
mentlich angegebenen Eigenthümer lauten, bezahlt, doch so, daß für
die Summe, worauf sie lauten,
wenn sie 1000 Rthlr. und darunter ist, ein einfach Briefporto,
wenn sie über 1000 bis 2000 Rthlr. ist, ein zwenfach Briefporto,
wenn sie über 2000 bis 3000 Rthlr. ist, ein dreyfach Briefporto,
und so weiter, hinzugelegt wird.

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39
1788.
Zum Erempel: Ein Brief mit solchen Beylagen von 2100 Rthlr.
am Werthe, zusammen 34 Loth wiegend, kostet von Kopen; 23. Febr.
hagen nach Ringstedt erstlich als 4 Briefe
dazu wegen des Werths als für 3000 Rthlr. dreyfach Porto 9-
14 26.
zusammen 23 Lß.
Ein Packet von 19 Loth mit eben solchen Beylagen, auch 2100 Rthlr.
am Werth, ebenfalls von Kopenhagen nach Ringstedt, kostet auf
der fahrenden Post erstlich als ro Briefe sid30 LB.
und wegen des Werths noch dreyfach Porto
Die f
9:
zusammen 39 LB.
17.
Qed n Sto
V. Contoirgebühren.
Die von den Reisenden zu bezahlenden Contoirgebühren und Ne
benausgaben sind zuvor unter der Tare für Reisende angeführt.
In Ansehung der abgehenden Sachen, wird für jeden Brief mit
Geld, und überhaupt jedes Packet, das auf die fahrende Post gelie:
fert wird, nebst dem dazu gehörigen Addreßbriefe bezahlt:
an Schreibgeld
an Wågegeld
1 26.
Für einen Empfangsschein, wenn solcher verlangt wird 2 £ß.
Doch darf von solchen' Sachen, deren Fracht sich nicht volle 4 Lß. be
läuft, an Schreib und Wågegeld, wie auch für den auf Verlangen
zu ertheilenden Empfangsschein, in allem nicht mehr als 2 Lß. gefor
dert werden.
Auch wird das Schreib und Wågegeld nicht mehr als einmal
bezahlt, nämlich auf demjenigen Postcontoir, wo das Packet zuerst
auf die Post kommt.

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OCR transcription

1788.
40
In Ansehung der angekommenen und von den Postcontoir abzulie:
23. Febr. fernden Sachen wird an Bestellgeld bezahlt:
17.
Für Briefe mit Geld und kleine Handpackete, wofür
quitirt werden soll, à Stück
119090
2 £f.
Für andere Packete, Kasten, Ballen c.
von I bis 12 Pfd.
über 12 bis 40 Pfd.
be über 40 bis 80 Pfd.
2 26.
4 £8.
6 LB.
über 80 bis 100 Pfo.
8 26.
über 100 Pfd. verhältnißmäßig mehr, und wenigstens so viel
als an dem Orte ein Arbeitswagen bis dahin, wo die Ab:
lieferung geschehen soll, kostet.
Für Beutel oder Fässer mit klingender Münze wird nach dem eben
angeführten Verhältnisse des Gewichts gleichermaßen bezahlt.
Generalpostamt den 23sten Febr. 1788.
(L. S.) Holmfkiold. Pauli. Lange.
zum Hagen.
Tho

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OCR transcription

Abrensburg
3 Altona
253 25 Apentade
91519 Bramstedt
26|25| 9|20 Bredstedt
17 |20|26 |17|26 Burg
16|16
12 |10|12|14 Eckernförde
8| 4|22|6|22|23| 16 Elmshorn
II |14|21|12|22|8| 918 Eutin
|21|20|4|15 5271717 Flensburg
21 1714215 |22|8|12|18 |10 Friederichstadt
10 620 | 5 |21|22|14|| 2 | 17 |16|11 Glückstadt
30 29 44 24 |13|304|16|261|25| 8|18|25 Hadersleben
31125| 6 |26| 20 |16|5| 14 |21|18|7|30 Hamburg
18 1417 9| 18 |25|11| 9|21 13 3|8|21|15 Heide
14|18|23|15 24 211216|19|20|20|28|17|23| Heiligenhafen
2019 113 114 113|21|7|14|16|8|13|17|19|41|18|usum
118 |18|3|19|20|12|34|15 |14|92|23|8|6|18|1 Shehoe
10 6120|11|21|18|11| 5 |13|16|11|3|24|7|8|16|12| 1 Kellinghusen
13 1215 716 |10|3|13| 6 |11 | 12 | 12 |19|| 13 | 15 | 8|10|10|8 Kiel
610 |24|11|25 |10|12|14| 6 |20 12 |16|28| 9|21|8|19|14|12| 9
1115 1911 |20|6|7|17|4|15 16 16 |23|14|19
II
Lübeck
444 124 Lütjenburg
41
Verzeichniß der Postcontoire in den Herzogthümern, zwischen welchen
die fahrende Post gehet, samt dem zur Taxirung
angenommenen Meilenmaas.
Um zu wissen, wie weit es von diesen Dertern nach andern in Fyen, Seeland
und Jutland sey, werden die Entfernungen sowohl des einen als des andern
Drts von Hadersleben nach dieser und der folgenden Tabelle zusammen
gerechnet. Zum Erempel: Von Hamburg nach Hadersleben sind 30 Mei-
len, von Hadersleben nach Kopenhagen 31 Meilen, also von Hamburg
nach Kopenhagen 64 Meilen.
20 |16|15|11|16|23| 9|11|19|11|1|10|19|7|2|21|28|10|13 | 22 |17 | Lunden
1613 |19|8|19|25|13|8|20|14| 4| 7 |23|13| 1|23| 6 5 615 1919 | 3 Meldorf
88217|15 | 8 | 8 | 9 |12|13|7|28|12 121253|49|8|14 10 Neumünster
10 14 23 14 |24|6|11|18| 2 |19 120 19 |27|13|23| 4|18|17 15 8
416 21 22 11 Neustadt
10 10 15 45|17 | 9|10|11|10|11| 9|19|10|1414107561101212213 Nortorf
1317 2214 |23|3|10|20%|5 | 18 | 19 | 19 |26|16|22|1|17|17|57|7|3|20|22 |11| 3 |13 Oldenburg
3 | 6|22| 8 |23|14|13|11|8|18|19|13 |27|6|17|17| 94|19|38|19|16|57|7|10 Oldesloe
6|2|24| 8 |24|23 |18|2|17|19|15 4|28|3|12|20|16|57|15 |12|17|14|10|10|16|12|19| 9 Pinneberg
9|12|19|10|20 | 9 | 7|16|| 2 | 15 | 16 |15 |23|12|19|6|14|13|11|4 |5|2|17 1874
921 5 6 15 Plon
11 |14|17| 9 |18 |115154 13 14 14 214 17 812121027415 17 | 66 | 87 | 8 |17|2 Preet
13 |12|12|7|13|14| 6 | 9|10 | 8 9 8 17 13 |12|12|7|6|7414 13 810|11|4|12|2|11|10|11816 Rendsburg
16|16|9|10|91|17|3 13 12453681449|6|15|10|63|10|84|6|13|13|151083 Schleswig
5/2016 |21|13 |11|12| 6 |16|17|11|25|8 |97|8|56|17|14|385 92 11 4 6 8 11 Segeberg
261251| 9| 2010 |26|12|22|22|5 15 |21|13|26|18 2431921 16 25 20 16 |19|17|24 1523 |23|24|20|18 |13| 9|21|Sonderburg
21 |17|16|12|17|24|10|12|20|12| 2 |11| |20|18 | 3 22391114 | 23 |18 |13| 4|15 22 13 21 2015 |18 |16|11|7|18|17 duningen
27|26|10|21|11|27|13|23|23|6|16|22|14|27|19|2542022 1726 21 17 |2018|25 |16|24 |24|25| 21 |19|14|10|22|11 118 Londern
7|3|21|2|22|19|12814174|7|26|4|11|17|16|5|3|13 13 13 10 | 416 | 6|16 |10 | 6 |12 |11|9 12 8 2214 |23|Ulzburg
2|25| 6 |261|20|16|5|13|21|18|7|30|11579813914 1713 813016531113|13|16| 7|26|18 |27|4andsbeck

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OCR transcription

42
Aalburg
14 Aarhuus
354|21 Affens
2915 6 Christiansfeld
3117 42 Hadersleben
68154133 139 137 Helsingör
6515 130 36 34 | 3 Hirschholm
6 | 8 |29|23|25|62|50|obroe
Verzeichniß der Postcontoire in Seeland, Fyen und Jutland,
zwischen welchen die fahrende Post gehet, samt dem zur
Tapirung angenommenen Meilenmaas.
Um zu wissen, wie weit es von diesen Dertern nach andern in den
Herzogthümern sey, werden die Entfernungen sowohl des
einen als des andern Orts von Hadersleben nach dieser und
der vorhergehenden Tabelle zusammen gerechnet.
Zum Erempel: Von Kopenhagen nach Hadersleben sind 31 Meilen,
von Hadersleben nach Hamburg 30 Meilen, also von Ko
penhagen nach Hamburg 61 Meilen.
19 5 16 10 12 149 |46 132 Horsens
27 138 4 141 38 1218 Kolding
62|48|27 133 31 | 6 3 156143 135 Kopenhagen
48 34 13 19 17 20 17 421|29 21 14 Korsor
64 150 |28|34|32| 4| 12|58 |44|36|11|15
44 30 9 15 13 | 24 | 21 |38|25 17 18
40265 II 9 28 |25 |34|21 13 22
9 41 26 20 22 159 |56|3|10 18 153
54 40 19 25 23 | 14 | 11 |48|35 |27|8 6 9 10 14 45 Ringstedt
37|23|10|8|6 143 140 |31|18 |10|37|23 18819 15 28 29 Ripen
58144123 129 127 10 | 7 |52|39|31 4 TO 52 14 18 149 4 133 Rothschild
50|36|15 |21|19|18 |15 |44|31|23|12 2 132 6 10 41
UeberWiburg geht die fahr.Post nur während des dasigenUmschlags.
23
yngbye
419 Myburg
8 123 4 Odensee
39 |54|35 31 Randers
4 |25 8 Slagelse
52 38 17 23 21 16 13 [4633 [25 J10 14 |11|8|12|43|2|27|6|2 Sorde
9112 6 8 145 42 |17| 4|4|39|25 | 401|21|17 14 |31|14|35|27
10 | 931 25 27 164 161 | 4 | 15 |23 158 44 59240 36 5 50 133 154 146 148 |19 Wiburg
9 Weile

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OCR transcription

43
Ridge
5 Kopenhagen
154 20 Maribot
19 244 4 Nachschou
Verzeichniß der Postcontoire, zwischen welchen die
Laländische fahrende Post gehet, samt dem zur
Zapirung angenommenen Meilenmaß.
j
16
12 17 34 7 Mykidbing
2 Nystedt
14 19 54 9 2
5 10
17 22
I
92 13 6 841 Prästde
Da die fahrende Postnicht unmittelbar nach Nystedt, Stege
und Stubbekibbing kommt, fowird dasjenige, was nach
Nystedt bestimmt ist, aufNykibbing, und was nach Stege
und Stubbekibbing bestimmt ist, auf Wordingburg cartirt.
7 12 Rodbie
155
14 19 15 2
4 9
3 Sarkidbing
I
1015 101479
54 124 94 Stege
11168 12 4 6 6 9
4 9 11158 IO
6 6 Stubbekidbing
13
10
6
712 7 11 44 629 63
74 Windbyholt
32 34 Wordingburg
E
binne
fo on pi
and fidan mi?
0.00
.00

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OCR transcription

1788.
23. Febr.
991
18.
44
18. An den Postmeister zu Flensburg. Schreiben, nach wel-
chem Meilenmaß die Extrapost-Beförderung nach den be-
nannten Dertern zu bezahlen ist.
10
Die königl. Poststation zu Flensburg wird hiemit autorisiret, sich künf
tig die Extrapostbeförderung nach
Rothen Krug für
Möhthorst
4 Meilen
6 /
Lygumkloster
Rdest
55
15 1/2
HA HIN HIN
1788.
26. Febr.
19.
bezahlen zu lassen.
Generalpostamt den 23sten Febr. 1788.
19 An den Posthalter zu Eckernförde. Bestimmung des Mei-
lenmaßes nach etlichen Nebendrtern.
Die
Die königl. Poststation zu Eckernförde wird hiemit autorisiret, sich künf-
tig die Beförderung nach
1788.
29. Febr.
20.
Fleckeby für
Noer
Ulsnis
Olpenis
bezahlen zu lassen.
Generalpostamt den 26sten Febr. 1788.
1 Meilen
71232
2 1/1/201
23
20. Verordnung, wegen Einführung einer neuen Speciesmünze
in den Herzogthümern Schleswig und Holstein ?c.
Wir Christian der Siebente :c. Thun fund hiemit: Indem
Wir, nach Erwägung des Uns von Unserm Finanzcollegio im Jahr 1785

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