Circular to all letter post offices concerning the general mapping/listing of letters.

1848-07-10 · Circulair · 1848 · 1848_07_10

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OCR transcription

1848.
10. Juli.
1.12.
174
112. Circulair an sämmtliche Briefpostcomtoire, betr. die
generelle Kartirung der Briefe.
Es ist in neuerer Zeit wiederholt darauf angetragen worden, daß es
sämmtlichen, event. den größeren Postcomtoiren in den Herzogthümern
Schleswig-Holstein gestattet werden möge, die zur Post gelieferten Briefe
fortan nicht mehr wie bisher speciell oder nach den Namen der Adressa-
ten, sondern nur generell oder der Stückzahl nach in die resp. Karten
und Protocolle einzutragen.
Mit Rücksicht hierauf hat die provisorische Regierung, um einerseits
denjenigen Postcomtoiren, bei welchen die zahlreichsten und eiligsten Ex-
peditionen vorkommen, eine der Bedeutung und dem Gange ihrer Ge-
schäfte entsprechende Erleichterung zu gewähren, andererseits die mit der
unbedingten Einführung der generellen Kartirung der Briefe verbunde
nen Uebelstände möglichst zu vermeiden, sich zu der Bestimmung veran
laßt gefunden, daß auf den an der Rendsburg-Haderslebener Hauptroute
und an den resp. Eisenbahnen belegenen Postcomtoiren, sowie bei dem
Schleswig-Holsteinischen Oberpostamte in Hamburg und den Postcom-
toiren zu Lübeck und Jzehoe die Kartirung der Briefe künftighin - wie
solches zwischen den resp. Eisenbahnstationen auch schon bisher geschehen
ist, nur nach der Stückzahl vorgenommen werden möge, jedoch unter
folgenden Beschränkungen:
-
1) die Kartirung nach Stückzahl erstreckt sich nur auf Privatbriefe;
dagegen sind sämmtliche Dienstbriefe nach wie vor speciell zu
kartiren;
2) alle nach dem Auslande gehende oder von daher kommende
Briefe, mögen sie frankirt oder unfrankirt sein, sind gleichfalls
speciell zu kartiren;
3) Franko: und Porto-Briefe dürfen nicht zusammen, sondern müssen
immer getrennt kartirt werden, z. B.:

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OCR transcription

10 Briefe à 16 ẞ.
6 Briefe à 16 ẞ.
u. s. w.
175
Franko.
Porto.
1848.
160 ẞ
10. Juli.
1963
112.
4) Briefe, die mehr als einfach sind, werden nach den verschiedenen
Progressionen aufgeführt;
5) sämmtliche nach der Stückzahl zu kartirende Briefe sind mit dem
Ortsnamen und Datum zu stempeln;
6) auf diesen Briefen ist das Porto künftig vom absendenden und
nicht mehr, wie bisher, vom empfangenden Postcomtoir mit
Röthel zu notiren.
Indem die provisorische Regierung sämmtliche Postcomtoire von Vor-
stehendem hiedurch nachrichtlich in Kenntniß seßt, wird den in Obigem
näher bezeichneten Postcomtoiren, für welche die angeführten Bestim
mungen zunächst gegeben sind, zugleich aufgetragen, das darnach Erfor-
derliche zu beobachten und wahrzunehmen.
Rendsburg, den 10ten Juli 1848.
Die provisorische Regierung.
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