Circular to all post offices and postal stations in the Duchies of Schleswig-Holstein concerning the submission of special monthly extracts.
1848-07-26 · Circulair · 1848 · 1848_07_26
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125. Circulair an sämmtliche Postcomtoire und Poststatio- 1848. nen der Herzogthümer Schleswig-Holstein, betr. die 26. Juli. Einsendung specieller Monatsextracte. Da es zur Erlangung der erforderlichen Finanzübersicht nothwendig ist, statt der bisherigen Quartalsextracte künftig Monatsextracte zu er- halten, so wird den Postcomtoiren hiedurch aufgetragen, in Zukunft, und zwar zuerst für den Monat Juli 1848, über die vorgekommenen Ein- nahmen und Ausgaben Monatsextracte in duplo nebst den erforderlichen Belegen an die provisorische Regierung einzusenden. Diese Monats- extracte sind nun sofort nach Ablauf eines jeden Monats aufzumachen, und für die Monate Juli, August und September d. J. vor Ablauf des nächstfolgenden Monats, von der Zeit an aber vor Ablauf des nächsten halben Monats, mithin für den Octobermonat d. J. vor dem 16ten November u. s. f. an die provisorische Regierung einzusenden. Sowohl um den Herren Beamten die Errichtung der Monatsex- tracte zu erleichtern, als auch zur Herbeiführung einer größern Ueber- sichtlichkeit und Gleichförmigkeit wird den Postcomtoiren die für den Rest des Jahres 1848 erforderliche Anzahl Blanquette sowohl zur Benuzung zu den Concepten als zu den Originalien hieneben zugestellt und wird dabei Folgendes zur Nachachtung für die Zukunft bemerkt: 1. Wenn unter den einzelnen im Extract aufgeführten Positionen mehrere Pöste vorkommen, so sind solche unter Hinweiſung auf die etwanigen Schreiben und sonstigen Documente vor der Linie 125.
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1848. 28. Juli. 125. 198 zu specificiren und erst der Gesammtbetrag einer jeden Position in die Hauptrubriken auszuwerfen. Fehlt es dazu im Extract selbst an Plazz, so ist auf das letzte Blatt, woselbst die Specifi cation vorzunehmen, hinzuweisen, wie solches auch in Betreff einiger Pöste schon angedeutet worden; 2. Die Einnahme und Ausgabebelege ſind, jede Abtheilung für sich, mit fortlaufenden Nummern zu versehen und sind in der vorderen Rubrike bei jedem Posten die Nummern anzuführen, womit die Anlagen versehen sind. 3. Mit der Auszahlung der Pensionen, sowie mit Hebung des Porto's und der Distributionsgebühren für Zeitungen bleibt es bei dem bisherigen Verfahren, wogegen die Auszahlung der Gagen, der Beförderungskosten und sonstigen Gelder, wenn es nicht den contractlichen Bedingungen widerstreiten sollte, monatlich statt- finden muß. 4. Die aus Notaten etwa entstehenden Nachlagen und Vergütun- gen sind nicht wie bisher separat an die Kasse einzusenden, oder von derselben auszuzahlen, sondern im Extract des Monats, in welchem die Ordre abgegeben worden, aufzuführen, und werden die diesem entgegenstehenden Bestimmungen hiedurch aufgehoben. Dabei wird jedoch bemerkt, daß in Betreff sonstiger Einnahmen und Ausgaben die Bestimmung des Circulairs vom 18ten De cember 1841, wonach keine Pöste in die folgende Jahres: rechnung übergehen dürfen, genau zu befolgen ist. 5. Da es nicht beabsichtigt wird, hiedurch im Uebrigen eine Ge- schäftsveränderung herbeizuführen, so ist die Ablieferung des et- wanigen Kaffebehalts oder die Requisition des zu den Ausgaben erforderlichen Bedarfs künftig nicht monatlich vorzunehmen, son- dern ist das Ergebniß der Balance aus dem einen Monatsextract in den Folgenden bis zum Quartalsschlusse zu übertragen und hier die Abrechnung zu bewerkstelligen.
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199 1848. 125. Die Posthaltereien haben ebenfalls künftig monatlich in der im 6 9 der Instruction vom 12ten Juni 1845 vorgeschriebenen Form einen 26. Juli. Extract anzufertigen und ist derselbe nebst Belegen binnen der oben fest: gesetzten Frist an den Postmeister des Orts abzuliefern und die Abrech nung vorzunehmen. Nur die Posthaltereien an denjenigen Orten, wo keine Postcomtoire vorhanden sind, haben die Extracte monatlich in duplo directe an die provisorische Regierung einzusenden und es im Ue: brigen, wie für die Postcomtoire vorgeschrieben ist, zu verhalten. - Nachrichten, welche zur Controlirung der im Extract aufgeführten Pöste nicht erforderlich sind, als die Verzeichnisse über erhobene Comtoir- gebühren, die Verzeichnisse über abgegangene und angekommene Dienst- briefe nebst Attesten und die Verzeichnisse über die abgesandten losen Briefe sowie Gelder und andere Frachtpostsachen sind wie bisher auch künftig nur quartaliter einzusenden. - Rendsburg, den 26sten Juli 1848. Die provisorische Regierung. Anlage. Extract über Einnahme und Ausgabe de Post zu im Monat 18
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200 Bei der Briefpost Bei dem Anlage Bei der Einnahme. Fracht: No. Cour. Reichs- bankgeld. post Beför: derungs: wesen 1. An Franko und Porto 2. An Gebühren Rthlr. l. Rothlr. Bl. Nbthlr. ßl. Rbthlr. Bl. 3. Vom Beförderungswesen • 4. An Stationsgeld. 5. An Stationsgeld von den Wochenwagen 6. Für Zeitungen laut umstehender Specification a. Porto- und Distributionsge bühr An die polytechnische Lehran- stalt 7. Recognition von verschiedenen Instituten, laut Schreibens vom 8. Notatennachlagen 9. Brüchgelder, laut Schreibens vom Latus
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} 201 Bei der Briefpoſt Bei dem Anlage No. Bei der Ausgabe. Frachts Cour. Reichs- bankgeld. Beför: derungs- post wesen 1848. A. Administrationskosten: Rthlr. 31. Rbthlr. 31. Rbthlr. Fl. Rbthlr. Fl. 1. Gagen laut Specification c. . 2. Comtoirhalt, laut Schreibens vom 3. Einnahme der Postbeamten durch Procente von den Postintra- den . . . 4. Gratiale und Unterstügungen, laut Schreibens vom 5. Beförderungskosten, laut Speci- fication d... . 6. Beförderungskosten an Eisen- bahnen. 7. Chauffee und Fährgeld laut Specification e. • 8. Für Bewachung der Frachtposten bei Nachtzeiten, laut Schrei- bens vom 9. Für Escortirung der Posten, laut Specification f. 10. Feuerungs- und Beleuchtungs- kosten, laut Schreibens vom 11. Für Anschaffung und Unterhal- tung von Dienstrequisiten, laut Schreibens vom 12. Steuern und Abgaben Latus || | || 26
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202 Bei der Briefpost Anlage Bei der Einnahme. Fracht: I No. Cour. Reichs- bankgeld. post Bei dem Beför derungs: wesen 10. Refundirte Gagenvorschüsse Anleihen Zinsen hievon laut Specifica- tion b. 11. Andere Einnahmen a. b. c. Rbthlr. Fl. " " " Summa Rthlr. Fl. Nbthlr. Bl. Nbthlr. ßl. Nbthlr. ßl.
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203 Bei der Briefpost Bei dem Anlage No. Bei der Ausgabe.. Cour. Reichs- bankgeld. Fracht: Beför derungs- poſt wesen 13. Inserationskosten. B. Gagenvorschüsse, laut Schreibens vom an C. Anleihen, laut Schreibens vom an D. Andere Ausgaben: 1. An verschiedene öffent- liche Institute anstatt freies Porto 2. Unterstügungen für wohlgediente alte Postillone 2c. 3. Vergütung aus den Notaten 4. Für uneingelöfte Briefe, Porto. 5. Sonstige Ausgaben, als a. b. c. Summa Rthlr. Fl. Rbthlr. ßl. Rbthlr. Fl. Rbthlr. ßl. 26 *
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1848. 26. Juli. 125. 204 Bei der Briefpost Balance. Einnahme. M " Frachtpost M dem Beförderungswesen Rbthlr. Br. " M H 11 H Behalt vom vorigen Monat Rbthlr. Bl. H " Ausgabe. Rbthlr. Bei der Briefpoft H " Frachtpost H dem Beförderungswesen Vom Ueberschuß sind: im Behalt verblieben ausbezahlt an Pensionen laut Quitungen von No. bis No. abgeliefert an die Staats- schulden-Hauptkasse Rbthlr. Bl. " # Br. H H H " H " " " Rbthlr. BI. Ueberschuß Unterbalance " " " # Rbthlr. Br. H H _ Rbthlr. Bl. " " Zur Unterbalance kommen an ausbezahlten Pen- fionen, laut Quitungen von No. bis No. " " Rbthlr BI. " " Zusammen Von der Staatsschulden Hauptkasse empfangen, laut Schreibens vom welche Summe Post bleiben an zu den " " Rbthlr. Br. " "
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205 Specification verschiedener in dem vorstehenden Extract aufgeführten Poste. 1848. 26. Juli. 125. a. der Einnahme für Zeitungen ad. 6. b. der refundirten Gagenvorschüsse und Anleihen nebst Zinsen ad. 10. C. der Gagen ad A. 1 der Ausgabe. d. der Beförderungskosten ad A. 5 der Ausgabe. e. der Chauffee: und Fährgelder ad. A. 7 der Ausgabe. f. der Ausgabe für Escortirung der Posten ad A. 9.
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