Circular to all post offices and postal stations in the Duchies of Schleswig-Holstein concerning the submission of special monthly extracts.

1848-07-26 · Circulair · 1848 · 1848_07_26

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125. Circulair an sämmtliche Postcomtoire und Poststatio-
1848.
nen der Herzogthümer Schleswig-Holstein, betr. die 26. Juli.
Einsendung specieller Monatsextracte.
Da es zur Erlangung der erforderlichen Finanzübersicht nothwendig
ist, statt der bisherigen Quartalsextracte künftig Monatsextracte zu er-
halten, so wird den Postcomtoiren hiedurch aufgetragen, in Zukunft, und
zwar zuerst für den Monat Juli 1848, über die vorgekommenen Ein-
nahmen und Ausgaben Monatsextracte in duplo nebst den erforderlichen
Belegen an die provisorische Regierung einzusenden. Diese Monats-
extracte sind nun sofort nach Ablauf eines jeden Monats aufzumachen,
und für die Monate Juli, August und September d. J. vor Ablauf des
nächstfolgenden Monats, von der Zeit an aber vor Ablauf des nächsten
halben Monats, mithin für den Octobermonat d. J. vor dem 16ten
November u. s. f. an die provisorische Regierung einzusenden.
Sowohl um den Herren Beamten die Errichtung der Monatsex-
tracte zu erleichtern, als auch zur Herbeiführung einer größern Ueber-
sichtlichkeit und Gleichförmigkeit wird den Postcomtoiren die für den Rest
des Jahres 1848 erforderliche Anzahl Blanquette sowohl zur Benuzung
zu den Concepten als zu den Originalien hieneben zugestellt und wird
dabei Folgendes zur Nachachtung für die Zukunft bemerkt:
1. Wenn unter den einzelnen im Extract aufgeführten Positionen
mehrere Pöste vorkommen, so sind solche unter Hinweiſung auf
die etwanigen Schreiben und sonstigen Documente vor der Linie
125.

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1848.
28. Juli.
125.
198
zu specificiren und erst der Gesammtbetrag einer jeden Position
in die Hauptrubriken auszuwerfen. Fehlt es dazu im Extract
selbst an Plazz, so ist auf das letzte Blatt, woselbst die Specifi
cation vorzunehmen, hinzuweisen, wie solches auch in Betreff
einiger Pöste schon angedeutet worden;
2. Die Einnahme und Ausgabebelege ſind, jede Abtheilung für
sich, mit fortlaufenden Nummern zu versehen und sind in der
vorderen Rubrike bei jedem Posten die Nummern anzuführen,
womit die Anlagen versehen sind.
3. Mit der Auszahlung der Pensionen, sowie mit Hebung des
Porto's und der Distributionsgebühren für Zeitungen bleibt es bei
dem bisherigen Verfahren, wogegen die Auszahlung der Gagen,
der Beförderungskosten und sonstigen Gelder, wenn es nicht den
contractlichen Bedingungen widerstreiten sollte, monatlich statt-
finden muß.
4. Die aus Notaten etwa entstehenden Nachlagen und Vergütun-
gen sind nicht wie bisher separat an die Kasse einzusenden, oder
von derselben auszuzahlen, sondern im Extract des Monats, in
welchem die Ordre abgegeben worden, aufzuführen, und werden
die diesem entgegenstehenden Bestimmungen hiedurch aufgehoben.
Dabei wird jedoch bemerkt, daß in Betreff sonstiger Einnahmen
und Ausgaben die Bestimmung des Circulairs vom 18ten De
cember 1841, wonach keine Pöste in die folgende Jahres:
rechnung übergehen dürfen, genau zu befolgen ist.
5. Da es nicht beabsichtigt wird, hiedurch im Uebrigen eine Ge-
schäftsveränderung herbeizuführen, so ist die Ablieferung des et-
wanigen Kaffebehalts oder die Requisition des zu den Ausgaben
erforderlichen Bedarfs künftig nicht monatlich vorzunehmen, son-
dern ist das Ergebniß der Balance aus dem einen Monatsextract
in den Folgenden bis zum Quartalsschlusse zu übertragen und
hier die Abrechnung zu bewerkstelligen.

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199
1848.
125.
Die Posthaltereien haben ebenfalls künftig monatlich in der im
6 9 der Instruction vom 12ten Juni 1845 vorgeschriebenen Form einen 26. Juli.
Extract anzufertigen und ist derselbe nebst Belegen binnen der oben fest:
gesetzten Frist an den Postmeister des Orts abzuliefern und die Abrech
nung vorzunehmen. Nur die Posthaltereien an denjenigen Orten,
wo keine Postcomtoire vorhanden sind, haben die Extracte monatlich in
duplo directe an die provisorische Regierung einzusenden und es im Ue:
brigen, wie für die Postcomtoire vorgeschrieben ist, zu verhalten.
-
Nachrichten, welche zur Controlirung der im Extract aufgeführten
Pöste nicht erforderlich sind, als die Verzeichnisse über erhobene Comtoir-
gebühren, die Verzeichnisse über abgegangene und angekommene Dienst-
briefe nebst Attesten und die Verzeichnisse über die abgesandten losen
Briefe sowie Gelder und andere Frachtpostsachen sind wie bisher auch
künftig nur quartaliter einzusenden.
-
Rendsburg, den 26sten Juli 1848.
Die provisorische Regierung.
Anlage.
Extract über Einnahme und Ausgabe
de
Post
zu
im Monat
18

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200
Bei der Briefpost
Bei dem
Anlage
Bei der
Einnahme.
Fracht:
No.
Cour.
Reichs-
bankgeld.
post
Beför:
derungs:
wesen
1. An Franko und Porto
2. An Gebühren
Rthlr. l. Rothlr. Bl. Nbthlr. ßl. Rbthlr. Bl.
3. Vom Beförderungswesen
•
4. An Stationsgeld.
5. An Stationsgeld von den
Wochenwagen
6. Für Zeitungen laut umstehender
Specification a.
Porto- und Distributionsge
bühr
An die polytechnische Lehran-
stalt
7. Recognition von verschiedenen
Instituten, laut Schreibens
vom
8. Notatennachlagen
9. Brüchgelder, laut Schreibens
vom
Latus

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}
201
Bei der Briefpoſt
Bei dem
Anlage
No.
Bei der
Ausgabe.
Frachts
Cour.
Reichs-
bankgeld.
Beför:
derungs-
post
wesen
1848.
A. Administrationskosten: Rthlr. 31. Rbthlr. 31. Rbthlr. Fl. Rbthlr. Fl.
1. Gagen laut Specification c. .
2. Comtoirhalt, laut Schreibens
vom
3. Einnahme der Postbeamten durch
Procente von den Postintra-
den . . .
4. Gratiale und Unterstügungen,
laut Schreibens vom
5. Beförderungskosten, laut Speci-
fication d... .
6. Beförderungskosten an Eisen-
bahnen.
7. Chauffee und Fährgeld laut
Specification e.
•
8. Für Bewachung der Frachtposten
bei Nachtzeiten, laut Schrei-
bens vom
9. Für Escortirung der Posten,
laut Specification f.
10. Feuerungs- und Beleuchtungs-
kosten, laut Schreibens vom
11. Für Anschaffung und Unterhal-
tung von Dienstrequisiten,
laut Schreibens vom
12. Steuern und Abgaben
Latus
||
| ||
26

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202
Bei der Briefpost
Anlage
Bei der
Einnahme.
Fracht:
I
No.
Cour.
Reichs-
bankgeld.
post
Bei dem
Beför
derungs:
wesen
10. Refundirte Gagenvorschüsse
Anleihen
Zinsen hievon
laut Specifica-
tion b.
11. Andere Einnahmen
a.
b.
c.
Rbthlr. Fl.
"
"
"
Summa
Rthlr. Fl. Nbthlr. Bl. Nbthlr. ßl. Nbthlr. ßl.

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203
Bei der Briefpost
Bei dem
Anlage
No.
Bei der
Ausgabe..
Cour.
Reichs-
bankgeld.
Fracht:
Beför
derungs-
poſt
wesen
13. Inserationskosten.
B. Gagenvorschüsse,
laut Schreibens vom
an
C. Anleihen,
laut Schreibens vom
an
D. Andere Ausgaben:
1. An verschiedene öffent-
liche Institute anstatt
freies Porto
2. Unterstügungen für
wohlgediente alte
Postillone 2c.
3. Vergütung aus den
Notaten
4. Für uneingelöfte Briefe,
Porto.
5. Sonstige Ausgaben, als
a.
b.
c.
Summa
Rthlr. Fl. Rbthlr. ßl. Rbthlr. Fl. Rbthlr. ßl.
26 *

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1848.
26. Juli.
125.
204
Bei der Briefpost
Balance.
Einnahme.
M
"
Frachtpost
M
dem Beförderungswesen
Rbthlr.
Br.
"
M
H
11
H
Behalt vom vorigen Monat
Rbthlr.
Bl.
H
"
Ausgabe.
Rbthlr.
Bei der Briefpoft
H
"
Frachtpost
H
dem Beförderungswesen
Vom Ueberschuß sind:
im Behalt verblieben
ausbezahlt an Pensionen
laut Quitungen
von No. bis No.
abgeliefert an die Staats-
schulden-Hauptkasse
Rbthlr. Bl.
"
#
Br.
H
H
H
"
H
"
"
"
Rbthlr.
BI.
Ueberschuß
Unterbalance
"
"
"
#
Rbthlr.
Br.
H
H
_
Rbthlr. Bl.
"
"
Zur Unterbalance kommen an ausbezahlten Pen-
fionen, laut Quitungen von No.
bis No.
"
"
Rbthlr
BI.
"
"
Zusammen
Von der Staatsschulden Hauptkasse empfangen,
laut Schreibens vom
welche Summe
Post
bleiben an
zu
den
"
"
Rbthlr.
Br.
"
"

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205
Specification verschiedener in dem vorstehenden Extract
aufgeführten Poste.
1848.
26. Juli.
125.
a. der Einnahme für Zeitungen ad. 6.
b. der refundirten Gagenvorschüsse und Anleihen nebst Zinsen
ad. 10.
C.
der Gagen ad A. 1 der Ausgabe.
d. der Beförderungskosten ad A. 5 der Ausgabe.
e. der Chauffee: und Fährgelder ad. A. 7 der Ausgabe.
f. der Ausgabe für Escortirung der Posten ad A. 9.

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