Announcement concerning the re-establishment of the postal expedition in Gravenstein.
1848-11-17 · Bekanntmachung · 1848 · 1848_11_17
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1848. 17. Novbr. 240. 240. Bekanntmachung, betr. die Wiederherstellung der Post- p expedition in Gravenstein. Seit dem 6ten Novbr. ist eine 3 mal wöchentliche regelmäßige Postver: bindung zwischen Gravenstein und Flensburg hergestellt worden. Mit dieser Post können Briefe und kleine Frachtpostgüter von nicht zu großem Volumen bis zu 4 Gewicht und Geld und Werthgegenstände bis 200 werth befördert werden.
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Tare: 581 1848. 13 17. Novbr. 240. 4 ẞ 4 ẞ Briefe bis 2 Loth Briefe über 2 Loth und Packete bis 4 Gewicht, soweit die Post- gelegenheit sie befördern kann Geld: und Werthsachen bis 200 & Zeitungen und Tageblätter werden ohne Aufschlag zum normir- ten Preise geliefert. Gebühren werden keine bezahlt. Für alle Brief: und Postgüter von Gravenstein, welche von Flens- burg aus mit der Post weiter gehen sollen, muß das Porto bis Flenss burg vorausbezahlt werden, und können diese nicht frankirt werden. Alle Briefe und Frachtpostgüter nach Gravenstein werden von den be: treffenden Postämtern auf Flensburg spedirt und können nur bis Flens: burg vorausbezahlt werden. Wenn größere oder schwerere Frachtpost- güter, als mit der Post nach Gravenstein befördert werden können, auf dem Flensburger Postamte liegen bleiben, so wird davon durch das Poftamt in Flensburg der Posterpedition in Gravenstein regelmäßig Anzeige gemacht werden. Gottorff, den 17ten November 1848. Das Departement der Finanzen.
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