To the High Court in Gottorf; to the Holstein Government and the Pinneberg and Altona Higher Court of Appeal; to the Rantzau Court of Appeal and to the Chief President in Altona. Ordinance that the Chamber Court Order and all regulations concerning Royal Household Servants shall also serve as a norm for postmasters and their treasuries in points where they apply.
1788-06-13 · Verfügung · 1788 - 1791 · 1788_06_13
OCR transcription
33. Jun.. 55% diet 17880 55. An das Obergericht zu Gottorff; an die Holsteinische Regierung und das Pinneberg- und Altonaische Ober- appellationsgericht; an das Nanzauische Appellations his logericht und an den Oberpräsidenten zu Aktona. Ver- fügung, daß die Kammergerichtsordnung und alle auf Königl. Hausbediente sich beziehende Verfügungen auch in Ansehung der Postmeister und deren Kassen in den Puncten, in welchen sie Anwendung leiden, fernerhin zur Norm dienen sollen. Christian der Siebente c. Da wir zur Erledigung des entstande nen Zweifels, welcher Ort den restirenden Postkassegeldern bey dem Con curs eines Postmeisters in der abzufassenden Prioritäturtel anzuweisen sey?
OCR transcription
151 1788. 55 allgemein angeordnet und festgeseßet haben, daß in Uebereinstimmung mit der bisherigen Observanz, auch hinführo die Kammergerichtsordnung und 13. Jun. alle auf Unsere Hebungsbedienten ſich beziehende Berfügungen, in An- sehung der von uns bestellten Postmeister und deren Kassen in den Punk- ten, in welchen sie Anwendung leiden, mit zur Norm dienen, und also, ben Concurfen der Postmeister diejenigen Gelder, womit sie bey Unserer Generalpostkasse in Rückstand geblieben sind, gleichen Vorzug mit den rückständigen herrschaftlichen Gefällen haben sollen: so geben Wir sol ches Ew. Lbd. und euch (euch Dir) zur weitern Bekanntmachung in Unserm Herzogthum Schleswig (in Unserm Herzogthum Holstein nebst der Herrschaft Pinneberg, in Unserer Grafschaft Ranzau in Unserer Stadt Altona) hiemit zu erkennen und 2c. (Wornach ic.) Ge: geben ic. Christiansburg den 13ten Jun. 1788. C (Bekannt gemacht Gottorf den 17ten und Glückstadt den 20sten dess. Mon.)
Notes
No notes yet.