Circular to all post offices in the Schleswig-Holstein postal district, concerning the issuance of postage stamps for banded mail and local letters.

1865-02-22 · Circular · 1865 · 1865_02_22

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7tes Stück.
Zweite Abtheilung.
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39
№ 28. Eircular (Nr. 1865) an sämmtliche Post-Anstalten in dem Schleswig-
midis Holsteinischen Post-Bezirke.
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In Gemäßheit der Verordnung der Kaiserlich K. Oesterreichischen und Königlich Preußischen obersten Civil-
behörde der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg vom 22. Januar a. c. (Circ. No 3 pro
1865 pass. 2) werden die Post-Anstalten im Schleswig-Holsteinischen Post-Bezirke Freimarken von weißem
Papier mit rosarothem Druck und dem Werthzeichen, Schilling" ausgeben.
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mugs Ein Bogen à 100 Stück dieser Marken wird für 3, einzelne Marken aber werden pro Stück
für Schilling Courant von den Post-Anstalten verkauft. und
Vornehmlich findet die Verwendung dieser Marken zur Frankirung von Kreuzbänden im internen
Verkehr des Schleswig-Holsteinischen Postbezirks Statt. fi bilging hilined Holl
Zur Frankirung von Localbriefen in den Herzogthümern Holstein und Lauenburg können die
vorbezeichneten Freimarken à ẞ ebenfalls und zwar in Gemäßheit des Circulars für Holstein und
Lauenburg No. 39 pro 1864 in Anwendung kommen.
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Es soll dagegen nur noch bis ultimo März d. Js. gestattet sein, halbirte Freimarken à 1/3
(3) zu gleichem Behufe zu verwenden.
Wegen Behandlung der Localbriefe im Herzogthum Schleswig wird besondere Verfügung ergehen.
Kiel, den 22. Februar 1865.
Die Schleswig-Holsteinische Ober-Post-Inspection.
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Zschüschner.
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Vermischte Nachrichten.
Nachrichten.
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Zufolge Schreibens des Königlich Preußischen Regierungspräsidenten und Civilcommissairs für
die Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg, Freiherrn v. 3edlig vom 24. v. Mts. haben
Se. Majestät der König von Preußen mittelst Allerhöchster Cabinetsordre vom 5. v. Mts. den nach-
benannten Bewohnern der Herzogthümer für die im verflossenen Jahre den alliirten Truppen während des
Krieges geleisteten Dienste folgende Auszeichnungen zu verleihen geruht:
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den Kronenorden 3ter Claffe, R.
dem Professor und Dr. med. Esmarch in Kiel.ne
pletion.
den Kronenorden 4ter Classe,
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dem Schiffscapitain und Grundbesizer A. Andersen zu Keitum auf der Insel Sylt,
dem Eigenthümer H. C. Balle,
dem Bahnhofsinspector H. Becker,
dem Kaufmann Boi Bune und dem Hafencapitain J. Hansen,
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sämmtlich in Flensburg.
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das allgemeine Ehrenzeichen, d-de-
dem Steuermann J. Petersen in Flensburg.
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7tes Stück.
Personal-Chronik.
piutes Von der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen und Königlich Preußischen obersten Civilbehörde
der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg ist unter dem 22. v. Mts. der außerordentliche
Obergerichtsrath Johannes Carl Heinrich Dähnhardt in Glückstadt zum ordentlichen Plath in
Holsteinischen Obergericht ernannt und die für denselben in dieser Eigenschaft ausgefertigte Bestallung
unter selbigem Datum unterzeichnet worden.
019. 8
Unter dem 20. v. M., hat die Kaiserlich K. Oesterreichische und Königlich Preußische oberste
Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg den Hauptprediger an der St. Marien-
Kirche in Flensburg, Peters, der Functionen eines constituirten Probsten der Probstei Flensburg enthoben
und gleichzeitig den Hauptprediger an der St. Johannis-Kirche daselbst, Oberkirchenrath Volquarts, zum
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Kirchenprobsten der Probstei Flensburg ernannt. allo
Von der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen und Königlich Preußischen obersten Civilbehörde
der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg ist unter dem 18ten Februar d. J. der Schloß-
gärtner Friedrichsen in Glücksburg auf sein desfälliges Ansuchen, vom 1sten März d. I. angerechnet,
von seinem Dienste entlassen worden.
mat di 1881 on 08.01 grudi?
Unter dem 7ten Januar ist von der Kaiserlich K. Oesterreichischen und Königlich Preußischen
obersten Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig Holstein und Lauenburg der Untergerichtsadvocat
Georg Johann Wilhelm Dose in Meldorf zum Ober- und Landgerichtsadvocaten für das Herzog=
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thum Holstein ernannt worden.
de schinistla giureshi
Anzulegende Apotheke.
behörde der Herzogthümer SchleswiDesterreichischen egung einer fünften Apotheke in der
Nachdem durch Verfügung der Kaiserlich K. Desterreichischen und Königl. Preußischen obersten Civil-
und Lauenburg die
Stadt Altona an einem näher zu bestimmenden Plaze im nördlichen Theile der Stadt unterm 17. d. M.
genehmigt worden, werden Bewerber um das gegen Erlegung einer Recognition von 10,000 & Courant
an die Kieler Universität zu ertheilende desfällige Privilegium hiedurch aufgefordert, ihre an die Kaiserlich
Königl. Oesterreichische und Königlich Preußische oberste Civilbehörde zu richtenden Gesuche binnen 6 Wochen
a dato an das unterzeichnete Collegium einsenden zu wollen.
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Kiel, den 27. Februar 1865.91
0
Das Herzogliche Schleswig-Holsteinische Sanitätscollegium.d
Dr. Behn. C. Himly.
pudenal mi chilimmai
Litzmann.
Kirchner.
Bartels.
all midagi m
13h 8.00
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Quartals- oder Jahres-Abonnenten können dieses Blatt zu dem Preise von 23 Crt. für den Bogen durch
fämmtliche Postcomtoire und Expeditionen beziehen.
Druck des Taubſtummen-Inſtituts in Schleswig.

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