Ordinance, concerning the abolition of the declaration requirement for money and value shipments, and Circular concerning the establishment of new post expeditions and routes in the Schleswig-Holstein postal district.

1865-02-27 · Ordinance · 1865 · 1865_02_27

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Verordnungsblatt
201
dubbar für
Schleswig-Holstein und Lauenburg.
8tes Stück.
Schleswig, den 9. März.
1865.
Erste Abtheilung.
№ 29. Verordnung, betreffend die Aufhebung des Declarationszwangs für
Geld- und Werthsendungen.
Unter Aufhebung aller für Schleswig-Holstein resp. Lauenburg geltenden entgegenstehenden Bestimmungen:
fbebung aller für
als namentlich des Placats vom 16. Juni 1809, betreffend das Verbot von Geldversendungen mit den
Briefposten, der Anmerkung 6 zu der Tare für die Frachtposten vom 9. December 1836, betreffend die
Verpflichung der Aufgeber, die abzusendenden Sachen nach dem Werth richtig anzugeben und die widri-
genfalls zu gewärtigenden Confiscationen, Muleten und Strafgelder; ferner des ersten Absatzes im § 5 der
Patente vom 17. Juni 1853 und 24. Mai 1854, betreffend Postversendungen enthaltend die Verpflichtung
der bei in von
vom 17.
der Absender, bei Versendungen, in denen Sachen von Werth befindlich, den wirklichen Werth anzugeben;
ferner der Bestimmung unter Abschnitt I. des S 11 dieser Patente, daß Münze, Bancozettel oder andere
auf den Inhaber lautende Valuta, nur als Frachtpostsachen versandt werden können; endlich der Bestim=
mung in dem S 10 des unterm 16. Juli 1864, zunächst für das Herzogthum Schleswig erlassenen, durch
unsere Verfügung vom 21. December 1864 auf den ganzen Schleswig-Holsteinischen Postbezirk ausgedehn-
ten Reglements, betreffend die Behandlung unbestellbarer Briefe c. dahin lautend: „Undeclarirt vorge-
fundene Gelder 2c., welche nach dem Placat vom 16. Juni 1809 der Confiscation verfallen sollen, sind
zur Postcasse zu vereinnahmen" wird hierdurch Folgendes festgesetzt und verordnet:
Bei Geld- und W
11 dieſer Patente en w vzettel anzugeben;
Bei Geld- und Werthsendungen bleibt es dem Absender freigestellt, den Werth der Sendung
entweder nach dem wahren Werthe, oder nur theilweise oder gar nicht zu declariren.
oder nur theilweise Abſender
Die Bestimmungen in den vorgedachten Patenten, betreffend die Gewährleistung des Postwesens
für declarirte Postversendungen, gelten bis weiter unverändert.
chilidai
Diese Verordnung tritt mit dem 15. März d. J. in Kraft.
Die Schleswig-Holsteinische Ober-Post-Inspection ist mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt.
Schleswig, den 27. Februar 1865.
Die Kaiserlich K. Defterreichische und Königlich Preußische oberste
Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg.
Frhr. v. Halbhuber.
Frhr. v. 3edlitz.

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8tes Stücf.
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№ 32. Circulair Nr. 1865) an sämmtliche Post-Anstalten in dem Schleswig-
Holsteinischen Post-Bezirke.
mae aindian h
In Hanerau wird mit dem 1sten März d. J. eine Posterpedition in's Leben treten. Es wird eine
tägliche Brief, Fracht- und Personenpost zwischen Itzehoe, Hanerau und Heide eingerichtet werden und
find deshalb vom 1sten März d. J. ab nach Hanerau bestimmte Brief- und Frachtpostsachen direct zu
fartiren und lettere unter Hinzurechnung von 3 Meilen für die Entfernung zwischen Jpehve, resp.
Heide und Hanerau zu tariren. Die Meilentabellen der Postanstalten sind hiernach zu vervollständigen.
Die vorgedachte Post wird folgendermaaßen coursiren:
aug Shar
aus Jeboe 10 Uhr V.-M.,
in Hanerau 12 40 Min. N.-M.,
"
en aus Hanerau 12 2 " 55 "N.-M.,inde d
"
40
N.-M.,
"
aus Heide 11 Uhr 45 Min. Nachts,
"
"
früh,
"
in Hanerau 2 30
aus Hanerau 2
u 2 " 45"
in Jhehve
haus
1
in Heide 3
union mil Die Entfernungen betragen: all
Zwischen Hanerau und Schenefeldt 11 Meilen,
"25"
olla.
dag 16
"
"
31
"
Izehoe 3"
Albersdorf 1
"Nordhastedt 2
Heide
"
11
"
"
"
"
"
"
"
In Verbindung mit den Eisenbahnzügen 11 Vorm. von Altona, 82 Vorm. von Flensburg und
12 Mittags von Kiel wird vom 1. März a. c. ab eine Brief- und Personen- Post zwischen Isehve
und der Eisenbahn-Station Horst (Hackelshörn) mit folgenden Courszeiten eingerichtet werden:
aus Jpehve
in Horst
naus „
Jund
"
in Horst
12 Uhr Mittags, adm
1
"
45 Min. Nachm.
1,558,
in Hackelshörn 2
"
10 "
"
aus Hackelshörn 2 Uhr 40 Min. Nachm.,
in Horst
aus,
2
"
55mdm
35
"
in zehoe 4, 50
Die Entfernung zwischen Ihehve und Horst beträgt 21 Meilen, mon
zwischen Horst und Hackelshörn, thi
Vom 1. Februar d. J. ab ist eine Briefsammlungsstelle in Hohenwestedt errichtet. Diese Brief-
sammlungsstelle ist der Posterpedition in Nemmels untergeordnet. Zwischen Kellinghusen und Hohen-
westedt findet 2 Mal wöchentlich, Mittwochs und Sonnabends, eine Postverbindung statt, an den übrigen
5 Tagen werden die Postsachen zwischen Nortorf und Hohenwestedt durch einen Boten befördert. Brief-
und Frachtpostsachen sind daher vom 1sten März d. J. ab nach Maaßgabe der vorgedachten Verbindung
auf Kellinghusen resp. Nortorf zu fartiren.
Mit dem 1sten März a. c. wird in Gielsbro eine Briefsammlung in Wirksamkeit treten, welche
mit dem Postamt in Hadersleben in Verbindung stehen und diesem Postamt untergeordnet werden wird.
Die Entfernung zwischen Hadersleben und Gielsbro beträgt 51 Meilen.
Kiel, den 27. Februar 1865.
Schleswig-Holsteinische Ober-Post-Inspection.
Zschüschner.
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8tes Stück.
gimmi Personal - Chronik.
Die Kaiserlich Königlich Oesterreichische und Königlich Preußische oberste Civilbehörde der Herzog-
thümer Schleswig-Holstein und Lauenburg hat mittelst Schreibens vom 17ten v. Mts. den Pastor adj.
Christian Wommelsdorff-Friederichsen in Jevenstedt zum Diaconus in Hohenwestedt ernannt.
Unter dem 17ten d. M., hat die Kaiserlich Königlich Desterreichische und Königlich Preußische
oberste Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg genehmigt, daß die Candidaten
Claus Friedrich Carl Hasselmann aus Dänischenhagen, Carl Friedrich Valentin Blick aus
Schöningen, Adolph Christian Schroedter aus Altgabedorf und als Suppleanten die Candidaten
Hans Hinrich Nicolaus Schacht aus Nieriz und Georg Baez aus Oſchaz der Gemeinde zu
Krummendieck zur Wahl eines Predigers präsentirt werden.
Von der Kaiserlich K. Oesterreichischen und Königlich Preußischen obersten Civilbehörde der Herzog-
thümer Schleswig-Holstein und Lauenburg sind ernannt worden:
30120 1
unterm 20. Februar d. J. der Zollassistent Lange zu Wandsbeck zum dritten Controleur bei
dem Zollamt auf dem
dem Zollamt auf dem Bahnhofe zu Altona; b
unterm 24. Februar d. J. der Zollassistent Brennecke in Elmshorn zum Zollcontroleur in Neustadt.
on
od
Die V
Prodeadlie
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dem modo Erledigte Postmeisterftelle.
Postmeister-Stelle i
in Eutin ist vacant und soll wieder besetzt werden.
Die Einnahme beträgt, einschließlich der bis weiter bewilligten Zulage, 3652 8/3 jährlich, die
36528
ungewissen Einnahmen sind der Postcasse zu vereinnahmen, die Comtoirausgaben dagegen aus der Postcasse
zu verausgaben.
100
Die von dem Postmeister zu bestellende Caution beträgt 2700 & und ist entweder durch Baar-
maddalibing ni
zahlung oder Deponirung sicher fundirter Werthpapiere beizubringen. Of
Bewerber um diese Stelle, zu welcher sich auch Großherzoglich Oldenburgische Unterthanen, die
sich dazu qualificiren, melden können, haben ihre an die Kaiserlich K. Oesterreichische und Königlich Preußische
oberste Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg zu richtenden Gesuche innerhalb
14 Tagen bei der Schleswig-Holsteinischen Ober-Post-Inspection in Kiel einzureichen.
Kiel, den 2. März 1865. de
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sämmtliche Postcomtoire und Expeditionen beziehen.
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