Proclamation, concerning the protection of telegraph installations from damage.

1865-03-23 · Proclamation · 1865 · 1865_03_23

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13tes Stück.
№ 52. Bekanntmachung.
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Seitens der Telegraphenverwaltung ist mehrfach bei der Landesregierung darüber Beschwerde geführt
worden, daß die Telegraphenanlagen, insbesondere die Isolatoren muthwillig durch Steinwürfe 2c.
beschädigt würden; neuerdings sind namentlich solche Beschädigungen an der Linie von Kiel nach Burg
auf Fehmarn vorgekommen.
In dieser Anleitung wird sämmtlichen Polizeibehörden, insbesondere denjenigen der Districte,
durch welche die letztgenannte Telegraphenlinie geht, aufgegeben, durch die Polizei- und Ortsofficialen
kräftigst auf Vermeidung solchen Unfugs hinwirken zu lassen und gegen ergriffene Thäter nach der Vor-
schrift der bezüglichen Anordnungen mit Strenge einzuschreiten.
Schloß Gottorf, den 23. März 1865.
Schleswig-Holsteinische Landesregierung. Nie link
Stemann.
dadadiivid mida Lesser I. v. Stemann.
Lucht.
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