Circular to all post offices in the Schleswig-Holstein postal district, concerning steamship routes to Norway, new newspapers, and the establishment of a post expedition in Schönberg.

1865-03-24 · Circular · 1865 · 1865_03_24

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15tes Stück.
№ 61. Circulair (Nr. 12/1865) an sämmtliche Post-Anstalten in dem Schleswig-
Holsteinischen Post-Bezirke.
Unter Bezugnahme auf die Mittheilung im pass. 2 des Circul. No. 11 pro 1865 wird den Postanstalten
hierdurch eröffnet, daß die nordenfjeldschen und bergenschen Dampfschiffe Hakon-Jarl, Jupiter, Nordstjernen
und Nidelven, welche Sonntags in Hamburg eintreffen und Freitags von da wieder abgefertigt werden,
sowohl auf der Route nach Norwegen als nach Hamburg folgende Häfen anlaufen: Christiansund,
Molde, Aalesund, Bergen, Stavanger, Christiansand, ferner: Beian, Havn, Edö,
Moldöen, Floröen, Lervig, Mosterhavn, Hougesund, Kobbervig, Egersund, Flekke=
fjord, Farsund und Kleven (Mandal).
Ja
In Stelle des unter dem Titel „Nessel" bisher erschienenen Blattes wird vom 1. April a. c. ab
von W. Marr in Hamburg ein wöchentlich 3mal, nämlich jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend,
erscheinendes Blatt unter dem Titel „Der Beobachter an der Elbe" herausgegeben werden. - Der
Abonnementspreis für dieses Blatt beträgt inclusive der Postabgabe pro Eremplar 2 8ẞ vierteljährlich.
Im Kirchdorf Schönberg in der Probstei wird mit dem 1. April d. I. eine Posterpedition ins
Leben treten. Zwischen Kiel und Schönberg wird eine tägliche Brief- und Frachtpoft eingerichtet werden
und sind deshalb vom 1. April d. J. ab nach Schönberg bestimmte Brief- und Frachtpostsachen und zwar
die Letzteren mit directen Karten auf Schönberg dem Postamt in Kiel zuzuführen. Die Frachtpostsachen
sind unter Hinzurechnung von 3 Meilen für die Entfernung zwischen Kiel und Schönberg zu tariren.
Die Meilentabellen der Postanstalten sind hiernach zu vervollständigen.
Die vorgedachte Post wird folgendermaßen coursiren:
Aus Kiel
in Schönberg 5 Uhr 30 M. Nachmittags.
Laut Verfügung der K. K. Oesterr. und K. Preuß. obersten Civil-Behörde, vom 20. d. Mts., gelten
bis auf Weiteres die durch Verordnung vom 22. Januar d. J. Circ. No. 3/1865 pass. 2 für den Schleswig-
Holsteinischen Post-Bezirk gegebenen Vorschriften über die Beschaffenheit, Behandlung und Tarirung
der Sendungen unter Band auch auf den Postverkehr zwischen diesem Postbezirke und Lübeck.
pinkiel, den 24. März 1865.
1 Uhr 15 M. Nachmittags,
is thisut
Aus Schönberg 5 Uhr 30 M. Vormittags,
in Kiel 9 Uhr 45 M. Vormittags.
Jadu Die Schleswig-Holsteinische Ober-Poſt-Inspection.

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