Proclamation, concerning the establishment of a telegraph connection between Altona and Bergedorf.

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OCR transcription

Verordnungsblatt
de für
Schleswig-Holstein und Lauenburg.
190
16tes Stück.
Schleswig, den 6. April.
nohoijinimal sid
Erste Abtheilung.
1865.
ife.d.cf.mov sigla liti
№ 63. Bekanntmachung, betreffend die Anlegung einer Telegraphenverbindung
zwischen Altona und Bergedorf.
Nach einer Mittheilung der obersten Civilbehörde beabsichtigt das Obercommando des Besaßungscorps
eine directe Telegraphenverbindung erden die beikommenden Behörden ersucht, den Militairbehörden bei
In dieser Veranlassung
zwischen Altona und Bergedorf herzustellen.
der Ausführung der erforderlichen Arbeiten ihre Unterſtüzung zu gewähren, und wird zugleich den Privaten
unter Zusicherung eines Ersatzes der eventuellen Beschädigungen aufgegeben, den mit den gedachten Arbeiten
beauftragten Personen den Zutritt zu ihren Grundstücken zu gestatten sowie den Arbeiten kein Hinderniß
entgegen zu stellen.
Die Schonung der Anlage wird Allen und Jeden zur Pflicht gemacht und sind etwaige Be-
schädigungen der Leitungen nach Maßgabe der Verfügung vom 12. Januar 1854 und der Bekanntmachung
vom 9. Febrnar 1864 zu bestrafen.
Schloß Gottorff, den 1. April 1865.
And it fadende date chil
Schleswig-Holsteiniſche Landesregierung.h
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v. Stemann.
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