Proclamation, concerning the establishment of a telegraph connection between Altona and Bergedorf.
1865-04-01 · Proclamation · 1865 · 1865_04_01
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Verordnungsblatt de für Schleswig-Holstein und Lauenburg. 190 16tes Stück. Schleswig, den 6. April. nohoijinimal sid Erste Abtheilung. 1865. ife.d.cf.mov sigla liti № 63. Bekanntmachung, betreffend die Anlegung einer Telegraphenverbindung zwischen Altona und Bergedorf. Nach einer Mittheilung der obersten Civilbehörde beabsichtigt das Obercommando des Besaßungscorps eine directe Telegraphenverbindung erden die beikommenden Behörden ersucht, den Militairbehörden bei In dieser Veranlassung zwischen Altona und Bergedorf herzustellen. der Ausführung der erforderlichen Arbeiten ihre Unterſtüzung zu gewähren, und wird zugleich den Privaten unter Zusicherung eines Ersatzes der eventuellen Beschädigungen aufgegeben, den mit den gedachten Arbeiten beauftragten Personen den Zutritt zu ihren Grundstücken zu gestatten sowie den Arbeiten kein Hinderniß entgegen zu stellen. Die Schonung der Anlage wird Allen und Jeden zur Pflicht gemacht und sind etwaige Be- schädigungen der Leitungen nach Maßgabe der Verfügung vom 12. Januar 1854 und der Bekanntmachung vom 9. Febrnar 1864 zu bestrafen. Schloß Gottorff, den 1. April 1865. And it fadende date chil Schleswig-Holsteiniſche Landesregierung.h Lesser I. v. Stemann. side .aa V. solosaic mi and manga 8 mig i Lucht. S midsped to hij ind
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