Proclamation concerning the leveling of a railway line from Kiel via Eckernförde to Flensburg
1865-06-17 · Proclamation · 1865 · 1865_06_17
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Die Sei int ng ladd gidors ng bid dildlife i 6081 121 12131 № 123. Bekanntmachung, betr. das Nivellem Nivellement einer Eisenbahnlinie von Kiel über Eckernförde nach Flensburg Zufolge Rescripts der Kaiserlich Königlich Desterreichischen und Königlich Preußischen obersten Civil- behörde für die Herzogthümer Schleswig-Holstein und forde. Flensburg, zuſammengetretenen Comité die einer Eisenbahn in or Richtung gewerbung 13. b. Mts. iſt dem zur Herſtellung der = vom Erlaubniß zur Vornahme der nöthigen Vorarbeiten, namentlich des Nivellements der vorbezeichneten Linie mit der Verpflichtung zum Ersatz alles etwa dadurch verursachten Schadens ertheilt worden. 11 Vorstehendes wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kunde gebracht, daß den mit dem Nivellement zu beauftragenden Technikern und deren Gehülfen der freie Zutritt zu den Privatgrund- stücken zu gestatten und bei ihren ren Arbeiten kein Hinderniß entgegen zu stellen ist. (h
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156 33stes Stück. Zugleich wird die Schonung der auszustellenden Richtstangen und Merkpfähle Allen und Jedem ich wird die Scon zur Pflicht gemacht und ein willkührliches Ausnehmen und Versetzen derselben bei Vermeidung nachdrück- licher Ahndung untersagt. Schloß Gottorff, den 17. Juni 1865. Tlf Schleswig-Holsteinische Landesregierung. W. Rumohr. Ich E. Metzener.
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