Proclamation concerning the leveling of a railway line from Kiel via Eckernförde to Flensburg

1865-06-17 · Proclamation · 1865 · 1865_06_17

Page 1

1865_06_17_0001.jpg

1865_06_17_0001.jpg

OCR transcription

Die Sei
int ng ladd
gidors ng bid dildlife i
6081 121 12131
№ 123. Bekanntmachung, betr. das Nivellem
Nivellement einer Eisenbahnlinie von
Kiel über Eckernförde nach Flensburg
Zufolge Rescripts der Kaiserlich Königlich Desterreichischen und Königlich Preußischen obersten Civil-
behörde für die Herzogthümer Schleswig-Holstein und forde. Flensburg, zuſammengetretenen Comité die
einer Eisenbahn in or Richtung gewerbung 13. b. Mts. iſt dem zur Herſtellung
der
=
vom
Erlaubniß zur Vornahme der nöthigen Vorarbeiten, namentlich des Nivellements der vorbezeichneten Linie
mit der Verpflichtung zum Ersatz alles etwa dadurch verursachten Schadens ertheilt worden.
11 Vorstehendes wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kunde gebracht, daß den mit
dem Nivellement zu beauftragenden Technikern und deren Gehülfen der freie Zutritt zu den Privatgrund-
stücken zu gestatten und bei ihren
ren Arbeiten kein Hinderniß entgegen zu stellen ist.
(h

Page 2

1865_06_17_0002.jpg

1865_06_17_0002.jpg

OCR transcription

156
33stes Stück.
Zugleich wird die Schonung der auszustellenden Richtstangen und Merkpfähle Allen und Jedem
ich wird die Scon
zur Pflicht gemacht und ein willkührliches Ausnehmen und Versetzen derselben bei Vermeidung nachdrück-
licher Ahndung untersagt.
Schloß Gottorff, den 17. Juni 1865.
Tlf Schleswig-Holsteinische Landesregierung.
W. Rumohr. Ich
E. Metzener.

Notes

No notes yet.