Proclamation concerning the establishment of a telegraph connection between Wrist and Lockstedter Haide.

1865-07-15 · Proclamation · 1865 · 1865_07_15

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OCR transcription

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№ 149. Bekanntmachung, betreffend die Anlegung einer Telegraphenverbindung
zwischen Wrist und der Lockstedter Haide.
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Nach einer Mittheilung der obersten Civilbehörde beabsichtigt das Obercommando des Besaßungscorps
für die Dauer des Uebungslagers auf der Lockſtedter Haide von Wrißt aus eine Telegraphenleitung
dahin herzustellen.
In dieser Veranlassung werden die beikommenden Behörden ersucht, den Militairbehörden bei
der Ausführung der erforderlichen Arbeiten ihre Unterstügung zu gewähren, und wird zugleich den Privaten
unter Zusicherung eines Ersatzes der eventuellen Beschädigungen aufgegeben, den mit den gedachten
Arbeiten beauftragten Personen den Zutritt zu ihren Grundstücken zu gestatten, sowie den Arbeiten kein
Hinderniß entgegen zu stellen. E
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Die Schonung der Anlagen wird Allen und Jedem zur Pflicht gemacht und sind etwaige
Beschädigungen der Leitungen nach Maaßgabe der Verfügung vom 12. Januar 1854 und der Bekannt-
machung vom 9. Februar 1864 zu bestrafen.
Schloß Gottorff, den 15. Juli 1865.
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Schleswig-Holsteinische Landesregierung.
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