Proclamation concerning the establishment of a telegraph connection between Wrist and Lockstedter Haide.
1865-07-15 · Proclamation · 1865 · 1865_07_15
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#odni grudi hadi? aid plug-18 M song and weite Abtheilung. anisms mig № 149. Bekanntmachung, betreffend die Anlegung einer Telegraphenverbindung zwischen Wrist und der Lockstedter Haide. Se T Nach einer Mittheilung der obersten Civilbehörde beabsichtigt das Obercommando des Besaßungscorps für die Dauer des Uebungslagers auf der Lockſtedter Haide von Wrißt aus eine Telegraphenleitung dahin herzustellen. In dieser Veranlassung werden die beikommenden Behörden ersucht, den Militairbehörden bei der Ausführung der erforderlichen Arbeiten ihre Unterstügung zu gewähren, und wird zugleich den Privaten unter Zusicherung eines Ersatzes der eventuellen Beschädigungen aufgegeben, den mit den gedachten Arbeiten beauftragten Personen den Zutritt zu ihren Grundstücken zu gestatten, sowie den Arbeiten kein Hinderniß entgegen zu stellen. E .@.130008 Die Schonung der Anlagen wird Allen und Jedem zur Pflicht gemacht und sind etwaige Beschädigungen der Leitungen nach Maaßgabe der Verfügung vom 12. Januar 1854 und der Bekannt- machung vom 9. Februar 1864 zu bestrafen. Schloß Gottorff, den 15. Juli 1865. #ing Schleswig-Holsteinische Landesregierung. 82-nd dan Tie IIIX .. Stemann. notind .01 - . IV gd Lucht. E $12
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