Circular concerning the repeal of old and introduction of new postage stamps for postal traffic with the German Postal Union and Denmark.
1865-08-18 · Circulair · 1865 · 1865_08_18
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37/ № 197. Circulair (No. 1865) an sämmtliche Postanstalten in dem Schleswig- No Holsteinischen Post-Bezirk.digitalcm midated. S oblig Die R. R. Deterringhi in core and chlor ie K. K. Oesterr. und K. Preuß. oberste Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauen- burg hat laut Rescripts vom 27. Juli d. J. die im Geseß- und Verordnungsblatt für Holstein und Lauenburg Nr. 35/1864 erlassene Bekanntmachung der vormaligen Landesregierung in Kiel vom 27. April v. J. wonach zur Frankirung mail marken rankirung der Briefe nach dem Deutsch-Desterreichischen Postvereine Postfrei- A due 208 marken auf 1 Schilling lautend in der Weise verwandt werden können, das selbige gleich losmik fo1 Silbergroschen zu rechnen sind, no otroct aufgehoben und bestimmt, gindagi hon hadmisie nou in manis si ale jistalsiqisd antoninisfila
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51stes Stück. 299 daß für den Postverkehr der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg mit dem Gebiete des Deutschen Postvereins Briefmarken zum Werthe von 13 Schilling eingeführt werden sollen. dig en silmusid nadmoji od sil sollen.tidig un Die Postanstalten haben inzwischen einen angemessenen Vorrath solcher Freimarken erhalten. Die fernere Verwendung von Freimarken à 11 Schilling für den Postverkehr mit dem Gebiete des Deutschen Postvereins hat deshalb zur Folge, daß in den Fällen, in welchen die verwendeten Freimarken den tarif= mäßigen Portosas nicht vollkommen decken, die mit Freimarken ungenügend frankirten Briefe als unfrankirte Briefe, jedoch mit Zuguterechnung der verwendeten Freimarken tarirt werden, so daß der in der Tare für einen unfrankirten Brief fehlende Betrag von dem Adressaten eingezogen wird. Aus- nahmsweise ist die Verwendung von Freimarken à 14 Schilling nur noch zur Frankirung von Briefen 2c. nach Mecklenburg-Schwerin, incl. Schönberg, zulässig. (cf. Anl. A. zum Circular 35/1865 Schluß- bemerkung zu B. 3.) Die Freimarken zu 13 Schilling von weißem Papier mit lilla farbenem Druck werden von den Postanstalten pro Bogen à 100 Stück für 8 Mark und einzeln je 3 Stück für 4 Schillinge verkauft. 110 m Die K. K. Desterr. und K. Preuß. oberste Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg hat laut Rescripts vom 6. Juli d. J. die Einführung von Freimarken zum Werthe von 2 Schillingen pro Stück zur Frankirung der Briefe nach Dänemark verfügt. Den Postanstalten ist ein angemessener Vorrath solcher Freimarken von weißem Papier mit blauem Druck zugestellt worden. Der Verkaufspreis dieser Marken ist pro Stück 2 Schilling und pro Bogen à 100 Stück 12 Mark 8 Schilling. Kiel, den 18. August 1865. 11070-0790 dangalas en die Schleswig-Holsteinische Ober-Post-Inspection.
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