Ordinance concerning the introduction of new postage stamps for the Duchy of Schleswig following the separation of postal administration.
1865-09-21 · Verordnung · 1865 · 1865_09_21_DE
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-No 7. Verordnung. In Folge der Trennung der Verwaltung des Schleswigschen und des Holſteinischen Postwesens treten die bisherigen gemeinschaftlichen Freimarken für Schleswig-Holstein à Schilling, 113, 13, 23 und 4ẞ mit ultimo October cr. für das Herzogthum Schleswig außer Cours und werden vom 1. November c. ab nur nachstehende, mit der Bezeichnung ,,Herzogthum Schleswig" versehene Freimarken zur Frankirung von Postsendungen daselbst benußt werden können. Schillings Freimarken mit grüner Farbe.m 2 Schillings Freimarken mit blauer Farbe. mit lilla 4 (3 Sgr.), mit brauner 11 " " " (1 Sgr.)" mit rosa Die Schleswigsche Post-Direction ist mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt. Schleswig, den 21. September 1865. 6081 81 130 Der Königl. Preuß. Civilcommiffarius für das Herzogthum Schleswig. (gez.) Freiherr D. 3edliz.
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