Ordinance concerning the introduction of new postage stamps for the Duchy of Schleswig following the separation of postal administration.

1865-09-21 · Verordnung · 1865 · 1865_09_21_DE

Page 1

1865_09_21_DE_0001.jpg

1865_09_21_DE_0001.jpg

OCR transcription

-No 7. Verordnung.
In Folge der Trennung der Verwaltung des Schleswigschen und des Holſteinischen Postwesens treten
die bisherigen gemeinschaftlichen Freimarken für Schleswig-Holstein à Schilling, 113, 13, 23 und
4ẞ mit ultimo October cr. für das Herzogthum Schleswig außer Cours und werden vom 1. November c.
ab nur nachstehende, mit der Bezeichnung
,,Herzogthum Schleswig"
versehene Freimarken zur Frankirung von Postsendungen daselbst benußt werden können.
Schillings Freimarken mit grüner Farbe.m 2 Schillings Freimarken mit blauer Farbe.
mit lilla
4 (3 Sgr.), mit brauner
11
"
"
" (1 Sgr.)" mit rosa
Die Schleswigsche Post-Direction ist mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt.
Schleswig, den 21. September 1865.
6081
81 130
Der Königl. Preuß. Civilcommiffarius für das Herzogthum Schleswig.
(gez.) Freiherr D. 3edliz.

Notes

No notes yet.