Circular from the General Post Directorate to all post offices, concerning the increased price of the Collegialzeitung.

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71. Verfügung an das Hüttener Amthaus zu Schleswig, und
1809.
71.
an die Deputirten der ersten und zweyten Hälfte des Dani- 2. May.
schen Wohlder und des Schwansener adelichen Güter-
districts, betr. die, den Landmessern Hey ihren geographi-
schen Aufmessungen, zu leistende Unterstüßung *).
Namens Sr. Königl. Majestät. Die Landinspectoren Bruun
und Ellung, und die Landmesser Wolff Werkmeister und Gudme sind
von der Königl. Gesellschaft der Wissenschaften in Kopenhagen beauf
tragt, vom Monate May d. J. an, in den Dänischen Wohlder und
Schwansener adelichen Districten, so wie in den Gegenden längst dem
Schleswig Holsteinischen Kanal, geographische Aufmessungen vorzu-
nehmen, und haben darum gebeten, daß ihnen von den Oberbeamten
und Districtsdeputirten zu diesem Unternehmen die nöthige Hülfe und
Beförderung geleistet werden möge. Diejenigen Oberbeamten und
Districtsdeputirten, an welche diese Verfügung gelanget, haben daher
dafür zu sorgen, daß gedachten Beauftragten die zu diesem Geschäfte
erforderliche Unterstüßung, auf ihr Verlangen, gegeben werde.
Urkundlich c. Gegeben 2c. Gottorf den 2ten May 1809
72. Circular der Generalpostdirection an sämtliche Postämter,
betr. den erhöheten Preis der Collegialzeitung.
Wenn Se. Königl. Majestät, auf allerunterthänigste Vorstellung
der Generalpostdirection, mittelst Höchster Resolution vom 6ten v. M.,
*) Eine gleiche Verfügung ergieng am 4ten May aus dem Holsteinischen Obers
gericht für die Amthäuser zu Rendsburg, Kiel und Cronshagen, an die
Kieler Districtsdeputirten, den Gutsbesizer von Hanerau und die Landvogs
tey in Norderdithmarschen.
1809.
2. May.
72.

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1809.
72.
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allergnädigst zu genehmigen geruhet haben: daß der Preis der Collegial
2. May. zeitung, vom isten April d. I. an, und so lange als die jeßigen hohen
Preise des Papiers fortdauern, für die Abonnenten außerhalb Kopenha
gen um 1 Rthlr. erhöhet werden möge, mithin der Jahrgang 4 Rthlr.
kosten wird, so wird solches hiedurch dem Königl. Postcomtoir, unter
dem Benfügen: daß es hievon 24 Schill. für die Vertheilung und Ein
caffirung für sich zu behalten, und die übrigen 3 Rthlr. 24 Schill. auf
die gewöhnliche Weise der Generalpostcasse zur Einnahme zu berechnen
hat, zur Nachricht und weiteren Bekanntmachung an diejenigen, die es
angeht, zu erkennen gegeben.
Generalpostdirection den 2ten May 1809.
Hellfried. Lange. Harbou. Monrad. Rofenvinge - Kolderup.
Thaysfen.
1809.
4. May.
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73. Circularverfügung an sämtliche Oberbeamte, Prälaten
und Districtsdeputirte, betr. die den Aufsehern der Feld-
post : Estafetten bewilligte Vergütung für Schreibmate-
rialien.
Namens Sr. Königl. Majestät. Se. Königl. Maj. haben
allergnädigst verordnet: daß den Aufsehern bey dem Feldpostwesen in den
sämtlichen Städten der Herzogthümer (Riel ausgenommen), so wie auch
an solchen Stellen außer den Städten, welche nach dem Atteste des Feld:
postamts auf die Berechnung, so monatlich eingesandt wird, in dieser
Rücksicht mit den Städten in selbige Classe können gerechnet werden,
vom Anfange des vorigen Monats 2 Rthlr. für Schreibmaterialien
zuges
standen werden solle, (und daß dieses, in so ferne es Rendsburg be:
trift, für die seit dem 16ten October 1807 verflossene Zeit geltend
seyn solle),

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