Circular from the General Post Directorate to all post offices, concerning the increased price of the Collegialzeitung.
1809-05-02 · Circular · 1809 · 1809_072_05_02
OCR transcription
93 71. Verfügung an das Hüttener Amthaus zu Schleswig, und 1809. 71. an die Deputirten der ersten und zweyten Hälfte des Dani- 2. May. schen Wohlder und des Schwansener adelichen Güter- districts, betr. die, den Landmessern Hey ihren geographi- schen Aufmessungen, zu leistende Unterstüßung *). Namens Sr. Königl. Majestät. Die Landinspectoren Bruun und Ellung, und die Landmesser Wolff Werkmeister und Gudme sind von der Königl. Gesellschaft der Wissenschaften in Kopenhagen beauf tragt, vom Monate May d. J. an, in den Dänischen Wohlder und Schwansener adelichen Districten, so wie in den Gegenden längst dem Schleswig Holsteinischen Kanal, geographische Aufmessungen vorzu- nehmen, und haben darum gebeten, daß ihnen von den Oberbeamten und Districtsdeputirten zu diesem Unternehmen die nöthige Hülfe und Beförderung geleistet werden möge. Diejenigen Oberbeamten und Districtsdeputirten, an welche diese Verfügung gelanget, haben daher dafür zu sorgen, daß gedachten Beauftragten die zu diesem Geschäfte erforderliche Unterstüßung, auf ihr Verlangen, gegeben werde. Urkundlich c. Gegeben 2c. Gottorf den 2ten May 1809 72. Circular der Generalpostdirection an sämtliche Postämter, betr. den erhöheten Preis der Collegialzeitung. Wenn Se. Königl. Majestät, auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection, mittelst Höchster Resolution vom 6ten v. M., *) Eine gleiche Verfügung ergieng am 4ten May aus dem Holsteinischen Obers gericht für die Amthäuser zu Rendsburg, Kiel und Cronshagen, an die Kieler Districtsdeputirten, den Gutsbesizer von Hanerau und die Landvogs tey in Norderdithmarschen. 1809. 2. May. 72.
OCR transcription
1809. 72. 94 allergnädigst zu genehmigen geruhet haben: daß der Preis der Collegial 2. May. zeitung, vom isten April d. I. an, und so lange als die jeßigen hohen Preise des Papiers fortdauern, für die Abonnenten außerhalb Kopenha gen um 1 Rthlr. erhöhet werden möge, mithin der Jahrgang 4 Rthlr. kosten wird, so wird solches hiedurch dem Königl. Postcomtoir, unter dem Benfügen: daß es hievon 24 Schill. für die Vertheilung und Ein caffirung für sich zu behalten, und die übrigen 3 Rthlr. 24 Schill. auf die gewöhnliche Weise der Generalpostcasse zur Einnahme zu berechnen hat, zur Nachricht und weiteren Bekanntmachung an diejenigen, die es angeht, zu erkennen gegeben. Generalpostdirection den 2ten May 1809. Hellfried. Lange. Harbou. Monrad. Rofenvinge - Kolderup. Thaysfen. 1809. 4. May. 73 73. Circularverfügung an sämtliche Oberbeamte, Prälaten und Districtsdeputirte, betr. die den Aufsehern der Feld- post : Estafetten bewilligte Vergütung für Schreibmate- rialien. Namens Sr. Königl. Majestät. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst verordnet: daß den Aufsehern bey dem Feldpostwesen in den sämtlichen Städten der Herzogthümer (Riel ausgenommen), so wie auch an solchen Stellen außer den Städten, welche nach dem Atteste des Feld: postamts auf die Berechnung, so monatlich eingesandt wird, in dieser Rücksicht mit den Städten in selbige Classe können gerechnet werden, vom Anfange des vorigen Monats 2 Rthlr. für Schreibmaterialien zuges standen werden solle, (und daß dieses, in so ferne es Rendsburg be: trift, für die seit dem 16ten October 1807 verflossene Zeit geltend seyn solle),
Notes
No notes yet.