Circular (No. 35) to all Post Offices in the Schleswig Postal District.
1865-10-21 · Circular · 1865 · 1865_10_21_DE
OCR transcription
Bweite Abtheilung. 50 № 35. Circular (No. 5% 1865) an sämmtliche Postanstalten in dem Schleswigschen Post-Bezirke. Nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen General - Post-Amts, d. d. Berlin den 17. October a. c. sind in den Portosäßen, welche von der Schleswigschen Postverwaltung für die im Einzel-Transit durch Preußen beförderte frankirte Correspondenz aus Schleswig nach fremden Staaten, so wie für die unfrankirte Correspondenz aus fremden Staaten nach Schleswig an Preußen zu vergüten sind, mehrfache Veränderungen eingetreten, in deren Folge nachstehende Berichtigungen der Nachweisung der fremden Portosäße (Circular No. 35 pro 1865, Beilage zur provisorischen Portotare für den Verkehr mit dem Preußischen Postgebiete 2c.) vorzunehmen sind:
OCR transcription
46 9tes Stück. a) Seite 2: Greißen. unter 14, Türkei ist sub III. der Ort:,,Tekutsch zu streichen. b) Seite 3: unter 4, Großbritannien und Irland ist in der Colonne,,Waarenproben" der Vermerk: „keine Ermäßigung“ zu streichen und dafür zu setzen: c) Seite 5: » pro Loth incl. Sgr." in der Anmerkung 9 zu streichen: Sgr.; dafür zu setzen: Sgr. 12 9 " " " " " " " 15 " " " " " " " 27 21 " " " " " th " 38 30 " " " " " " in der Anmerkung 10 zu streichen: Sgr.; dafür zu setzen: Sgr. in der Anmerkung 11 zu streichen: Sgr.; dafür zu setzen: Sgr. 17 12 " " " " " " 27/11 " " " 19/0 " 38 27 " " " " " " 55 38 " " " " " Die Postanstalten werden veranlaßt, die Nachweisung der fremden Portosäße, Beilage zu Circular No. 35 pro 1865 entsprechend zu berichtigen, auch das betheiligte Publikum speciell von den, nach Vorstehendem eingetretenen Tarermäßigungen für Waarenproben nach England und für Kreuzbandsendungen nach transatlantischen Ländern, via England in geeigneter Weise zu benachrichtigen. Im Verfolg des Circulars No. 48/1865 passus 5 wird hierdurch behufs Beseitigung etwaiger Zweifel bekannt gemacht, daß die früher für das Herzogthum Schleswig allein gültigen Freimarken mit grüner Farbe zu 1 nach Maaßgabe des Circulars No. 41/1864 passus 8 den gemeinschaftlichen Freimarken gleichgestellt sind und daher ebenso, wie diese, gegen neue Freimarken werden umgetauscht werden können. Schleswig, den 21. October 1865. Die Schleswigsche Postdirection. Zschüschner.
OCR transcription
9tes Stück. Personal-Chronik. 47 Unter tem 14. d. M. ist der constitutirte Polizeimeister in Flensburg, Hoë, seiner bisherigen Functionen enthoben und dagegen der constitutirte Landvogt der Landschaft Stapelholm, Tiedemann, als Polizeimeister, Rathsverwandter und Rechnungsführer der Brandkasse der Stadt Flensburg constituirt worden. Der Gerichtsschreiber der Schlur-Harde, Andreas Larsen Jissen, ist unter dem 15. d. M. mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Bürgermeisters, Stadtsecretairs, Polizeimeisters und Stadtvogts. der Stadt Tondern interimistisch beauftragt worden. Der bisherige constitutirte Amtmann auf Fehmarn, Graf L. Reventlow, ist unter dem 17. d. M. als Amtmann der Aemter Husum und Bredstedt, Oberstaller und Oberdeichgraf der Landschaften Eiderstedt und Pellworm, Oberdirector der Städte Husum, Tönning und Garding, sowie Commissair für die Güter Mirebüll und Hoyerswort und die in den gedachten Aemtern und Landschaften belegenen Koege - und an dessen Stelle der Bürgermeister in Burg, Justizrath Boie, als Amtmann des Amtes Fehmarn constituirt. www Vermischte Nachrichten. Von der Administration des adeligen Guts Seekamp zu Stift, ist mit Genehmigung der Regierung der Pächter Adolph Schmidt zu Stift mit der interimischen Wahrnehmung der gutsobrig= keitlichen Geschäfte in dem adeligen Gute Seekamp an Stelle des mit diesen Geschäften bisher beauftragt gewesenen, jetzt verstorbenen Inspectors Liweh bis zur definitiven Wiederernennung eines neuen Guts- inspectors beauftragt worden. Von der vormaligen K. K. Oesterreichischen und K. Preußischen obersten Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig-Holstein und Lauenburg ist unter dem 14. August d. J. dem Candidaten der Feldmeßkunst Theodor Conrad Reimers aus Schwochel eine Bestallung als Landmesser für die genannten drei Herzogthümer und unter dem 19. s. M. dem Candidaten der Feldmeßkunst Adolph Ernst Nicolaus Claudius aus Bleckendorf eine Bestallung als Landmesser für die Herzogthümer Schleswig-Holstein ertheilt worden. Steckbrief. In der Nacht vom 15. zum 16. October c. ist aus dem Untersuchungs - Arrest im 2ten Stock- werk hiesiger Hauptwache ausgebrochen und desertirt, der Musketier Maychrzak der Sten Compagnie Aten Posen'schen Infanterie-Regiments № 59. Signalement: Vor- und Zunamen: Vincent Maychrzak. Geboren den 11. Januar 1842. Geburts- ort: Karminek, Kreis: Pleschen, Regierungsbezirk: Posen. Profession: Schmied. Religion: katholisch. Alter 23 Jahr 9 Monat. Größe: 5 Fuß, 3 Zoll, 3 Strich, Haare schwarz, Stirn: niedrig, Augenbrauen: schwarz, Augen: graublau, Nase: gewöhnlich, Mund: breit, Bart: im Entste= hen, Geficht: breit, Kinn: proportionirt. Gesichtsfarbe: blaß. Statur: untersett. Sprache: deutsch und polnisch. Besondere Kennzeichen: Keine.
OCR transcription
48 9tes Stück. Bekleidung: ein Waffenrock mit gelben Schulterklappen, worauf die Nummer 59, eine Tuchhose, eine Feldmüge ohne Cocarde, ein paar Stiefeln, ein blaugestreiftes Calicot-Hemd. Alle Militair- und Civil-Behörden werden dienstergebenst ersucht, auf genannten Deserteur vigi- liren zu lassen und im Betretungsfalle denselben hierher abliefern zu wollen. Königlich Preußische Commandantur. dasdo v. Kaphengst, General-Major und Commandant. Oeffentliche Vorladung. C Der Musketier Joseph Bukowski der 6. Compagnie 4ten Posen'schen Infanterie-Regiments № 59, am 17. Januar 1838 zu Rososzyce, Kreis Adelnau Regierungsbezirk Posen geboren, katholischer Religion, von Profession Knecht, und der Füsilier Adolph Bur der 11. Compagnie desselben Regiments, am 29. Mai 1842 zu Schrimm im Regierungsbezirk Posen geboren, evangelischer Religion, von Profession Tapezierer, welche am 22. September d. J. gemeinschaftlich aus dem Untersuchungs-Arrest der Haupt- wache hierselbst entsprungen sind, werden hiedurch vorgeladen, sich spätestens am 10. Februar 1866, Vormittags 11 Uhr im Militair Gerichts-Lokal auf der Hauptwache hierselbst einzufinden, widrigenfalls die gegen sie wegen Deſertion eingeleitete Untersuchung geschlossen, sie für Deserteure erklärt und jeder zu einer Geldbuße von 50 bis 1000 Thalern verurtheilt werden wird. Rendsburg, den 23. October 1865. October 1865. 1865@th Königlich Preußisches Commandantur-Gericht. von Kaphengst, General-Major und Commandant. Perels, Auditeur. .CC . ainety Quartals- oder Jahres-Abonnenten können dieses Blatt zu dem Preise von 23 Crt. für den Bogen durch sämmtliche Postcomtoire und Expeditionen beziehen. Druck des Caubtummen-Instituts in Schleswig.
Notes
No notes yet.