Circular (No. 4/1866) to all postal establishments in the Holstein postal district. Express and Estafette letters.

1866-01-23 · Circular · 1866 · 1866_01_23

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№ 33. Circular (Nr. 4/1866) an sämmtliche Post-Anstalten im Holsteinischen
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Post-Bezirke. (bed 19de ti
in ospiti mbi mi od omili nottij
molo 1. Expreß und Estafett Briefe.dard manammeln nod
audigo In Veranlassung der bei einigen Post: Anstalten vorgekommenen Zweifel wird bei
eno by cont№ 39 p. 8 u. № 40 p. 3, and
Wiederholung resp. Ergänzung der in den Circularen-
betreffend
01865 SIC
Expreßbriefe im inländischen Postverkehr, enthaltenen Bestimmungen, so wie für die Behand-
lung von Estafettbriefen Folgendes zur genauesten Beachtung verfügt.
1. Expreßbriefe.
midom
Jeder Expreßbrief muß von dem Absender mit dem Vermerk „pr. Expressen zu
bestellen" versehen und zugleich frankirt sein; von der Aufgabe-Postanstalt muß der Ver-
merk roth oder blau, in die Augen fallend, unterstrichen und außerdem dem Brief ein
rother Expreßzettel beigegeben werden.
mad Ist der Brief zu bestellen:
790
1) Am Ort der Abgabe: Postanstalt; so muß die Bestellgebühr zugleich mit
4/ Ct. bei der Aufgabe Postanstalt eingezahlt und bei derselben vereinnahmt
werden; die Abgabe-Postanstalt entlastet sich von der dem Boten gezahlten Be
stellgebühr von 4ß durch Aufnahme derselben in die Entlastungskarte unter
Anlegung des quittirten Expreß-Bestellzettels.
2) Außerhalb des Ortes der Abgabe: Postanstalt;
You soba. so müssen von dem Absender an die Aufgabe: Postanstalt eingezahlt werden

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b.
10tes Stück.
79
4 Cour. für die Beschaffung des Boten; von diesen entlastet sich die Ab:
gabe: Postanstalt durch Quittung des Boten.
innon Der Regel nach ist der Betrag der dem Boten für die Bestellung zu
zahlenden Vergütung von dem Adressaten einzuziehen; es sei denn, daß
die Postanstalt am Aufgabeorte ausdrücklich die Rückrechnung des Boten-
lohns verlangt haben sollte. Verweigert im ersten Falle der Adressat die
Zahlung des Botenlohns, so wird der Brief ihm nicht behändigt, sondern
unter Anrechnung des Botenlohns zurückgesandt. Finden sich nun Briefe der
in Rede stehenden Art im Briefkasten vor, rücksichtlich derer daher die Be
dingungen für die Besorgung pr. Expressen nicht erfüllt sind, so vermerkt die
Postanstalt am Aufgabeort auf der Vorderseite des Briefes, daß derselbe im
Briefkasten vorgefunden, auch an Bestellgebühr nichts entrichtet sei, und unter:
schreibt diesen Vermerk der betreffende Beamte; sodann erfolgt die Ab- oder
Weitersendung des Briefes mit den gewöhnlichen Beförderungsmitteln, wie
shinistila bei Briefen, deren Versendung durch Expreß nicht verlangt ist. 18
Jeffruti
II. Estafett Briefe.
Wenn ein Brief nur streckenweise mit der gewöhnlichen Post, und sodann durch
Estafette weiter befördert werden soll, so muß der Absender den stets zu frankirenden
Brief mit einem dieses Verlangen genau bezeichnenden Vermerke versehen und die Esta-
fettenkosten im Voraus berichtigen, oder einen angemessenen Betrag zur Deckung derselben
deponiren. Staatsbehörden brauchen nicht sogleich den Betrag zu zahlen oder zu depo:
niren, müssen aber für denselben der Postcasse haften und daher vorläufig eine genügende
schriftliche Bescheinigung ausstellen.
ramad Die Postanstalt am Aufgabeort-hat den Vermerk, welcher das Verlangen der strecken-
weise estafettenmäßigen Weiterbeförderung ausdrückt, mit Roth oder Blaustift zu unter
ftreichen und einen entsprechenden Znsaß darunter zu segen:
N
Estafettenkosten werden von hier
berichtigt."name
1100
.11
Postamt..
Unterschrift.
1001&
adlains Der Brief wird vom Aufgabeorte ab als recommandirt behandelt.
eda Wird ein solcher Brief im Briefkasten gefunden, so ist mit demselben eben so zu
verfahren, wie vorher rücksichtlich der im Briefkasten gefundenen mit dem Vermerk. pr. Er-
preß zu bestellen" bezeichneten Briefe verfügt ist.
Den Postanstalten wird eingeschärft, für die baldigste, promte Bestellung resp. Be-
förderung der bei ihnen ordnungsmäßig eingehenden Expreß und Estafetten Briefe Sorge
-
zu tragen.
191019
4. Post-Courswesen. qudm sómaj
Die zur Zeit, Montag, Mittwoch und Freitag Vormittags 10 Uhr 30 Minuten
von Rendsburg nach Friedrichstadt und Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Vor-
mittags 10 Uhr von Friedrichstadt nach Rendsburg gehende Brief: Fracht- und Per:
sonenpost, wird vom 1. Februar d. J. ab aufgehoben..dum

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80
10tes Stück.
dis aid bit too 5. Portofreiheit der Landes Industries Lotterie.
An Stelle des Postmeisters Rosendahl in Neumünster ist Albert Peng da-
selbst als Hauptcollecteur der Schleswig-Holsteinischen Landes Industrie-Lotterie ernannt
worden.
#1209 1910
19100 bad pudorbit si bilbiden otrosdagiul mo lonija id
off
aidinkiel, den 23. Januar 1866. illo modod polyandol
dmotionndad thin di in so ariat of andalmato and pul
oid add th
Herzoglich Holsteinische Landesregierung.
Quig
bid time of on this Abtheilung: Postsachen. so it
mi adored and do is mosdagi minuna
attbit bin didapat too m
do dlf aid iploi modo] atmodated ad majaid dirbt,

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