Circular (No. 4/1866) to all postal establishments in the Holstein postal district. Express and Estafette letters.
1866-01-23 · Circular · 1866 · 1866_01_23
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sid #o and dominuod narobidingborg d Usi № 33. Circular (Nr. 4/1866) an sämmtliche Post-Anstalten im Holsteinischen sand grundi 910 na Post-Bezirke. (bed 19de ti in ospiti mbi mi od omili nottij molo 1. Expreß und Estafett Briefe.dard manammeln nod audigo In Veranlassung der bei einigen Post: Anstalten vorgekommenen Zweifel wird bei eno by cont№ 39 p. 8 u. № 40 p. 3, and Wiederholung resp. Ergänzung der in den Circularen- betreffend 01865 SIC Expreßbriefe im inländischen Postverkehr, enthaltenen Bestimmungen, so wie für die Behand- lung von Estafettbriefen Folgendes zur genauesten Beachtung verfügt. 1. Expreßbriefe. midom Jeder Expreßbrief muß von dem Absender mit dem Vermerk „pr. Expressen zu bestellen" versehen und zugleich frankirt sein; von der Aufgabe-Postanstalt muß der Ver- merk roth oder blau, in die Augen fallend, unterstrichen und außerdem dem Brief ein rother Expreßzettel beigegeben werden. mad Ist der Brief zu bestellen: 790 1) Am Ort der Abgabe: Postanstalt; so muß die Bestellgebühr zugleich mit 4/ Ct. bei der Aufgabe Postanstalt eingezahlt und bei derselben vereinnahmt werden; die Abgabe-Postanstalt entlastet sich von der dem Boten gezahlten Be stellgebühr von 4ß durch Aufnahme derselben in die Entlastungskarte unter Anlegung des quittirten Expreß-Bestellzettels. 2) Außerhalb des Ortes der Abgabe: Postanstalt; You soba. so müssen von dem Absender an die Aufgabe: Postanstalt eingezahlt werden
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b. 10tes Stück. 79 4 Cour. für die Beschaffung des Boten; von diesen entlastet sich die Ab: gabe: Postanstalt durch Quittung des Boten. innon Der Regel nach ist der Betrag der dem Boten für die Bestellung zu zahlenden Vergütung von dem Adressaten einzuziehen; es sei denn, daß die Postanstalt am Aufgabeorte ausdrücklich die Rückrechnung des Boten- lohns verlangt haben sollte. Verweigert im ersten Falle der Adressat die Zahlung des Botenlohns, so wird der Brief ihm nicht behändigt, sondern unter Anrechnung des Botenlohns zurückgesandt. Finden sich nun Briefe der in Rede stehenden Art im Briefkasten vor, rücksichtlich derer daher die Be dingungen für die Besorgung pr. Expressen nicht erfüllt sind, so vermerkt die Postanstalt am Aufgabeort auf der Vorderseite des Briefes, daß derselbe im Briefkasten vorgefunden, auch an Bestellgebühr nichts entrichtet sei, und unter: schreibt diesen Vermerk der betreffende Beamte; sodann erfolgt die Ab- oder Weitersendung des Briefes mit den gewöhnlichen Beförderungsmitteln, wie shinistila bei Briefen, deren Versendung durch Expreß nicht verlangt ist. 18 Jeffruti II. Estafett Briefe. Wenn ein Brief nur streckenweise mit der gewöhnlichen Post, und sodann durch Estafette weiter befördert werden soll, so muß der Absender den stets zu frankirenden Brief mit einem dieses Verlangen genau bezeichnenden Vermerke versehen und die Esta- fettenkosten im Voraus berichtigen, oder einen angemessenen Betrag zur Deckung derselben deponiren. Staatsbehörden brauchen nicht sogleich den Betrag zu zahlen oder zu depo: niren, müssen aber für denselben der Postcasse haften und daher vorläufig eine genügende schriftliche Bescheinigung ausstellen. ramad Die Postanstalt am Aufgabeort-hat den Vermerk, welcher das Verlangen der strecken- weise estafettenmäßigen Weiterbeförderung ausdrückt, mit Roth oder Blaustift zu unter ftreichen und einen entsprechenden Znsaß darunter zu segen: N Estafettenkosten werden von hier berichtigt."name 1100 .11 Postamt.. Unterschrift. 1001& adlains Der Brief wird vom Aufgabeorte ab als recommandirt behandelt. eda Wird ein solcher Brief im Briefkasten gefunden, so ist mit demselben eben so zu verfahren, wie vorher rücksichtlich der im Briefkasten gefundenen mit dem Vermerk. pr. Er- preß zu bestellen" bezeichneten Briefe verfügt ist. Den Postanstalten wird eingeschärft, für die baldigste, promte Bestellung resp. Be- förderung der bei ihnen ordnungsmäßig eingehenden Expreß und Estafetten Briefe Sorge - zu tragen. 191019 4. Post-Courswesen. qudm sómaj Die zur Zeit, Montag, Mittwoch und Freitag Vormittags 10 Uhr 30 Minuten von Rendsburg nach Friedrichstadt und Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Vor- mittags 10 Uhr von Friedrichstadt nach Rendsburg gehende Brief: Fracht- und Per: sonenpost, wird vom 1. Februar d. J. ab aufgehoben..dum
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80 10tes Stück. dis aid bit too 5. Portofreiheit der Landes Industries Lotterie. An Stelle des Postmeisters Rosendahl in Neumünster ist Albert Peng da- selbst als Hauptcollecteur der Schleswig-Holsteinischen Landes Industrie-Lotterie ernannt worden. #1209 1910 19100 bad pudorbit si bilbiden otrosdagiul mo lonija id off aidinkiel, den 23. Januar 1866. illo modod polyandol dmotionndad thin di in so ariat of andalmato and pul oid add th Herzoglich Holsteinische Landesregierung. Quig bid time of on this Abtheilung: Postsachen. so it mi adored and do is mosdagi minuna attbit bin didapat too m do dlf aid iploi modo] atmodated ad majaid dirbt,
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