Circular (No. 8/1866) to all postal establishments in the Holstein postal district.

1866-02-10 · Circular · 1866 · 1866_02_10

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№ 51. Circular (Nr. 8/1866) an sämmtliche Post - Anstalten im Holsteinischen
Post-Bezirke.
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1. Postexpedition auf Nordstrand und Pellworm.
$100
100
Auf Nordstrand und Pellworm sind in Stelle der dort bestehenden Briefsamm-
lungsstellen zum 1. Februar d. 3. Postexpeditionen in's Leben getreten. Von dem ge-
nannten Tage an find demnach die nach Nordstrand und Pellworm bestimmten Frachtpostsachen
direct zu kartiren und unter Hinzurechnung von 11 Meile für die Entfernung zwischen Husum
und Nordstrand, sowie von 3 Meilen für die Entfernung zwischen Husum und Pellworm
zu tariren.
-
6. Zeitungswesen.
-
-
a) Das Inhaltsverzeichniß des „Verordnungsblattes"
für das Herzogthum Holstein und Lauenburg pro 1864 und Januar 1865 (Preis 4).

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14tes Stück.
103
auch für die dä-
nische Ausgabe,
für das Herzogthum Schleswig pro 1864 und Januar 1865 (Preis 61),
für Schleswig-Holstein und Lauenburg pro 1865 (Preis 6),
kann für die abonnirten Eremplare durch die Post-Anstalten bezogen werden.
b) Auf das „Husumer Wochenblatt" kann in Zukunft auch abon nirt werden
für 2 Monate zum Preise von 12 ẞ, incl. der Postabgabe von 2 und
1 Monat
"
-
-
-
"
H
Kiel, den 10. Februar 1866.
6%,
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"
Herzoglich Holsteinische Landesregierung.
Abtheilung: Postsachen.
-
13.
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-
-
Personal: Chronik.
Unterm 31. December v. J. hat der Kaiserlich Königliche Statthalter für das Herzogthum
Holstein den Polytechniker und constituirten Inspector des Segeberger Gypsberges Hermann Bruhn
aus Bornhöved zum Inspector des genannten Gypsberges ernannt und die desfällige Bestallung
unterm 7. d. M. vollzogen.
Unter dem 2. d. M. hat die Kaiserlich Königliche Statthalterschaft für das Herzogthum Hol
stein dem Archidiaconus Theodor Jeß in Ihehoe Siz und Stimme in dem Münsterdorfer Consisto-
rium verliehen und dabei bestimmt, daß ihm sein Platz als jüngster Assessor unter den Pastoren der Land-
firchen angewiesen werde.
Unter dem 6. v. M. hat die Kaiserlich Königliche Statthalterschaft für das Herzogthum Hol-
stein es genehmigt, daß der Bischof Koopmann in Altona von der theologischen Facultät zu Kiel
honoris causa zum Doctor der Theologie promovirt werde.
Vermischte Nachrichten.
Unter dem 2. d. M. hat die Kaiserlich Königliche Statthalterschaft für das Herzogthum Hol-
stein es genehmigt, daß die der Stadt Altona obliegende Verpflichtung zur Unterhaltung der Gymna-
sialgebäude zu Altona gegen eine aus der Stadtcasse an die Gymnasialcasse einzuzahlende jährliche Aver-
sionalsumme von 2400 & abgelöst werde.
Dieses Blatt kann in Quartals- und Jahres-Abonnement durch alle Postanstalten für 2 ẞ Crt. pr Bogen
Die Expedition des Verordnungsblatts.
bezogen werden.
Kiel. Druck von A. F. Jensen.

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