Circular (No. 29/1866) to all Post Offices in the Holstein Postal District.

1866-06-07 · Circular · 1866 · 1866_06_07

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8tes Stück.
№ 22. Circular (Nr. 29/1866) an sämmtliche Post-Anstalten im Holsteinischen
Post-Bezirke.
Von der Landesregierung ist unterm 4ten d. M. verfügt worden, daß die Postillone
bei Beförderung Sr. Excellenz des Statthalters für das Herzogthum Holstein und Sr. Excel-
lenz des Gouverneurs für das Herzogthum Schleswig durch die Holsteinischen Chaussee:
barrieren, ohne anzuhalten, fahren können, wenn sie sowohl vor als während des
Passirens der Barrieren ins Horn stoßen.
Eine gleiche Verfügung ist auch von der Schleswigschen Regierung für die gedach
ten Beförderungen im Herzogthum Schleswig erlassen worden.
Die Posthalter und Fuhrcontrahenten sind hiervon in Kenntniß zu setzen, damit sie
ihre Postillone sofort demgemäß instruiren und kein Chauffeegeld für solche Beförderungen
in Rechnung gebracht werde.
Kiel, den 7. Juni 1866.

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