Announcement concerning the addressing of submissions to the Upper Postal Directorate for Schleswig-Holstein and the Telegraph Directorate in Flensburg.
1866-06-20 · Announcement · 1866 · 1866_06_20
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Verordnungsblatt 5tes Stück. für das Herzogthum Holstein. Kiel, den 21. Juni. 1866. № 13. Bekanntmachung. ber Nachdem mittelst desfälliger Bekanntmachung vom 18. d. M. (Verordnungsblatt für das Herzogthum Holstein vom 19. Juni 1866, 4tes Stück Nr. 10) die Verwaltung des Holsteinischen mit dem Schleswigsch en Postwesen vereinigt, auch bereits unter dem 14. d. M. wegen der Vereinigung des Holsteinischen mit dem Schleswigschen Telegraphenwesen die behufig e Verfügung erlassen worden ist, sind hinfort alle das Post- wesen betreffenden Eingaben an »die Ober-Postdirection für Schleswig-Holstein in Schleswig«, und die das Telegraphenwesen betreffenden Eingaben an »die Telegraphendirection in Flensburg« zu richten. Vorstehendes wird unter gleichzeitiger Aufhebung der in der Bekanntmachung vom 13. d. M. (Verordnungsblatt für das Herzogthum Holstein vom 13. Juni 1866, 2tes Stück Nr. 5) enthaltenen Bestimmung, daß bis zu demnächstiger weiterer Verfügung in Post- und Telegraphensachen der Abtheilungs- vorstand in dem bisherigen Umfange zu unterzeichnen hat, hiedurch zur Nachricht und Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht. Kiel, den 20. Juni 1866. C. Scheel-Plessen, Oberpräsident für Schleswig-Holstein.
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